POSITIONEN & THEMEN
Von: Rudi Gabriel (22.5.2017)
Die Begutachtungsfrist zur Gesetzesmaterie bezüglich der peripheren Gesundheitszentren ist verstrichen. Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass jetzt der Versuch unternommen wird, diese rasch und vielen berechtigten Einwänden zum Trotz, durchs Parlament zu peitschen. Die KPÖ unterstützt die Errichtung von multidisziplinären peripheren Gesundheitszentren, solange nicht durch die Hintertür der Profitgier kapitalstarker Gruppen Vorschub geleistet wird.
Im Zuge des Begutachtungsverfahrens hat sich gezeigt, dass eine enorme Anzahl von Stellungnahmen, auch von Privatpersonen, eingegangen sind. Viele davon sind von erheblicher Qualität, wie z. B. die des Verfassungsdiensts des Bundeskanzleramts. Ebenso haben viele Berufsvertretungen (Pflege, Sozialarbeit, PhysiotherapeutInnen, Geriatrie) und die Patienten-Anwaltschaft bemerkenswerte Eingaben getätigt.
Für die KPÖ ist dabei allerdings unfassbar, dass gerade der ÖGB die geforderte Gemeinnützigkeit der Ambulatoriumsbetreiber negativ beurteilt und den Gesetzgeber auffordert, die Gemeinnützigkeit unter den Tisch fallen zu lassen. Die KPÖ sieht in dieser Forderung eine Brüskierung der frühen Gewerkschafter der 2. Rebublik wie Johann Böhm und Karl Maisl, deren politisches Vermächtnis das ASVG ist, nun sturmreif geschossen werden solI. Es deckt sich hier der ÖGB sogar mit der Eingabe der Industriellenvereinigung, die selbstverständlich in diesem Bereich das Tor für das private Kapital aufreißen will. Eine Ungeheuerlichkeit.
Weiters kritisiert die KPÖ, dass viele Bundesländer in ihren Stellungsnahmen einfordern, zusätzlich auch den Trägern von landesfondfinanzierten Krankenanstalten oder Gemeindebünden und deren fondfinanzierten Tochterunternehmungen die Möglichkeit einzuräumen „Selbständige Ambulatorien“ im Rahmen der regionalen Gesundheitspläne zu betreiben. Die KPÖ lehnt im Zusammenhang mit einer Neustrukturierung der primären Gesundheitsversorgung alle Formen des Public-Private-Partnership ab. Private Kapitalien und privates Profitstreben haben bei der Errichtung, beim Betrieb und beim Erhalt der öffentlichen Gesundheitsversorgungssysteme keine Existenzberechtigung.
Im Rahmen der nun vorgestellten Gesetzesmaterie sind auch einige Artikel aus der Bundesverfassung betroffen. Das bedeutet, dass für eine Beschlussfassung im Parlament auch die Zustimmung von Mandataren der GRÜNEN notwendig werden wird. Die KPÖ hofft, dass sich die Grünen für einen derartigen Pfusch nicht hergeben werden. Immerhin haben diese in der Ausschussarbeit zum Gesetz, die Gemeinnützigkeit der Träger von Ambulatorien hinein reklamiert. Die Grünen würden sie hier der Lächerlichkeit preisgeben, wenn deren Zustimmung in den kommenden Sozialausschuss – Sitzungen und im Plenum des Nationalrates zur Aufweichung dieser eminent wichtigen Forderung führen würde.
Die KPÖ unterstützt die Errichtung von multidisziplinären peripheren Gesundheitszentren, solange nicht durch die Hintertür der Profitgier kapitalstarker Gruppen Vorschub geleistet wird.
Rudi Gabriel – Arzt in Eisenstadt und Mitglied des Bundesvorstands der KPÖ