KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

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Für ein zentrales Wahlregister

Von: Michael Graber (9.7.2016)

Nach dem Urteil des Verfassungsge­richtshofes zur Wiederholung der Stichwahl zur Wahl des Bundespräsidenten wurde eine Reihe von Vorschlägen zur Reform des Wahlrechts gemacht.
Der Innenminister kündigte an, ein zentrales Wahlregister einzurichten. Man fragt sich: Warum erst jetzt? Gibt es denn nicht auch ein zentrales Melderegister? So nebenbei konnte man erfahren, dass der Vorschlag schon seit vielen Jahren im Parlament liegt, aber in den komplizierten Prozeduren und Verhandlungen ums Wahlrecht als „Verhandlungsmasse“ übrig geblieben ist.
Warum ist ein zentrales Wahlregister so wichtig? Kleine Parteien, wie die KPÖ, die vor jeder Wahl Unterstützungser­klärungen aufbringen müssen, wissen davon ein Lied zu singen. Für die Nationalratswahl sind zum Beispiel 2.600 auf den Gemeindeämtern beglaubigte und bestätigte Unterstützungser­klärungen zu sammeln, wobei die Unterstützenden bei der Leistung ihrer Unterschrift persönlich anwesend sein müssen. Gleiches gilt auch etwa für die Einleitung eines Volksbegehrens, dafür sind 8.500 Unterstützun­gserklärungen notwendig. Die Unterschrift kann jeweils aber nur in dem Gemeindeamt geleistet werden, in dem der oder die Unterstützungswi­llige gemeldet ist. Das bringt aber große Nachteile mit sich. Nur ein Beispiel: In kleinen Gemeinden ist es für Viele oft schwierig aufs Gemeindeamt zu gehen, weil sie fürchten, wenn sie eine Partei unterstützen, die dem Bürgermeister nicht paßt, Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Mit dem Amtsgeheimnis in kleinen (und manchmal auch großen) Gemeindestuben ist es, wie bekannt, nicht weit her.
Aber auch PendlerInnen haben es in kleinen Gemeinden oft schwer, unterschreiben zu gehen, da deren Ämter meist nur ein paar Stunden am Vormittag offen halten. Die VertreterInnen der KPÖ in der Bundeswahlkom­mission haben mehrmals auf diese Hindernisse aufmerksam gemacht, sie wurden aber mit dem Argument abgewiesen, dass es eben kein zentrales Wahlregister gibt, und die WählerInnen-Listen Gemeindeangele­genheit sind.
Würde nun ein zentrales Wahlregister eingeführt, wäre es unerheblich, wo die Unterstützungser­klärung abgegeben, beziehungsweise die Unterschrift geleistet wurde, denn jedes Gemeindeamt hätte dann Einsicht, ob der oder die UnterstützerIn wahlberechtigt ist oder nicht.

In diesem Sinn haben die KPÖ-VertreterInnen in der Bundeswahlbehörde nach Ankündigung des Innenministers bereits argumentiert. Die Gesetze macht aber nicht die Wahlkommission, sondern das Parlament. Ein wichtiger Schritt zur Demokratisierung des Wahlrechts wär es deshalb, bei der Novellierung der Nationalratswah­lordnung, den Ort der Unterstützungsle­istung frei zu geben. Wir machen schon jetzt darauf aufmerksam, damit im parlamentarischen Getriebe nicht etwa darauf „vergessen“ wird, diese Schikane zu beseitigen.


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