KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Resolution: Steuerpolitische Forderungen der KPÖ

(19.10.2014)

Resolution Nr. 3 des 36. Parteitags der KPÖ, 2014

Antragsteller: Bundesvorstand

Neben der Lohnpolitik, dem Kampf um kürzere Arbeitszeit und der konkreten Ausgestaltung des Sozialstaates ist die Steuerpolitik ein wichtiges Feld der politischen Auseinandersetzung, weil es auch bei dieser Frage um die Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums geht.

Reichtum und Armut in Österreich – ein paar Zahlen

Laut D.A.CH-Report gab es 2013 in Österreich 82.300 Millionär_in­nen mit einem Vermögen von 262 Milliarden Euro. Noch heftigere Zahlen brachte das Ergebnis einer Studie der Universität Linz, welche ebenfalls 2013 publiziert wurde. Auf Basis der von der Österreichischen Nationalbank veröffentlichten Vermögensverteilung haben Ökonomen der Universität Linz das Privatvermögen an der – bisher lückenhaft erfassten – Spitze der Vermögenshierarchie neu berechnet. Das Ergebnis: Die Studie zeigt, dass das reichste Prozent nach neuen Berechnungen über fast eine halbe Billion Euro (rund 469 Milliarden Euro) verfügt. Die entsprechenden Vergleichszahlen lauten: Während 1 Prozent der Bevölkerung über 37 % des gesamten österreichischen Netto-Privatvermögens verfügt, besitzen 50 Prozent der Bevölkerung gerade mal einen Vermögensanteil von lächerlichen 2,2 %.

Als Kehrseite steigt laut Sozialbericht die Zahl der armutsgefährdeten Menschen. Waren 2003 rund 1 Million Menschen in Österreich arm bzw. armutsgefährdet, so galten im Jahr 2012 18,5% der Bevölkerung oder 1,5 Millionen Menschen als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet nach Definition der Europa 2020-Strategie.

Zu den offiziell ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen (rund 300.000 im August 2014) sind eine wachsende Zahl von in Schulungen, Stiftungen usw. befindlichen Personen hinzuzurechnen. Pro Jahr sind ca. 800.000 Menschen kurzfristig oder dauerhaft von Arbeitslosigkeit betroffen.

Gleichzeitig wies Österreich 2011 laut Eurostat bei Vollzeitarbeit­sverhältnissen mit 41,8 Stunden nach Großbritannien (42,2) die längste reale Wochenarbeitszeit der EU auf. Zudem werden pro Jahr 300 Millionen Überstunden geleistet, davon jede fünfte unbezahlt.

Laut Statistik Austria arbeiten in Österreich rund 15 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich, deren tatsächliche Einkommen mit durchschnittlich 7,59 Euro pro Stunde (Stand 2010) deutlich unter der Niedriglohnschwelle von 8,52 Euro liegt. Betroffen sind vor allem Teilzeit- und Leiharbeitsbes­chäftigte, Frauen, Junge und Migrant_innen. 5,5 Prozent oder 206.000 Beschäftig­te gelten als „Working poor“, weil ihr Haushaltseinkommen inklusive etwaiger Sozialleistungen bei maximal 12.800 Euro im Jahr liegt. Laut Einkommensbericht des Rechnungshofes verdienten Frauen 2012, seit 14 Jahren unverändert, durchschnittlich nur 60 Prozent der Männereinkommen.

Laut Statistik Austria waren 2010 insgesamt rund 253.200 Personen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Gegenüber 2000 hat die Zahl der Unterstützten um ca. 113.700 Personen (plus 82 Prozent) zugenommen. Rund 100.000 Menschen haben nicht einmal eine Krankenversiche­rung.

Die bereinigte Lohnquote – also der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen – sank von 1993 bis 2011 von fast 75 Prozent auf 67 Prozent, umgekehrt stieg der Anteil der Gewinne. Gegenwärtig tragen BezieherInnen kleinster, kleiner und mittlerer Einkommen über die Lohnsteuer, die Mehrwertssteuer und andere Massensteuern, Abgaben und Gebühren schon mehr als 85 Prozent zu den gesamten Staatseinnahmen bei. Zugleich sind die Steuern auf Gewinne und auf Kapital, Grund und Boden – auch im europäischen Vergleich – lächerlich gering. In Österreich liegt der Anteil der Steuern auf Vermögen am Gesamtsteuerau­fkommen bei mageren 1,2 Prozent. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 5,4 Prozent. In Großbritannien müssen Superreiche 11,6 Prozent zum Gesamtsteuerau­fkommen beisteuern, in den USA sogar 12 Prozent. Vermögenssteuern für Reiche und Superreiche in Höhe des OECD-Durchschnitts würden rund 5 Milliarden Euro pro Jahr in die Staatskassen spülen.

Grundsätzliches zur Steuerpolitik

Die Budgetpolitik aller Gebietskörper­schaften (Bund, Länder, Gemeinden) und auch der Sozialversiche­rungen ist volkswirtschaftlich kontraproduktiven EU-Regelungen unterworfen. Denn das Ziel Budgetüberschüsse zu erzielen mit vorgegebenen Limits für Budgetdefizit und Staatsverschuldung erhöht den Druck auf den Sozialstaat und das öffentliches Eigentum, insbesondere in der Grundversorgung und führt zu deren Privatisierung.

Der Umverteilungseffekt durch das Sinken der Lohnquote wird zusätzlich durch eine systematische Steuerentlastung für Kapital und Vermögen seit den 80er Jahren verstärkt. Diese Politik erfolgte sowohl durch die rotschwarze als auch die schwarzblauorange Regierung und kennzeichnet alle Steuerreformen der letzten drei Jahrzehnte.

Ein zentraler Kritikpunkt neoliberaler Politik ist eine angeblich zu hohe Steuer- bzw. Abgabenquote. Die skandinavischen Länder weisen die höchste Sozialquote – also den Anteil von Steuern und Sozialabgaben – aus, sind aber damit nicht nur sozialpolitisch nach wie vor federführend, sondern weisen auch eine bessere Situation am Arbeitsmarkt aus.

Die Steuerreformen der Jahre 1989, 1994, 2000, 2005 und 2009 wurden als große politische Leistungen hochstilisiert. Da sie aber großteils nur in Form von Umschichtungen erfolgten und nicht durch höhere Steuern auf Kapital und Vermögen gegenfinanziert wurden war ihre positive Wirkung u.a. aufgrund der „kalten Progression“ immer schnell verpufft.

Die Vorschläge der KPÖ

  • Vermögenssteuer: Mit der Abschaffung der Vermögenssteuer im Jahre 1994 wurde Österreich endgültig zu einem Steuerparadies für MillionärInnen. Die KPÖ hat bereits 2006 in einer Petition eine Vermögenssteuer von fünf Prozent für die Millionenvermögen verlangt. Angesichts der hohen Erträge großer Vermögen würde dies nicht einmal zu einer Verminderung solcher großer Vermögen führen.
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die KPÖ tritt für die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei einem Freibetrag von 200.000 Euro ein. Das Argument mit dieser Steuer würde schon besteuertes Vermögen nochmals besteuert ist falsch, da die Erben als Empfänger dafür keine Steuer bezahlt haben.
  • Einkommensteuer: Kernpunkt ist die Anpassung des Spitzensteuer­satzes, welche derzeit 50 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro beträgt. Die KPÖ tritt für eine Anhebung auf 55 Prozent ab 70.000 bzw. 60 Prozent ab 100.000 Euro Jahreseinkommen ein. Dieser Steuersatz war bis zur Senkung im Jahre 1994 übrigens in Österreich üblich.
  • Lohnsteuer: Der Effekt aller bisherigen Steuerreformen war für die Lohnsteuerzah­lerInnen in Kürze aufgehoben, weil sie durch die „kalte Progression“ bei oft geringen Lohn- und Gehaltserhöhungen einen höheren Steuersatz leisten mussten. Die KPÖ tritt für eine größere Differenzierung ein, bei welcher Jahreseinkommen bis 16.000 Euro steuerfrei sind und ab diesem Einkommen beginnend mit 10 Prozent eine Staffelung bis zum Spitzensteuersatz von 60 Prozent ab 100.000 Euro erfolgt.
  • Körperschaftsste­uer: Die Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaf­ten wurde 2005 von 34 auf 25 Prozent gesenkt, real beträgt sie im Durchschnitt nur 18 Prozent, weil viele Unternehmen bedingt durch Gestaltungsmöglichke­iten und die 2005 eingeführte Gruppenbesteuerung wesentlich weniger oder sogar überhaupt keine Steuer auf ihre Gewinne zahlen. Die KPÖ tritt für eine EU-weite gleiche Bemessungsgrundlage und einheitliche Steuersätze ein und lehnt Steuerdumping ab. Zu überlegen wäre auch bei der KöSt eine Staffelung nach der Höhe der Gewinne von einem Mindestsatz bis zum Spitzensteuersatz, um zwischen kleinen Kapitalgesellschaf­ten und großen Konzernen zu differenzieren.
  • Kapitalertrag­ssteuer: Diese wird als Quellensteuer eingehoben und besteuert gleichmacherisch die Zinsen von Sparbüchern mit 100 Euro Einlage genauso wie jene von Millionenvermögen mit 25 Prozent. Die KPÖ tritt für die Aufhebung dieser Steuer und die Besteuerung der Zinserträge als Einkommen bis zum Spitzensteuersatz ein.
  • Grundsteuer: Die Bemessung nach dem seit den 70er Jahren nicht mehr angepassten fiktiven Einheitswert ist antiquiert. Eine Anhebung auf den zeitgemäßen Verkehrswert ist notwendig. Dabei muss nach Meinung der KPÖ aber berücksichtigt werden, dass derzeit die Grundsteuer ein Bestandteil der Betriebskosten ist und eine Erhöhung auf Gründe mit Wohnbauten zu einem Anstieg der Wohnkosten führt. Daher ist eine Differenzierung zwischen der Nutzung von Grundstücken für Wohnbau, Industriebauten oder Landwirtschaft notwendig.
  • Wertschöpfungsab­gabe: Die Bemessung der Unternehmerbeiträge zur Sozialversicherung und Kommunalabgabe mit drei Prozent der Lohnsumme begünstigt vor allem große Unternehmen mit starkem Rationalisierun­gsfaktor. Die KPÖ tritt für eine Umstellung der Bemessung im Sinne der schon Ende der 80er Jahre vom damaligen Sozialminister Dallinger angedachten „Maschinensteuer“ auf die gesamte Wertschöpfung (also inklusive Abschreibungen, Zinsen, Mieten, Gewinne etc.) anstatt nur der reinen Lohnsumme ein. Damit würden auch kleine und mittlere Unternehmen entlastet.
  • Spekulationsge­winne: Charakteristisch für den neoliberalen Kapitalismus sind die spekulativen Transaktionen auf der Ebene des Finanzkapitals, verbunden mit immer größeren Risiken und Aufwendungen zur Verhinderung permanenter Crashes. Die Abschöpfung von Spekulationsge­winnen durch eine entsprechende Besteuerung soll dem entgegenwirken. Doch trotz aller Beteuerungen auf nationaler und auf EU-Ebene – es gibt sogar einen Beschluss des EU-Parlaments – wird die Einführung einer Finanztransak­tionssteuer immer wieder verschoben, werden die konkreten Diskussionsentwürfe immer mehr verwässert.
  • Privatstiftungen: In mittlerweile rund 3.200 Privatstif­tungen, die 1994 durch SPÖ-Finanzminister Lacina eingeführt wurden, sind schätzungsweise rund 100 Mrd. Euro steuerschonend deponiert. Die KPÖ tritt für die Aufhebung dieser Stiftungen und die Besteuerung der Erträge von Veranlagungen mit der Einkommensteuer bis zum Spitzensteuersatz ein.
  • Steuerschulden: 2006 betrugen die Steuerschulden der Unternehmen 1,45 Milliarden Euro. Das war mehr als die gesamte 2006 eingenommene Kapitalertrag­ssteuer von 1,38 Milliarden Euro. Noch unglaublicher sind neuere Zahlen. 2012 betrug der Gesamtrückstand an Abgaben, samt nicht mehr einbringbaren Rückständen, in Summe gar 2,9 Mrd. Euro. Den Löwenanteil im Gesamtrückstand macht laut Anfragebeantwortung die Umsatzsteuer mit 1,675 Mrd. Euro aus. Die Einkommenssteuer folgt mit 675,29 Mio. Euro, die Körperschaftssteuer mit 404,69 Mio. Euro und die Lohnsteuer mit 238,03 Mio. Euro. Die Nichtabführung von den KonsumentInnen bereits über die Preise verrechneter Mehrwertsteuer und von Beschäftigten im Wege der Lohnverrechnung abgezogenen Lohnsteuer bzw. Sozialversiche­rungsbeiträgen sind kriminelle Delikte, die nicht geduldet werden dürfen.
  • Mineralölsteuer, Energieabgabe: Die Besteuerung von Energie muss nach Meinung der KPÖ mit einem Lenkungseffekt durch eine entsprechende Zweckwidmung verbunden sein, indem Erträgnisse von Steuern auf umweltbelastende Energie zur Förderung nachhaltiger und umweltschonender Energie- und Verkehrsformen verwendet werden.
    Zur notwendigen Finanzierung des Öffentlichen Verkehrs soll eine Nahverkehrsabgabe bzw., mit direkter Lenkungswirkung, eine Verkehrserrege­rabgabe eingeführt werden.
  • Mehrwertsteuer: Die Staffelung zwischen überhaupt keiner Besteuerung, ermäßigtem Steuersatz und vollem Steuersatz ist zu überprüfen. Die KPÖ fordert, Mieten, Betriebskosten, Medikamente, Energiepreise und kommunale Tarife von der Mehrwertsteuer zu befreien, auf Lebensmittel nur den ermäßigten Steuersatz einzuheben.

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