Von: Didi Zach (2.7.2016)
Nicht wegen Manipulationen, sondern aufgrund aufgefundener Formalfehler hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun also die gesamte Bundespräsidenten-Stichwahl aufgehoben.
Die Begründung des VfGH besteht aus zwei Teilen: Die Rechtswidrigkeiten bei der Durchführung der Briefwahl in 14 Wahlbezirken (nicht Manipulation wurde aufgedeckt, sondern Formalfehler festgestellt) mache eine Wiederholung der gesamten Bundespräsidenten-Stichwahl notwendig. Zweitens: „Es verletzt den Grundsatz der Freiheit der Wahl, wenn staatliche Stellen (das Innenministerium) Informationen über eingelangte Auszählungsergebnisse vor Wahlschluss an ORF, APA , andere Medien oder Forschungsstellen weitergeben, gleich, unter welchen Auflagen („Sperrfrist“). Dass dies eine jahrzehntelange Praxis war, ändert daran nichts.“ Aha?
Weiters: „Dem Verfassungsgerichtshof war es bisher verwehrt, zu dieser Frage Stellung zu nehmen, da sie erstmals konkret Gegenstand einer Wahlanfechtung war.“ Aha – und die Herrn Richter und Richterinnen kennen ja auch niemanden in den diversen Parteizentralen und im Parlament, dem/der sie kundtun hätten können, dass da im Fall des Falles da gehöriger Ungemach drohen kann.
Aber im Ernst: Dass das gegenwärtige Staatsgefüge und sein Rechtssystem auch (oder vor allem) den Zweck haben den Status Quo und insbesondere die kapitalistischen Produktionsverhältnisse abzusichern, ist ja nun wirklich keine Neuigkeit. So sollte es uns also auch nicht wundern, dass den Verfassungsrichtern die Einhaltung formaler Aspekte, die auch ich für wichtig erachte, wesentlich wichtiger ist (bzw. Sie ja auch nur zu diesen Stellung nehmen dürfen) als inhaltliche Fragen.
Auch österreichische Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen hat es nicht zu kümmern, dass von fairen und demokratischen Wahlen meiner Meinung nach eigentlich nicht gesprochen werden kann, wenn
Der „Grundsatz der Freiheit der Wahl“ wird dadurch – laut Rechtsexperten – ja nicht beeinträchtigt.
Diese Liste könnte noch lange fortgesetzt werden. Erwähnen will ich aber nur noch, dass es VerfassungsjuristInnen, viele JournalistInnen und viele Freunde unserer ach so supa-tollen Demokratie nicht kümmert, dass z.B. bei der letzten Gemeinederatswahl in Wien rund 25 % der in Wien lebenden Menschen aufgrund einer falschen Staatsbürgerschaft vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
At least: Irgendwo in unserer Verfassung steht auch etwas über das Recht auf Arbeit, über das Recht auf ein Leben in Würde und anderes mehr – dass es sich dabei vielfach um leeres Geschwafel handelt, ist auch nichts neues. Das Rechtssystem ist nicht dafür zuständig, sich um Obdachlose, Arbeitslose, Erwerbstätige oder gar um Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, zu kümmern – dies ist Aufgabe der Politik. Obdachlose dürfen daher (da haben weder Exekutive noch Gerichte noch Verfassungsrichter was dagegen) auch unter Brücken schlafen – so lange es irgendwelche Gesetze nicht aus irgendwelchen Gründen verbieten. Arbeitslose dürfen auf etwas Unterstützung aus dem Solidar-System hoffen – so lange die herrschende Politik dies für volkswirtschaftlich sinnvoll hält. Erwerbstätige dürfen für Schundlöhne arbeiten – weil es der Standortwettbewerb laut herrschender Politik und Medien erforderlich macht. Und eine Regierung darf Notstandsgesetze ausarbeiten, wenn sie die Schlupflöcher, die Ihnen Verfassungsexperten aufgezeigt haben, richtig nutzt. Das ist Demokratie!
Didi Zach (Landessprecher der KPÖ-Wien, Bezirksrat für Wien Anders in Wien Rudolfsheim-Fünfhaus)