KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Von der Hirtenberger Waffenaffäre zur Ausschaltung des Parlaments 1933

Von: Rudi Gabriel (4.3.2018)

Am 8. Januar 1933 machte die Arbeiter-Zeitung publik, dass rund 40 Eisenbahnwaggons mit großen Mengen an Gewehren und Maschinengewehren – als Eisen deklariert – auf dem Gelände der Hirtenberger Patronenfabrik eingetroffen waren. Dort sollten die Waffen, ehemalige Bestände der k.u.k. Armee, die die Italiener den Österreichern 1918 abgenommen hatten, modernisiert werden. Der Großteil sollte dann weiter nach Ungarn transportiert werden, ein Teil der Waffen war für die Heimwehr („Wiener Heimatschutz“) bestimmt.

Der italienische Diktator Benito Mussolini strebte die Unterstützung des von Miklos Horthy autoritär regierten Ungarn und die Stärkung der faschistischen Kräfte in Österreich an. Bereits im Juni 1932 hatte Heimwehrführer Ernst Rüdiger Starhemberg Mussolini um die Lieferung von Waffen gebeten. Fritz Mandl, der Besitzer der Hirtenberger Waffenfabrik, war ein enger Freund und großzügiger Geldgeber Starhembergs.

Frankreich und Großbritannien – Siegermächte des Ersten Weltkriegs – erhoben nach dem Bekanntwerden der Affäre scharfen Protest, war doch der Waffenschmuggel ein schwerer Verstoß gegen den Vertrag von Saint-Germain bzw. den Vertrag von Trianon.

Die Eisenbahner streiken

Am 22. Februar 1933 wurde zusätzlich bekannt, dass der Generaldirektor der Österreichischen Bundesbahnen dem Vorsitzenden der Eisenbahner-Gewerkschaft 150.000 Schilling (das entspricht heute: 535 000 €) Bestechungsgeld angeboten hatte, um einen Teil der Waffen doch noch nach Ungarn weiter zu befördern. Bereits am 16. Februar hatte die Generaldirektion der Bundesbahnen bekannt gegeben, die Löhne für die Eisenbahner im März statt zwei in drei Raten auszubezahlen. Daraufhin traten am 1. März die durch die Vorgänge der letzten Wochen erbosten Eisenbahner in einen zweistündigen Demonstration­sstreik. Am 4. März 1933 fand eine Sitzung des Österreichischen Nationalrats statt, in welcher der Streik der Eisenbahner debattiert wurde – war doch schon mit dem „Antiterrorgesetz" von 1930 unter Bundeskanzler Schober ein de-facto-Streikverbot erlassen worden. Zusätzlich stützte sich die Regierung Dollfuß auf eine Streikverordnung aus dem Jahr 1914.

Die Ereignisse, die sich am Abend des 4. März 1933 im Nationalrat abspielten, können nur verstanden werden, wenn man die parlamentarischen Mehrheitsverhältnis­se im Blick behält. Auf Grund von Abwesenheiten und einiger „wilder Abgeordneten“ konnte weder die Regierung noch die Opposition davon ausgehen, dass sie eine Mehrheit erreichen kann. Zunächst gelang es der sozialdemokra­tischen Opposition sich durchzusetzen – die Eisenbahner mit derselben Nachsicht „wie 1927 zu behandeln“. Daraufhin kam es zu einem Geschäftsordnun­gsstreit wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe. Schließlich legte der Sozialdemokrat Renner seinen Vorsitz zurück. Der 2. Präsident – der christlichsoziale Ramek – wollte nun die verloren gegangene Abstimmung wiederholen lassen. Der Protest dagegen veranlasste auch ihn seinen Vorsitz niederzulegen. Ebenso der 3. Präsident, der großdeutsche Straffner. Der Rücktritt von Nationalratspräsi­denten war allerdings weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung des Parlaments vorgesehen.

Der Nationalrat hatte keinen Präsidenten mehr, die Abgeordneten gingen auseinander und die Sitzung war nicht geschlossen worden. Die Wiederzusammenkunft der Abgeordneten, der Widerruf der Rücktritte und das offizielle Schließen der unterbrochenen Sitzung hätte das Geschäftsordnun­gsproblem gelöst.

Inzwischen hatten die laufenden Ereignisse nach der Reichstagswahl in Deutschland am 4. März, die mit einer relativen Stimmenmehrheit für die NSDAP endete, die Propagandatätig­keiten der Nationalsozialisten in Österreich verstärkt. Dollfuß lehnte daher parteiintern den Rücktritt der Regierung, Neuwahlen und die Konstitutionierung eines neuen Präsidiums als Möglichkeit definitiv ab.

„Es müsste nunmehr für einige Zeit autoritär regiert werden“

Am 5. März einigten sich christlichsoziale Abgeordnete bei einem Treffen in Großenzersdorf, „dass nunmehr für einige Zeit autoritär regiert werden müsste“. Die Parteispitze der Christlichsozialen wollte die gegebene politische Lage für sich nutzen. Am Abend des 7. März sprach Dollfuß im Ministerrat erstmals offiziell davon, dass „das Parlament ausgeschaltet sei“. Wenig später sprach er erstmals öffentlich von der „Selbstausschal­tung“ des Parlaments. Dabei wurde eine Verordnung auf Basis des Kriegswirtschaf­tlichen Ermächtigungsge­setzes 1917 mit einschneidenden Repressionen gegen Zeitungen und Druckereien sowie gegen die Versammlungsfre­iheit vorbereitet. Dollfuß bot dem Bundespräsidenten die Demission seiner Regierung an, dieser sprach allerdings Dollfuß sein volles Vertrauen aus.

Es wurde nun zwischen den Parteien hektisch verhandelt. Die Sozialdemokraten konnten die Großdeutschen davon überzeugen, dass die Wiederaufnahme der Parlamentssitzung unter dem Vorsitz von Straffner den Weg aus der Geschäftsordnun­gskrise ebnen würde. Die Christlichsozialen versuchten ihre Forderungen nach Verfassungsände­rungen und weiteren Notverordnungen durchzusetzen und übten über den Bundespräsidenten Druck auf Straffner aus, auf die für 15. März um 15 Uhr geplante Fortsetzung der Sitzung vom 4. März zu verzichten. Straffner und die Fraktion der Großdeutschen streben kurzfristig die Neuwahl des Parlamentspräsi­diums und mittelfristig den Beschluss zur ordnungsgemäßen Auflösung des Nationalrates sowie Neuwahlen an.

Die Sitzung, die nicht stattfand

Am 15. März um 13 Uhr erteilte Bundekanzler Dollfuß dem Wiener Polizeipräsidenten die Weisung die Versammlung des Nationalrates als ungesetzlich zu verhindern.

Die in Marsch gesetzten Kriminalbeamten konnten die Zusammenkunft der Parlamentarier nicht verhindern und sahen von der Räumung des Sitzungssaales ab, da das Versammlungsverbot für 15 Uhr ausgesprochen worden war. Einer Tradition folgend wurde von der Polizei der Sitzungssaal des Parlaments ohne Rücksprache mit dem Präsidenten nicht betreten und deren drei waren ja “abhanden“ gekommen. Straffner hatte bereits um 14.30 die Sitzung wiederaufgenommen und nach einer kurzen Ansprache die Sitzung um 14.40 offiziell protokollarisch geschlossen.

Die Regierung Dollfuß verlautete daraufhin: „ es steht außer Zweifel, dass die für 15 Uhr beabsichtigte und einberufenen Versammlung gar nicht stattfand.“ Der Wiener Polizeipräsident Franz Brandl wurde am darauffolgenden Tag zwangspensioniert, nicht zuletzt, weil er Informationen auch an Oppositionspo­litiker weiterleitete.

Die Sozialdemokraten erreichten am 17. März die Mehrheit im Bundesrat für eine Entschließung, in der Bundespräsident aufgefordert wurde, dass er den Bundeskanzler und die Regierung „unverzüglich ihrer Ämter enthebe“. Miklas, der jederzeit die Regierung entlassen hätte können, verwies in seiner offiziellen Stellungnahme auf sein Notverordnungsrecht – allerdings nur auf Vorschlag der Bundesregierung und der Mitwirkung aller Parteien. Die Regierung Dollfuß blieb im Amt.

Noch im März 1933 wurde der republikanische Schutzbund verboten, im Mai folgte das Verbot der KPÖ und die Ausschaltung des Verfassungsge­richtshofes. Im November 1933 wurde die Todesstrafe wieder eingeführt. Im Februar 1934 wurde der Bürgerkrieg provoziert, die Sozialdemokratische Arbeiterpartei verboten und mit der autoritären Verfassung vom 1. Mai 1934 das austrofaschistische Herrschaftssystem voll etabliert.


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