KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Wahlrecht - Parlamentspartei kann in NÖ nicht landesweit kandidieren

Von Didi Zach (9.2.2008)

Österreich ist laut Verfassung (und auch in den Medien ist es immer wieder und wieder zu hören und zu lesen) eine Demokratie. Aber Demokratie muss ja noch lange nicht heißen, dass die Bürger und Bürgerinnen auch wirklich auswählen können sollen.

Beim BILLA kann der Kunde im Regelfall ja auch nur aus 10 Käsesorten auswählen. Warum also – so dürften sich SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ und Grüne auch bei der letzten Wahlrechtsreform 2007 gedacht haben – soll es Initiativen oder kleineren Parteien gar so leicht gemacht werden, überhaupt auf den Wahlzettel zu kommen. Da kann´s ja geschehen, dass die WählerInnen auf gar „blöde Gedanken“ kommen.

So gibt es also – per Gesetz, schließlich muss alles mit rechten Dingen zugehen – gewaltige Hürden, damit eine Gruppierung oder Partei überhaupt mal auf den Wahlzettel gelangt. Für eine Kandidatur bei der NR-Wahl braucht es z.B. 2.700 amtlich beglaubigte Unterschriften.

Und für eine flächendeckende Kandidatur bei der Landtagswahl in Niederösterreich sind über 1.000 amtlich zu beglaubigende Unterschriften notwendig. Damit nicht genug – selbst im Jahr 2007 ist das praktische Prozedere so wie in den 50iger Jahren, als manche Kommunikation­svorgänge zugegeben noch etwas schwieriger zu bewerkstelligen waren. D.h.: Wer in Pfaffstätten zu Hause ist, kann nur dort am Gemeindeamt vor dem Beamten/der Beamtin unterschreiben. Da irritiert die guten Demokraten auch nicht, wenn das dortige Gemeindeamt nur 3 Stunden pro Tag geöffnet hat und damit Menschen, die einer geregelten Erwerbsarbeit nachgehen müssen, von einer Unterstützungsmöglichke­it ausgeschlossen sind. Die Abgabe der Unterschrift in Baden, welches nur ein paar Kilometer entfernt ist, ist nicht möglich, obwohl es doch wohl eine zentrale Wähler-Evidenz in Zeiten des WorldWideWeb geben müsste, andernfalls ja die OSZE einschreiten würde.

Für die Parlamentspartei BZÖ war diese Hürde jedenfalls zu hoch – das BZÖ wird nur in 17 der 21 Wahlkreise am Stimmzettel stehen. Und auch drei weitere kleine Gruppen werden nur in einigen Wahlkreisen antreten können. Die KPÖ hat es – aufgrund des großen Engagements vieler Aktivisten und Aktivistinnen – wieder mal geschafft, obwohl die Frist mit knappen 4 Wochen sehr kurz war.

Nun ja – vielleicht überlegt sich Herr Ing. Westenthaler ja mal, ob er nicht für die Wahlrechts-Reformvorschläge der KPÖ (Infos siehe hier – www.kpoe.at ) eintreten will. Und die Grünen, die zu Beginn Ihrer politischen Tätigkeit mit diesen Hürden ebenfalls oft große Schwierigkeiten hatten, werden sich vielleicht eines Tages auch wieder auf ihre demokratischen Grundsätze rückbesinnen.

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