KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Offener Brief an alle Bundesratsabgeordnete

AktivistInnen der KPÖ bei der Menschenkette für eine Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag

(17.4.2008)

Für eine Volksabstimmung über den neuen EU-Vertrag: Sehr geehrte Frau BR-Abgeordnete, sehr geehrter Herr BR-Abgeordneter, am 9. April hat der Nationalrat den EU-Reformvertrag beschlossen. Die Mehrheit der NR-Abgeordneten hat sich damit über die von einer großen Mehrheit der Bevölkerung getragene Forderung nach einer Volksabstimmung hinweggesetzt und die österreichische Verfassung gebeugt, die bei derart weitreichenden Eingriffen zwingend eine Volksabstimmung vorsieht. Jetzt liegt es am BUNDESRAT, also der Länderkammer, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit doch noch zum Durchbruch zu verhelfen. Denn auch bei der Bundesrats-Sitzung am 24. April reicht ein Drittel der Bundesrats-Abgeordneten aus, um noch eine Volksabstimmung durchzusetzen.

Der EU-Reformvertrag umfasst eine Aufrüstungsver­pflichtung, die Teilnahme an einer EU-Rüstungsagentur, eine militärische Beistandsverpflichtun­g, die Selbstermächtigung bei Militärinterven­tionen auch ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates, die Einrichtung eines militärischen Kerneuropas und die Privilegierung der Atomindustrie. Der EU-Reformvertrag steht im diametralen Gegensatz zur Neutralität. Festgeschrieben wird das Prinzip einer offenen Marktwirtschaft mit ungezügeltem Wettbewerb und somit der Druck zur Privatisierung öffentlicher Dienste und die Europäische Zentralbank als demokratiefreier Raum. Jüngste EuGH-Urteile, die sich auf dieses neoliberale Grundlagenrecht berufen, stellen bereits jetzt grundlegende Rechte von ArbeitnehmerInnen (Recht auf Einhaltung von Kollektivverträgen, Streikrecht) in Frage. Mit dem EU-Reformvertrag wird diese unsoziale Entwicklung weiter verschärft (z. B. Entmachtung der nationalen Parlamente bei internationalen Handelsverträgen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit; neue Möglichkeiten der Kommission zur Liberalisierun­g/Privatisierung öffentlicher Dienste, Privilegierung von Rüstungsausgaben gegenüber Sozial- und anderen öffentlichen Ausgaben). Dem österreichischen Nationalrat werden weitgehende Kompetenzen entzogen und Gremien (EU-Rat und Ministerrat) übertragen, die demokratisch nicht mehr kontrolliert werden können. Diese Regelungen bedeuten einen grundlegenden Bruch im Verfassungsrecht und in der Rechtstradition der II. Republik. Sie sind deshalb zwingend einer Volksabstimmung zu unterwerfen.

Sollte sich auch der Bundesrat der rechtswidrigen Vorgehensweise des Nationalrates anschließen, so übermittle ich Ihnen die klare Botschaft: EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung NICHT IN MEINEM NAMEN!

Unterstützung unter: Zur online-Unterstützung