KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Gesundheitspolitik: Seltsame Allianz von Wirtschaftskammer, ÖGB und Arbeiterkammer erlitt Schiffbruch

Von: Rudi Gabriel (28.6.2017)

SPÖ und ÖVP machen sich die Gesetzesmaterien zu den geplanten primären Gesundheitsver­sorgungs-Zentren (als PHC bzw. PHE bezeichnet) jetzt also unter sich aus. Die Zustimmung der grünen NationalrätInnen ist nun nicht mehr notwendig, weil die eingebrachte Regierungsvorlage die Änderung von Verfassungsartikeln nicht mehr vorsieht.

Jahrelang schon forderte die Ärzteschaft, dass ordinationsführende ÄrztInnen beziehungsweise Gemeinschaftspraxen ärztliche KollegInnen anstellen dürfen. Bei den Verhandlungen zu den peripheren Gesundheitszentren (PHZ) konnte diese Forderung sehr lange Aufrecht erhalten werden. Allerdings verändert die Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen grundlegende Rechtsbestimmungen! Aus einer Ordination würde dadurch eine Anstalt nach dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) werden und somit automatisch der Artikel 12 Absatz 1 der Bundesverfassung tangiert werden, der grundlegende Rechtsnormen in Bezug auf Heil-, Pflege,– Kranken- und Kuranstalten festlegt.

VP Parlamentsklub serviert die Ärztekammer ab
Wegen der ursprünglich angestrebten notwendigen Änderungen auf Verfassungsebene waren Stimmen der Opposition notwendig. Die FPÖ führt zwar den Vorsitz im Gesundheitsau­sschuss, allerdings wurden die PHE grundsätzlich von der FPÖ abgelehnt. Somit verhandelten SPÖ und ÖVP mit den Grünen um die zwei Drittel Mehrheit abzusichern. Die ÖVP sprach schließlich ein Machtwort, strich die angestrebte Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen und stellte den ÄrztevertreterInnen in den eigenen Reihen (Dr. Rasinger) kalt. Das Gesundheitsre­formumsetzungsge­setz (GRUG 2017), das mittlerweile als Regierungsvorlage eingebracht wurde, kann nun mit einfacher Mehrheit noch Ende Juni beschlossen werden.

Gemeinnützigkeit bei der Ambulatoriums-Variante ist fix
Es ist relativ erfreulich, dass die Industriellen­vereinigung, die Wirtschaftskammer, der Hauptverband der Sozialversiche­rungen aber auch die Arbeiterkammer und der ÖGB sich nicht durchsetzen konnten, die ja den Status der Gemeinnützigkeit für selbständige Ambulatorien in der Primärversorgung ausradieren wollten. Durchgesetzt haben sich allerdings die Gemeinde- und Länderverwaltungen, die jetzt die Möglichkeit eingeräumt bekommen, dass ihre Gesundheitsfonds über Tochterfirmen selbstständige Ambulatorien im Sinne des Gesetzes betreiben können.

KPÖ lehnt PPP ab
Die KPÖ sieht aber in beiden beschriebenen Bereichen noch immer die Möglichkeit, dass der Profitgier kapitalstarker Gruppen durch die Hintertür Vorschub geleistet werden kann. Allein der Status der Gemeinnützigkeit von Vereinen oder Konstruktionen über Landesfonds sind kein sicherer Schutz! Die psychosomatische Rehaklinik in Gars am Kamp als Public-Private-Partnership zwischen der privaten VAMED Gruppe und dem Land Niederösterreich ist nur ein Beispiel für privates Gewinnstreben mit der Bevölkerung. Die VAMED Gruppe ist ebenso beim psychosomatischen Zentrum Waldviertel in Eggenburg eingebunden.
Zur Errichtung von Immobilien für die PHZ nimmt das GRUG 2017 überhaupt keinen Bezug! Es sind zahlreiche Konstruktionen aus der „gemeinnützigen“ Bauwirtschaft dokumentiert – bei denen sehr voluminöse Kapitalgeschäfte zum Nachteil der Menschen ausgedealt worden sind.
Es sind laut dem regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) zunächst 71 periphere Gesundheitszentren österreichweit vorgesehen. Die KPÖ lehnt im Zusammenhang mit einer Neustrukturierung der primären Gesundheitsver­sorgung alle Formen des Public-Private-Partnership ab. Private Kapitalien und privates Profitstreben haben bei der Errichtung, beim Betrieb und beim Erhalt der öffentlichen Gesundheitsver­sorgungssyste­me keine Existenzberechti­gung.

Darüber hinaus fordert die KPÖ, dass die Gemeinden als Errichter und Eigentümer von Immobilien für diese zu schaffenden PHZ fungieren müssen. Die Errichter beziehungsweise Errichtunggese­llschaften, die zu hundert Prozent im öffentlichen Eigentum stehen, sowie der Betrieb oder die Betreiber müssen von Beginn an unter die Kontrolle der Landesrechnungshöfe gestellt werden. Diese Forderungen sollten in den entsprechenden Landesgesetzen zum GRUG 2017 Abbildung finden.

Rudi Gabriel ist Arzt inEisenstadt

Zum Thema siehe auch: Neue Gesundheitszentren mit Pferdefuß


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