POSITIONEN & THEMEN

Von Mirko Messner (25.3.2008)
Es war der SPÖ-Landeshauptmann Wagner, der 1979 jene Kärntner Landtags-Wahlordnung durchdrückte, die heute noch gilt. Aus einem Wahlkreis wurden vier, die Grundmandatshürde damit auf fast 10 Prozent hinausgesetzt. In keinem österreichischen Bundesland, aber auch in keinem europäischen Land gibt es eine ähnlich hohe Sperrklausel außer in der Türkei, wo damit unter anderem das kurdische politische Spektrum vom Parlament ferngehalten werden soll. Dieser Vergleich ist sinnvoll, denn das Motiv des Kärntner SPÖ-Landeshauptmanns war, die „Kärntner Slowenen“ (sprich jenen Teil, der als eigene politische Formation kandidieren wollte) vom Landtag fernzuhalten.
Heute, unter dem Eindruck des eigenen Schrumpfens zugunsten der Haider-Partei, steigen auch der ÖVP die Grausbirnen auf; sie war bei den letzten Landtagswahlen nur mehr knapp über die 10-Prozent-Hürde gekommen. Die SPÖ aufgrund der Rücksicht auf den antislowenischen bzw. rechtsorientrierten Teil ihrer Klientel unfähig, der nationalistischen Haiderei auch nur ein konsequentes Wort entgegenzusetzen, und somit ihrer nächsten Niederlage gelassen ins Auge blickend , kann sich ausrechnen, dass ein Abschied der ÖVP aus dem Landtag die Übermacht Haiders festigen würde. So entwächst aus ihrem Unbehagen die Andeutung ihrer Absicht, dem Landtag eine „Reform“ der Kärntner Wahlgesetzgebung vorzuschlagen, und zwar durch Einführung eines zweiten Ermittlungsverfahrens, bei dem eventuell vorhandene Restmandate an Parteien vergeben werden sollen, die kärntenweit mit mehr als fünf Prozent „dabei“ sind.
Eine Umsetzung dieses Vorhabens, das mit einfacher Stimmenmehrheit, also mit den Stimmen aller Nicht-BZÖ-Parteien, beschlossen werden könnte, würde die politischen Verhältnisse im Land wahrscheinlich gar nicht, aber auf keinen Fall wesentlich beeinflussen, auch nicht durch einen (zumindest theoretisch möglichen) Einzug der slowenischen Einheitsliste in den Landtag, deren politisches Profil sehr beliebig und unverbindlich ist, und selbst in Angelegenheiten der Minderheitenrechte weit entfernt von demokratischer Militanz.
Doch unabhängig davon, dass dieses Vorhaben der SPÖ den Namen „Wahlreform“ nicht verdient, weil es die 5-Prozent-Hürde als eine Art Naturgesetz akzeptiert was das Geschehen drumherum über seine regionale Bedeutung hinaushebt, ist die Reaktion der Haider-Partei:
Das BZÖ, so der Klubchef Kurt Scheuch, sei strikt gegen jegliche Änderung, denn das geltende System garantiere „stabile Verhältnisse“, weil es verhindere, dass „Splittergruppen“ in den Landtag einziehen und „das politische System lähmen“. Und: ein neues Wahlrecht würde „den Slowenen die Schleusen für den Landtag öffnen“, und das BZÖ habe „kein Interesse daran, dass die Kärntner Slowenen ein Fixmandat für den Landtag bekommen“. „Den Slowenen“ haften demnach Eigenschaften an, die es erlauben, sie von parlamentarischer Vertretung fernzuhalten.
Der Rassismus in Österreich hat viele Formen. Der Kärntner antislowenische Konsens, dessen sich die Rechte in diesem Bundesland bedient, ist eine davon.