POSITIONEN & THEMEN

Von Österreichischer Friedensrat (24.4.2010)
Nach Ablauf des START-I Vertrages aus dem Jahr 1991 (START-II trat nie in Kraft), am 5. Dezember 2009, unterzeichneten am 8. April 2010 US-Präsident Obama und Russlands Staatschef Medwedjew in Prag den Nachfolgevertrag. Das Abkommen setzt neue Obergrenzen für Sprengköpfe und Trägersysteme der strategischen Nuklearwaffen beider Staaten fest, berührt am nicht den Bereich der taktischen Atomwaffen. Hier wären baldige Verhandlungen zur weiteren Reduktion wünschenswert.
Die neuen offiziellen Grenzen lauten für beide Länder je 1.550 Sprengköpfe und je 800 Trägersysteme (Flugzeuge, U-Boote und Raketen) wobei 100 jeweils nicht aktiviert sind. Damit bleibt die Abrüstung hinter den Erwartungen der Friedensgruppen und vieler Experten zurück, die doch auf eine Zahl von rund 1.100 Sprengköpfen gehofft hatten. Die bei START-I vereinbarten Grenzen von je 6.000 Sprengköpfen und je 1.600 Trägersysteme müssen im Bezug auf die aktuelle Anzahl aktiver Kernwaffen gesehen werden, die je nach Weltlage geändert wurden. Wie Otfried Nassauer, Leiter des Berliner Informationszentrums für transatlantische Sicherheit (BITS) und Kernwaffenexperte analysiert, haben beide Länder Schlupflöcher geschaffen, die eine geringere tatsächliche Abrüstung vorsehen. Betroffen sind nur die aktiven Sprengköpfe, nicht die in Reserve gelagerten. Wurde bei START-I pro Trägermittel je 10 Sprengköpfe angenommen, heißt es jetzt nur mehr ein Sprengkopf, obwohl etwa Bomber bis zu 20 Atomwaffen mitführen können. So entsteht die Situation, dass Russland sogar zusätzliche Trägersysteme anschaffen könnte und die tatsächliche Zahl der Sprengköpfe höher sein wird als die vorgesehenen 1.550.
Nassauer weist auf die geplanten Modernisierungsprogramme für Kernwaffen beider Staaten hin, die bei ihrer Realisierung die Kernwaffenpotentiale bis ins 22. Jahrhundert festschreiben würden, ganz im Gegensatz zur Obama-Vision einer kernwaffenfreien Welt. Sinnvoll wären jetzt Verhandlungen für eine Nuklearwaffenkonvention 2050, die wirklich zum Verbot dieser Massenvernichtungswaffen führen kann. Der unterschriebene Vertrag sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer Vorleistung für die Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages im Mai 2010 in New York, wo die Nichtkernwaffen-Staaten einmal mehr die Einhaltung der Abrüstungsverpflichtung des Vertragsartikel VI einfordern werden. Zunächst aber muss das Abkommen auch ratifiziert werden, wobei dieses Vorhaben in Russland leichter als im US-amerikanischen Senat über die Bühne gehen wird. Neben den erfreulich umfangreichen Kontroll- und Verifikationsmaßnahmen gibt es im Vertrag auch eine Austrittsklausel. Russlands Vorbehalte wegen der US-Raketenabwehrpläne und der amerikanischen Entwicklung einer Langstreckenrakete mit einem schweren konventionellen Sprengkopf sind noch nicht ausgeräumt. Die Abrüstung bewegt sich, steht aber auf wackligen Beinen.
Quelle:
„Stimmen zur Zeit“, Zeitung des Österreischischen Friedensrates