KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Resolution Nr. 13 – Umverteilung gehört auf die Tagesordnung

(28.2.2011)

Antragsteller: Bundesvorstand

Abstimmung: Mehrheit pro, 1 Enthaltung

Die Verteilung des Volkseinkommens ist eine Schlüsselfrage für den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit, für gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine solidarische Gesellschaft.

Als Auswirkung der neoliberalen Dogmen einer schrankenlosen Konkurrenz wurde die Verteilung immer schieflastiger. Während durch die Umverteilung von unten nach oben eine winzige Minderheit immer reicher wurde, rutschen auf der Kehrseite immer mehr Menschen zunehmend auch aus dem sogenannten Mittelstand in die Armutsfalle, obwohl sich eine so reiche Gesellschaft wie in Österreich Existenzsicherheit für alle leisten kann.

Wenn heute ein Prozent der Bevölkerung ein Drittel, weitere neun Prozent ein weiteres Drittel des Vermögens besitzen und sich die restlichen 90 Prozent das letzte Drittel teilen müssen, kann von sozialer Gerechtigkeit nicht mehr die Rede sein. Daher ist die von der KPÖ seit Jahren unter dem Motto „Es ist genug für alle da“ vertretene Forderung nach Umverteilung von oben nach unten höchst aktuell und wird durch die Auswirkungen der Krise, deren Lasten einmal mehr auf die Lohnabhängigen abgewälzt werden, während Banken und Konzerne, Milliardenprofite und Millionenvermögen geschont werden verstärkt.

Wir sehen den Kampf für Umverteilung im Sinne radikaler Reformen als Bestandteil des Kampfes für eine andere, sozial gerechte, solidarische Gesellschaft wobei an „die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen – eine Assoziation (tritt), worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entfaltung aller ist.“ (Karl Marx/Friedrich Engels).

Daher tritt die KPÖ für eine grundlegende Umverteilung in folgenden Bereichen ein:

Steuerpolitik: Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und einer reformierten Erbschaftssteuer, Aufhebung aller Privilegien der Privatstiftungen, Anhebung der Körperschaftssteuer und Beseitigung der Gruppenbesteuerung und anderer Gestaltungsmöglichke­iten, Einführung einer Finanztransaktions- oder Börsenumsatzsteuer, Eintreibung der Steuer- und Abgabeschulden der Unternehmen, Entlastung der kleinen und mittleren Einkommensgruppen bei der Lohnsteuer durch Anhebung der Freigrenzen, Anhebung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen, Reform der Grundsteuer ohne Überwälzung auf Wohnungsmieten, Befreiung von Energie, Mieten und Betriebskosten von der Mehrwertsteuer

Gemeindefinanzen: Höherer Anteil der Gemeinden beim Finanzausgleich, Bemessung der Kommunalsteuer nach der gesamten Wertschöpfung

Sozialabgaben: Einführung einer Wertschöpfungsab­gabe zur Finanzierung von Gesundheit, Pensionen und Pflege, keine Senkung der Lohnnebenkosten zu Lasten sozialer Errungenschaften

Arbeitszeit: Arbeitszeitver­kürzung auf 30 Wochenstunden ohne Lohnverlust, Abbau der Überstunden

Lohnpolitik: Aktive Lohnpolitik der Gewerkschaften mit Abgeltung von Inflation und Produktivitätszu­wachs, keine Nullrunden oder Einmalzahlungen, gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde

Verkehr: Einführung einer Nahverkehrsabgabe der Unternehmen, Einführung der Freifahrt im öffentlichen Verkehr, Umschichtung der Mineralölsteuer zugunsten des ÖV

Energie: Einführung einer Energiegrundsiche­rung, amtliche Preisregelung für Strom, Gas und Heizöl

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