PARTEI
Antragsteller: Arbeitskreis Internationale Politik
Abstimmung: einstimmig pro
In Fortsetzung früherer Bestrebungen versucht die Regierung der Tschechischen Republik weiterhin die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens (KSCM) zu kriminalisieren und ihr Verbot zu fordern. Innenminister Radek John hat eine spezielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um belastendes Material gegen die KSCM zu sammeln und erklärte, dass ein Verbot der Partei erneut auf der Tagesordnung stehe.
Diese Bestrebungen reihen sich in seit Jahren anhaltende Versuche gesellschaftskritische Parteien und Organisationen in osteuropäischen Ländern in die Illegalität zu drängen. So versuchte 2010 die moldawische Regierung die Kommunistische Partei der Republik Moldau (PRCM) durch Verbot von Hammer und Sichel als Symbol dieser Partei als Vorstufe für ein mögliches Parteiverbot und zur Ausschaltung der einzigen Oppositionspartei zu kriminalisieren und unter dem Titel Totalitarismus eine Gleichsetzung von Kommunismus und Faschismus vorzunehmen.
In Ungarn und Polen sowie in den baltischen Ländern sind Symbole wie Hammer und Sichel in Österreich Bestandteil des Staatswappens per Gesetz verboten. In den EU-Mitgliedsländern Lettland und Litauen sind sogar kommunistische Parteien dezidiert verboten. Ende 2005 wurde der Kommunistische Jugendverband Tschechiens (KSM) mit fadenscheinigen Begründungen mit einer Verbotsdrohung belegt und erst 2009 wieder legalisiert.
Bereits 2006 hat die KPÖ einen Antikommunismus-Beschluss des Europarates als weiteren Versuch zur Kriminalisierung kommunistischer, linker und überhaupt gesellschaftskritischer Aktivitäten sowie eine Gleichsetzung von Faschismus und Kommunismus nach der so genannten Totalitarismusdoktrin vorzunehmen zurückgewiesen.
Der 35. Parteitag der KPÖ fordert das österreichische Parlament sowie die österreichischen Abgeordneten im Europaparlament und die VertreterInnen in der parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie die österreichischen Vertretungen in OSZE und UNO auf, sich strikt gegen alle Bestrebungen zur Kriminalisierung gesellschaftskritischer Parteien, Organisationen und Bewegungen auszusprechen.