PARTEI
Antragsteller: Bundesvorstand
Abstimmung: Mehrheit pro, 2 Enthaltungen
Die KPÖ lehnt den aktuellen parteipolitischen Handel mit den Minderheitenrechten in Kärnten ab; jegliches ortsbezogene Prozentgefeilsche widerspricht den klaren Minderheiten Schutzbestimmungen des Artikels 7 des österreichischen Staatsvertrages, der zweisprachige topografische Aufschriften in den gemischtsprachigen Bezirken vorsieht.
Die KPÖ fordert daher zweisprachige topografische Aufschriften im gesamten zweisprachigen Gebiet Kärntens, das auch im gültigen Minderheitenschulgesetz des Landes Kärnten territorial beschrieben wird.
Die Forderung der FPK, eine reduzierte, auf willkürlichen Prozenten beruhende Ortstafellösung mittels Verfassungsgesetz festzuschreiben, widerspricht dem Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrags diametral. Die Minderheitenrechte sind dort bereits verfassungsmäßig verankert, ebenso die Ortstafellösung im Sinne im Sinne einer generellen Lösung im gesamten zweisprachigen Gebiet ohne jegliche Kopfzählung und Prozentfeilscherei.
Die Verantwortung für die Durchführung der staatsvertraglichen Minderheitenschutzbestimmungen liegt bei der Bundesregierung und nicht im Ermessen der Kärntner Landesregierung, auch kann sie der Bundesregierung nicht durch das freie Spiel der rechtsdominierten parteipolitischen Kräfte in Kärnten abgenommen oder privaten Vereinen und Diskussionsrunden zugeschoben werden. Schon gar nicht kann über gültige Minderheitenrechte plebiszitär entschieden werden.
Die Minderheitenschutzbestimmungen des Österreichischen Staatsvertrags sind – neben den gegen die Wiederbelebung nationalsozialistischer Handlungen und Haltungen gerichteten Bestimmungen – als antifaschistischer Auftrag des Österreichischen Staatsvertrags nicht nur Gesetz und übernommene Verpflichtung, sondern angesichts des Rechtstrends und der Erstarkung rechtsextremer Parteien in jeder Beziehung aktuell.