POSITIONEN & THEMEN
Von Josef Stingl (4.4.2008)
Die Eintragungswoche für das Volksbegehren „fairSORGEN!“ ist nun fix. Kurz nach der Landtagswahl, vom 23. bis 29. Juni, haben alle TirolerInnen die Möglichkeit, das Volksbegehren gegen die Regressbestimmungen im Tiroler Grundsicherungsgesetz zu unterstützen. Armutsbekämpfung, Sozialhilfe und Grundsicherung – mit oder ohne Regress – wird somit sicher ein Teil des Wahlkampfes. Wenn mehr als 7000 Wahlberechtige dieses Volksbegehren unterschrieben, dann ist das Land verpflichtet die Anliegen im Landtag zu behandeln.
So weit so gut, aber falls das Volksbegehren genügend Unterstützungen kriegt, will sich die Landesregierung mit einem Geschäftsordnungstrick aus der Affaire ziehen. Da der Termin der Eintragungswoche bewusst so festgelegt wurde, dass er zwar nach der Landtagswahl, aber vor der Konstituierung des neuen Landtags liegt, liegt es auf der Hand, was die Landesgranden von SP und VP vorhaben. Sie wollen sich mit einem Geschäftsordnungstrick über diese Frage hinweg schummeln. Ihre Geschäftsordnung besagt nämlich, dass eingelangte Einträge mit dem Auslaufen der Funktionsperiode als erledigt gelten.
Viel Glück wünsche ich ihnen, damit werde ich mich als Erstunterzeichner sicherlich nicht zufrieden geben. Van Staa, Gschwentner & Co vergessen, dass das Tiroler Volksbegehrensrecht im Artikel § 37 der Tiroler Landesordnung 1989 – also der Tiroler Verfassung – geregelt ist. Und ein Verfassungsrecht kann sicher nicht durch eine Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.
Sollte es trotzdem so weit kommen, dann viel Spaß. Die UnterstützerInnen werden sich über das mit-den-Füßen-treten der ohnehin wenigen direktdemokratischen Instrumente nicht freuen. Über zusätzliche Arbeit wird sich auch Tiroler Volksanwaltschaft und Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof aber freuen können.