POSITIONEN & THEMEN
(29.3.2012)
Anscheinend spekuliert jetzt auch ihr Innsbrucker Parteikollege August Penz, kurz vor den Gemeinderatswahlen, mit einer gewissen Werbewirksamkeit solcher Straftaten, um seinem politischen Aschenputteldasein entrinnen zu können…
Worum gehts ?
Um Verhetzung gemäß Strafgesetzbuch (StGB) § 283! Dieser besagt, dass jene zu bestrafen sind, die öffentlich gegen einen im Inland lebenden Volksstamm hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen versucht. Und der ‚FP-Penz Plan für Innsbruck‘, nämlich ‚Heimatliebe statt Marokkaner-Diebe‘ erfüllt diesen Tatbestand in offensichtlich gekonnter Weise, da diese plakatierte, für jeden(!) sichtbare Äußerungen zu Hass und Verachtung auffordern und alle in Österreich lebenden MarokkanerInnen in ihrer Menschenwürde verletzten! erklärt der KPÖ-Bürgermeisterkandidat Josef Stingl und hat daher Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht.
Weiters stellt sich auch die Frage, ob hier Penz Fremdenverkehrswerbung ganz spezieller Art betreiben will, wenn er als Willkommensgruß alle Verkehrswege mit diesem geistigen Abfall bepflastert! Was sollen sich die ankommenden Gäste und TouristInnen über ein Land denken, das Fremdkultur auf solche Weise in den Dreck zieht und in dem solche braunen Sprüche sogar noch als politisches Propagandamittel eingesetzt werden? Etwa an jene propagierte Tiroler-Gastfreundschaft, die als unabdingbarer Bestandteil unserer Wirtschaft anzusehen ist?
Penz ist Hotelier und lebt vom Tourismus! Er ist obendrein Funktionär des Tourismusverbandes Innsbruck(!) und schädigt mit seinem Aussagen die gesamte Tourismusbranche!- Setzt in daher dorthin wo er hingehört, nämlich vor die Tür! fordert abschließend Stingl.
Zum Thema siehe auch Wahlplakate: FPÖ wegen Verhetzung angezeigt