(20.6.2021)
Die KPÖ fordert den Nationalrat auf, das ÖBAG-Gesetz 2018 aufzuheben und an dessen Stelle ein Gesetz zur direkten Verwaltung der Beteiligungen des Bundes durch die zuständigen Ministerien zu beschließen. Die KPÖ tritt für einen verfassungsmäßigen Schutz des öffentlichen Eigentums ein.
Begründung:
Die Vorgänge um die Gründung der ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG) und
die Bestellung deren Organe zeigen laut den im Zuge des
Ibiza-Untersuchungsausschusses zu Tage getretenen Fakten ein denkbar
schlechtes politisches Sittenbild. Es ist inakzeptabel, dass jemand an die
Spitze einer staatlichen Gesellschaft, mit einem lukrativen Vertrag (Jahresgage
400.000 Euro plus 210.000 Euro Bonus) gestellt wird, dem elementare
Voraussetzungen fehlen und der betriebswirtschaftliche und internationale
Erfahrungen vermissen lässt. Ebenso unakzeptabel ist, dass sich ein Manager
einen Aufsichtsrat nach Gefälligkeit bzw. Parteinähe oder Spendenbereitschaft
für eine Regierungspartei auswählt.
Auch wenn der bis 2022 laufende Vertrag des jetzigen ÖBAG-Chefs nicht verlängert wird, bleibt das Image dieser Gesellschaft geschädigt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine eigene Beteiligungsgesellschaft zur Verwaltung der noch verbliebenen elf Staatsbeteiligungen (immerhin mit einem Volumen von 27 Mrd. Euro) braucht. Bekanntlich wurden die von den Verstaatlichungsgesetzen 1946 und 1947 betroffenen Unternehmen bis in die 1960er Jahre direkt von den zuständigen Ministerien verwaltet. Die 1966 erfolgte Ausgliederung der Verstaatlichten in die ÖIG (Österreichische Industrieverwaltungs GmbH) zielte von Anfang an darauf ab, diesen Sektor zu „entpolitisieren“. Da die Verstaatlichte zwar als günstiger Lieferant von Rohstoffen und Halbfabrikaten für die Privatwirtschaft willkommen war, ihre Ausweitung in die Finalindustrie aber um jeden Preis verhindert werden sollte, ging es stets darum, Exponenten des Privatkapitals in den Aufsichtsgremien der Staatsbetriebe zu positionieren.
Diese Entwicklung wurde mit der 1970 erfolgten Umwandlung der ÖIG in die ÖIAG (Österreichische Industrieverwaltungs AG), dem von 1989 bis 1994 bestehenden Vehikel der ÖIAG-Tochterfirma Austrian Industries und der 2000 erfolgten Umwandlung der ÖIAG in die ÖBIB (Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH) fortgesetzt, aus welcher 2019 die ÖBAG entstand.
Unverkennbar ist, dass die ÖBAG ebenso wie ihre Vorgängergesellschaften schon spätestens den 1980er Jahren als Privatisierungsholding fungieren. So wurden in mehreren Etappen bis Anfang der 2000er Jahre alle wesentlichen Teile der ehemaligen Verstaatlichten ebenso wie die Industriebeteiligungen der staatlichen Banken an in- und ausländische Interessenten verkauft.
Um einen weiteren Ausverkauf zu verhindern wäre es daher konsequent, die Kompetenz für die restlichen Beteiligungen des Bundes (OMV 31,5, Casinos 33,24, Telekom 28,42, BIG 100, Post 52,85, Verbund 51 Prozent) direkt an die zuständigen Ministerien zu übertragen. Damit würde auch die politische Verantwortung von Regierung und Parlament für die Staatsbeteiligungen konkreter und transparenter als bisher.
Resolution 6 des 38. Parteitags