KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

EU-Reformvertrag treibt EU-Militarisierung weiter voran

Sujet "Europa in schlechter Verfassung"

Von KPÖ-Tirol (20.10.2007)

Der EU-Reformvertrag ist ebenso wie sein Vorgänger, der EU-Verfassungsvertrag, ein militaristischer Vertrag. Mit ihm soll die rechtliche Grundlage für eine globale Kriegsführungsfähig­keit der Europäischen Union geschaffen werden. Die EU-Militarisierung wird weiter vorangetrieben. Im Militärteil ist er bis in die einzelnen Formulierungen hinein identisch mit dem EU-Verfassungsvertrag.

So soll die „Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspo­litik“ zum integralen Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik werden. Der Vertrag soll der EU eine auf „militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen“ (Art. 27) außerhalb der Europäischen Union sichern. Zudem findet sich die Aufrüstungsver­pflichtung auch im neuen EU-Reformvertrag. Im Text heißt es: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ (Art. 27) Auch die EU-Rüstungsagentur soll vertraglich verankert werden (Art. 27). Weiterhin wird der Weg für eine kerneuropäische militärische so genannte Strukturierte Zusammenarbeit frei gemacht.

Nicht zuletzt werden zusätzliche Militärinterven­tionsbereiche eröffnet: „gemeinsame Abrüstungsmaßnah­men“, „Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung“ und „Kampfeinsätze“. Darüber hinaus wird festgehalten, mit diesen Militäreinsätzen solle „zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.“ (Art. 28) Weder das Europäische Parlament (Art. 21,1) noch der Europäische Gerichtshof (Art. 11) haben ein Mitspracherecht hinsichtlich dieser Einsätze, für deren Finanzierung schließlich erstmals ein eigener EU-Haushalt für Militäroperationen – geradezu liebevoll Anschubfonds genannt – zusätzlich zu den nationalen Budgets etabliert werden soll. (Art. 26)

Damit liefert der Reformvertrag (auch „Vertrag von Lissabon“ genannt) die militärische Ergänzung zur neoliberalen europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik, die ebenfalls weiter fortgeschrieben wird. Der Vertrag soll am 13. Dezember in der portugiesischen Hauptstadt endgültig unterzeichnet und anschließend durch die nationalstaatlichen Parlamente ratifiziert werden. In nahezu allen EU-Mitgliedstaaten soll die Bevölkerung nicht mehr über den neuen EU-Vertrag abstimmen können. Ohne öffentliche Debatte – geschweige denn Abstimmung – sollen somit zentrale Bestimmungen des EU-Verfassungsvertrags klammheimlich durchgesetzt werden, eine kritische Auseinandersetzung mit dem Reformvertrag ist deshalb vor diesem Hintergrund umso notwendiger.

Kritische Analysen und Hintergrundberichte zum "neuen" EU-Reformvertrag und seinem Entstehungsprozess: http://www.reformvertrag.de/ http://www.imi-online.de/