KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Notstandsklausel als Legitimation für die Aushebelung des Menschenrechts auf Asyl

(31.3.2016)

Eine fixe gesetzliche „Obergrenze“ für Asylanträge halten die von der Regierung beauftragten Experten – der Europarechtler Walter Obwexer und der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk – zwar für völkerrechts- und verfassungswidrig, zugleich zeigen die Juristen der Regierung jedoch den Weg, welcher zu beschreiten ist.

Österreich soll sich auf eine im EU-Vertrag vorgesehene Notstandsklausel (Artikel 72) berufen und argumentieren, dass die praktischen Maßnahmen, die die Regierung in den letzten Wochen getroffen hat, notwendig sind für „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“.
Mikl-Leitner, Doskozil und die Regierungsspitze zeigen sich mit dem Ergebnis der Expertise zufrieden, denn ob eine Gefährdung „der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit“ vorliegt, kann – für die Regierung sehr praktisch – die Regierung beurteilen.
Didi Zach, Landessprecher der KPÖ-Wien und Mitglied des Bundesvorstands der KPÖ: „Letztes Jahr haben rund 90.000 Asylsuchen­de, was etwas mehr als ein Prozent der Bevölkerung Österreichs entspricht, einen Asylantrag gestellt. In rund einem Drittel der Gemeinden ist kein einziger Flüchtling untergebracht, doch zugleich spricht die Regierung von einer ‚Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit‘, womit zugleich Verfassung und Völkerrecht ausgehebelt werden. Wohin wird Österreich diese Politik führen? Was wird die Regierung mit Verweis auf einen Notstand als nächstes tun? Wird die Regierung schon bald eine Halbierung der Pensionen damit begründen, dass andernfalls die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefärdet ist? Kann nicht auch ein politisch festgelegter mehrjähriger Lohnerhöhungsstopp mit Verweis auf Gefährdungslagen und einen angeblichen Notstand durchgeboxt werden? Stehen nicht auch alle Umweltschutzgesetze am Prüfstand, weil die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sind, da solche Gesetze den Wirtschaftsstandort hemmen? Und wie wird es in Zukunft um die Pressefreiheit und die Demokratie bestellt sein?“
Die jüngsten Entwicklungen zeigen einmal mehr, so Zach, „dass Grundrechte und demokratische Mindeststandards in Österreichs wie auch in anderen EU-Ländern gegen jene verteidigt werden müssen, die sich zwar in Sonntagsreden als Demokraten gerieren, deren politische Prinzipienfes­tigkeit aber gleich Null ist, auch wenn es um fundamentale Werte geht.“


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