POSITIONEN & THEMEN
In etwa 80 % der Rechtssprechung und Gestaltungskompetenz gehen mit dem EU-Reformvertrag nach BrüsselVon Günther Hopfgartner (5.4.2008)
Österreichs Verfasstheit bleibt in unseren Händen! Also sprach der EU-Parlamentarier Schieder anlässlich einer Diskussionsveranstaltung des Standard zum geplanten EU-Reformvertrag.
Der Herr Abgeordnete beliebt offenbar zu scherzen, falls er nicht ohnehin zu den völlig Ahnungslosen gehört: Einerseits hält nämlich der derzeit zur Ratifizierung im Nationalrat anstehende Reformvertrag von Lissabon entgegen der nationalistischen Ansage des SP-Abgeordneten – explizit fest, dass EU-Recht in seinem Geltungsbereich über nationalem Recht steht, andererseits kann man zum Beispiel dieser Tage in Deutschland das Verhältnis von EU-Recht zur Legislative eines Mitgliedsstaates der Union am lebenden Objekt studieren. Vor wenigen Tagen hat nämlich der Europäische Gerichtshof ein vom niedersächsischen Landtag beschlossenes Gesetz aufgehoben, das für öffentliche Ausschreibungen der Landesregierung einen Passus vorsieht, wonach sich alle Anbieter, auch solche aus dem EU-Ausland, verpflichten, ihre in Niedersachsen eingesetzten Arbeitskräfte nach den dort geltenden Kollektivvertragsregelungen zu beschäftigen.
Dies widerspreche jedoch der EU-Richtlinie über die Entsendung von ArbeitnehmerInnen, urteilte der EuGH. Der Schutz der Arbeitnehmer, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, rechtfertige nicht die Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs.
Der Gerichtshof macht damit deutlich, in welcher Perspektive derzeit EU-Recht verfasst ist: Wettbewerb über alles, ist das Motto der Europäischen Union! Um aber ab zu sichern, dass kein nationaler oder regionaler Gesetzgeber mutwillig oder unbedacht aus dieser rabiat-neoliberalen Generallinie ausschert, braucht es einen verbindlichen Rahmen, eine Art europäischer Verfassung, die in ihrer aktuellen Variante als Reformvertrag verkauft wird.
Das kann man legitimerweise so wollen – und Unternehmervertreter und deren Lohnschreiber machen ja auch keinen Hehl aus ihrer Begeisterung für diese Orientierung. Man sollte die betroffenen Bevölkerungen aber nicht für blöd verkaufen, ihnen stattdessen sagen, worum es beim Vertrag von Lissabon tatsächlich geht und den Menschen zudem die Möglichkeit eröffnen, sich für oder gegen diesen Weg auszusprechen.
Aufklärung tut also Not! Eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag muss her!