KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Resolution: Tierschutz

(19.10.2014)

Resolution Nr. 1, 36. Parteitag KPÖ, 2014

Antragstellerin: KPÖ Bezirksorganisation Weinviertel

Viele Fragen des Tierschutzes betreffen die Art und Weise wie produziert wird. Im Kapitalismus geht Profit nicht nur vor den Interessen von Menschen, sondern auch von Klima, Natur und Tierschutz. Als antikapitalistische Partei wollen wir die demokratische Mitbestimmung im Wirtschaftsleben vorantreiben und kurzfristiger das Primat der Politik über die Wirtschaft wieder herstellen. Das ist auch notwendig, um konsequent Verbesserungen im Tierschutz zu erreichen. Derzeit werden von der Regierung weitere Verschlechterungen wie z.B. die Erhöhung der Besatzdichte um 30% bei Masthühnern und 50% bei Puten geplant. So sollen statt bisher 17 in Zukunft 22 Hühner pro m2 eingepfercht werden. TierschützerInnen stehen immer wieder rechtlichen Hürden und der drohenden Gefahr der Kriminalisierung gegenüber. Auch im Haustierbereich ist mehr Übernahme von Verantwortung seitens Politik und Gesellschaft gefragt.

Die KPÖ unterstützt daher folgende Forderungen:

Verbandsklage­recht:

Tierschutz wurde zwar als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen, aber da Tiere vor dem Gesetz nach wie vor als Sachen gelten, kann dieser durch die Verfassung garantierte Wert nicht eingeklagt werden. Gefordert wird daher die Einführung eines Verbandsklage­rechtes für anerkannte Tierschutzvereine und Verbände. Diese können dann, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen, Klage auf Feststellung von Gesetzesverlet­zungen und Anfechtung von Genehmigungen, Erlaubnissen und Anordnungen bzw. die Unterlassung von Anordnungen mit tierschutzrechtlichem Bezug, einbringen. Auf Basis einer gerichtlichen Feststellung eines Widerspruchs zwischen Rechtsvorschriften von Bund, Ländern oder Gemeinden kann durch eine Verpflichtungsklage die Revision der Rechtsvorschriften durch die Verwaltung erwirkt werden.

Rechtssicherheit für Tierschutzakti­vistInnen:

Eine Reform von Straftatbeständen, durch die zivilgesellschaf­tliche Kampagnenarbeit für Tierschutz, Umweltschutz und Menschenrechte nicht mehr kriminalisiert werden kann (z.B. §278ff terroristische Vereinigung, §107a Stalking), sowie insbesondere in §105(2) Nötigung eine Klarstellung, dass mit legalen Mitteln des Aktivismus und mit Aktionen des zivilen Ungehorsams auf Ziele aus Tierschutz, Umweltschutz oder Menschenrechten zu drängen, weder rechts- noch sittenwidrig ist. Ausserdem fordern wir vllständigen Ersatz der Verhandlungskosten bei einem gerichtlichen Freispruch.

Ökologische und nachhaltige Landwirtschaft:

Es braucht eine Umstrukturierung der Landwirtschaft und der Förderpolitik in Richtung Ökologie und Nachhaltigkeit. Derzeit besteht eine Schieflastigkeit bei der Subventionsvergabe. Grossbetriebe erhalten unverhältnismäßig mehr Subventionen als kleine. Ziel ist eine insgesamt biologische und nachhaltige sowie global gerechte Landwirtschaft. Kleine Betriebe sollen während einer längeren Übergangsphase speziell unterstützt werden. Eine Erhöhung der Einkommen durch gesetzlichen Mindestlohn, offensive Lohnpolitik und soziale Steuerreform würde die Nachfrage nach biologisch hergestellten Lebensmitteln erweitern. Daneben wird es aber einen Umdenkprozess im Konsumverhalten brauchen, um den Fleischkonsum auf ein nachhaltiges Niveau zu senken.

Wir fordern die Streichung der Subventionen für Tierexporte bzw. Tiertransporte sowie eine verbindliche Regelung, dass der nächste und nicht der billigste Schlachthof angefahren werden muss. Generell gilt es, im gesamten Transportbereich Kostenwahrheit herzustellen und Subventionen abzuschaffen.

Die Einhaltung verbindlicher Tierschutzstandards (mindestens EU-Standard) von Tierhalteanlagen ausserhalb der EU, soll eine Voraussetzung für das Gewähren von Investitionskapital durch internationale Finanzinstitutionen (IFIs) wie die Internationale Finanzkorporation und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, sowie die Versicherung von Ausfuhren für die Errichtung oder Ausrüstung der betreffenden Betriebe durch Exportkredita­genturen (ECAs) sein.

Wir lehnen den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft ab.

Wir fordern verpflichtende Tierschutzstandard-Kennzeichnung von Produkten, wie z.B. Eier in verarbeiteten Produkten. In vielen Fällen kommen „versteckte Eier“ in Produkten wie Kuchen, Nudeln, Süsswaren oder Mayonnaise von Legehennen aus Käfighaltung. Transparenz über die genaue Herkunft und Haltung der Tiere ist notwendig.

Überprüfung und Reduzierung von Tierversuchen

Die KPÖ setzt sich für ein Verbot von Tierversuchen für Haushaltsmittel sowie deren Inhaltsstoffe ein. Tierversuche als Testmethode sollen wissenschaftlich überprüft werden, alle mit Steuermitteln finanzierten Tierversuchspro­jekte sollen veröffentlicht werden.

Wir unterstützen die Förderung von alternativen Untersuchungsmet­hoden, die an Stelle von Tierversuchen in der Medikamentenen­twicklung eingesetzt werden können.

Schutz von Wildtieren

Pelz: Wir fordern eine Deklarationspflicht von Echtpelz-Produkten nach dem Vorbild der Schweiz, mit klaren Angaben zur Tierart, zur Herkunft des Fells und der Gewinnungsart.

Private Wildtierhaltung: Die Haltung insbesondere von Amphibien und Reptilien wird in Österreich immer beliebter. Wildtiere sind leicht zu beschaffen, haben aber sehr spezielle Bedürfnisse. Die Haltung ist daher oft schwierig und aufwändig und TierhalterInnen oft überfordert bzw. treten immer häufiger tierschutzrelevante Mängel auf. Daher fordern wir ein gesetzliches Verbot des Verkaufs und der Zurschaustellung exotischer Tiere auf Messen, Tierbörsen und anderen Veranstaltungen. Weiters die Erstellung einer Positivliste erlaubter Arten für die Wildtierhaltung unter Einbeziehung von zivilgesellschaf­tlichen AkteurInnen, wie NGOs, Tierschutzver­bänden, ExpertInnen, wobei Kriterien wie Tierschutz, artgemässe Haltung, Risiken für den Natur- und Artenschutz sowie Gefahrenpotential gegenüber Menschen und anderen Tieren berücksichtigt werden müssen. Zusätzlich ist die Einführung eines rechtlich verbindlichen Sachkunde- und Eignungsnachweises für die private Haltung der in der Positivliste angeführten Wildtierarten notwendig.

Singvogelfang: Obwohl die bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Verbot des Singvogelfangs nahelegen, wird unter der Berufung auf Brauchtum das Fangen mit Netzfallen und das anschliessende Ausstellen der Singvögel, denen dabei Schaden zugefügt wird, fortgesetzt. Die KPÖ spricht sich daher für ein vollständiges und explizites Singvogelfangver­bot aus.

Verbot der Gatterjagd: Tiere werden in Gefangenschaft gehalten, gefüttert und dann von Hobby-JägerInnen innerhalb der Gatter getrieben und beschossen. Diese Praxis, die selbst in der Jägerschaft als unehrenhaft gilt, wird von der KPÖ entschieden abgelehnt.

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