KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Resolution: Forderungen der KPÖ zum Pensionssystem

(20.6.2021)

Die KPÖ fordert, die verfassungsrechtliche Absicherung des solidarischen gesetzlichen Pensionssystem nach dem Umlageverfahren.

Die Umlagefinanzierung der Pensionen im ASVG, der ein solidarischer Generationenvertrag zugrunde liegt, ist das Herzstück der Finanzierung der Pensionen. Wir sind daher gegen jede Einschränkung oder Aushöhlung dieses Systems insbesondere durch die Förderung privater Versicherungen. Umlagesystem und staatliche Ausfallshaftung müssen angesichts permanenter Angriffe auf dieses bewährte System verfassungsrechtlich verankert werden.

**Die KPÖ fordert die Umstellung der Berechnung der Dienstgeberabgaben auf Basis der betrieblichen Wertschöpfung, die Zinsen, Mieten, Steuern und Gewinne umfasst. **

Die Dienstgeberbeiträge zur Pensionsversiche­rung werden auf der Basis der jeweiligen Lohnsumme berechnet. Da der Anteil der Löhne und Gehälter an der gesamtwirtschaf­tlichen Wertschöpfung ständig sinkt, sinkt auch der relative Anteil der Unternehmen an der Finanzierung sozialer Sicherheit und insbesondere der Pensionen.

Die KPÖ spricht sich gegen jede Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrit­tsalters aus

Der steigenden Lebenserwartung – oft vorgebrachtes Argument für die angebliche Notwendigkeit einer Erhöhung des Pensionsantrit­tsalters – steht eine wesentlich raschere Steigerung der Produktivität gegenüber.

Die KPÖ fordert eine realitätsgerechte jährliche Anpassung der Pensionen auf Basis eines neu zu erstellenden Preisindex für PensionistInnen­haushalte (PiP­H)

Die Teuerung für PensionistInnen­haushalte war in den vergangenen Jahren ausgeprägter als für Durchschnittshau­shalte. Damit liegen die jährlichen Pensionsanpas­sungen, die sich am Verbraucherpre­isindex (VPI) orientieren, unter dem tatsächlichen Kaufkraftverlust der PensionistInnen­haushalte. Dieser Kaufkraftverlust summiert sich über die Jahre und kann je nach Berechnung und Zeitraum bis zu 30% Wertverlust des Pensionseinkommen bedeuten. Für eine den Tatsachen entsprechende und gerechte Pensionsanpassung ist es erforderlich, einen neuen Preisindex für PensionistInnen­haushalte (PiPH) auf Basis von realitätsnahen Verbrauchsausgaben für PensionistInnen­haushalte neu zu erstellen.

Die KPÖ fordert einen höheren Prozentsatz der jährlichen Gutschrift am Pensionskonto für niedrige Einkommen, also eine umgekehrte Progression für den Prozentsatz der jährlichen Gutschrift.

Derzeit werden bei der Staffelung der jährlichen Gutschrift am Pensionskonto 1,75% des Jahreseinkommens gutgeschrieben. Das hat bei Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit katastrophale Auswirkungen auf die zukünftige Pensionshöhe und ist eine der Ursachen für Altersarmut.

Die KPÖ fordert:

  • Altersarmut bekämpfen
  • eine Mindestpension von 1.328.- Euro für alle
  • Der Familienrichtsatz bei der Ausgleichszulage, bei dem das Einkommen von Mann und Frau zusammengerechnet wird, ist ersatzlos zu streichen.

Die Hälfte der Alterspensionen der Frauen betragen weniger als 950.- Euro, für ein Viertel sogar weniger als 630.- Euro. Der Ausgleichszula­genrichtsatz liegt derzeit bei 1.000,48 Euro (2021). Ab 30 Versicherun­gsjahre erhöht sich der Richtsatz auf 1.113,48 Euro. Alle diese Zahlen liegen unter der offiziellen Armutsgrenze von derzeit 1.328.- Euro und dem Referenzbudget, das den tatsächlichen Bedarf berücksichtigt. Um die Frauenpensionen aus dieser Armutsfalle herauszuholen sind einerseits eine Angleichung der Frauenlöhne an die der Männer, die Zurückdrängung der Teilzeitarbeit durch flächendeckende Kinderbetreuun­gseinrichtungen und andererseits eine Pensionsberechnung, die der Lebensrealität von Frauen gerecht wird. Unsere Forderung ist eine Mindestpension von 1.328.- Euro für alle.

Die KPÖ lehnt verpflichtendes Pensionssplit­ting ab.

Für Eltern, deren ein Teil Erwerbseinkommen bezieht und der andere sich der Kinder widmet, gibt es für die ersten sieben Jahre das freiwillige Pensionssplitting. Dabei wird ein Teil der jährlichen Gutschrift auf dem Pensionskonto auf den oder die PartnerIn übertragen. Diese Regelung entspringt dem traditionellen Familienbild, das die Betreuung der Kinder hauptsächlich der Frau zuweist. Dabei wird die Abhängigkeit der Frau vom Einkommen des Mannes verfestigt und das Familieneinkommen und damit auch das künftige Pensionseinkommen nicht erhöht.


Resolution 9 des 38. Parteitags


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