KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Die Kunst ist frei.
Die Kunstschaffenden sind's weniger.

Von Petja Dimitrova (4.7.2009)

Vor vierzehn Tagen fand in der Wiener Urania eine vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur veranstaltete Konferenz mit dem Titel "Prekäre Perspektiven? Zur sozialen Lage von Kreativen" statt. Dazu ein Gastkommentar.

Dass Bewegungsfreiheit für Kunstschaffende neue Forschungsfelder, Erfahrungs- und Wissenserwerb, transkulturellen Austausch und Kommunikation, Internationali­sierung von Märkten und internationale Anerkennung ermöglicht – dieser Annahme wurde von den VeranstalterInnen und allen Beteiligten unwidersprochen zugestimmt; so wurde denn auch das Thema der Mobilität als wichtiger Indikator für die Prekarität kreativen Schaffens diskutiert.

Denn wie sieht die tatsächliche Bewegungsfreiheit für KünstlerInnen aus? Einerseits will sich die EU als (Kultur-)Raum von Kreativität, Diversität und Gastfreundlichkeit verstehen. Andererseits wird die Mobilität von KünstlerInnen den Gesetzen der Migrations- und Sicherheitspolitik unterworfen. Was bleibt von der Förderung beruflicher Mobilität angesichts immer repressiver werdender Fremdengesetze, sowie angesichts der Militarisierung und Technologisierung im Sinne von Menschenkontrollen an den Grenzen? Was hat es mit der Reisefreiheit sowie der „Internationa­lisierung von Kunstmärkten“ an sich? In welcher Richtung und für wen ist Mobilität möglich?

Österreich z. B. hat spannende Programme für KünstlerInnen wie Artist-in-residence, Stipendien oder Bildungs- bzw. Fördermaßnahmen, die seit kurzem auch Nicht-EU-StaatsbürgerInnen, die mindestens fünf Jahre hier leben und arbeiten, in Anspruch nehmen können. Allerdings: als KünstlerIn mit dem „falschen“ Pass hierorts kreativ zu leben und zu arbeiten, ist seit dem neuen Fremdenrechtspaket (2006) nur noch im Rahmen einer einjährigen Aufenthaltsge­nehmigung für den „vorübergehenden Aufenthalt“ möglich. KünstlerInnen, die länger bleiben (möchten), zahlen weiterhin Steuern und Sozialversiche­rungsbeiträge, um eventuell eine (wieder ebenso kurzfristige) Verlängerung der Aufenthaltsge­nehmigung zu erhalten. Dieser Aufenthaltsstatus erlaubt allerdings nicht den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Hierfür wäre eine mindestens fünfjährige Niederlassung, und eben nicht bloß ein „Aufenthalt“ in Österreich, erforderlich – doch die Niederlassungsbe­willigung für KünstlerInnen wurde mit demselben Fremdenrechtspaket abgeschafft. Ganz offensichtlich sind KünstlerInnen ohne EU-Pass hier nicht erwünscht, sie dürfen auch keine „EuropäerInnen“ werden. Sie sind verschärfter Prekarisierung ausgesetzt, und wenn sie es nicht durchhalten, sollen sie „sich mobil“ machen, d. h. Österreich verlassen. So zynisch kann der Mobilitätsbegriff verwendet werden, wenn es um den Erhalt rassistischer Strukturen des österreichischen Staates, bezogen auf MigrantInnen, geht.

Und wie sieht es mit denjenigen aus, die nur kurz vorbeikommen, um mit ihren künstlerischen Beiträgen zu „Internationa­lisierung, kulturellem Austausch“ und zur „Bereicherung“ der österreichischen Gesellschaft" beizutragen? Ihr Kommen wird zunehmend schwierig, entsprechend der Politik zur „Vereinheitlichung europäischer Grenzregime“. Das Ausstellen von Visen für kurzfristige Auftritte, Ausstellungen oder Tourneen wird von der Botschaft immer öfter verweigert. Eventuell erst nach intensivem Nachhaken der VeranstalterInnen und im letzten Moment gewährt. Oder auch dann nicht. Eine solche Risikoplanung und beispielsweise Fehlinvestitionen in teure Flugtickets (die beim Visumantrag oftmals bereits vorzuweisen sind) können VeranstalterInnen nicht eingehen. Es gibt unzählige Schikanen, um Visen für künstlerische Tätigkeit zu verweigern.

Austausch und Mobilität sind notwendig für die künstlerische Weiterentwicklung, so der gemeinsame Tenor der kulturpolitischen Träger und der freiberuflichen Kulturschaffenden auf der Konferenz. Aber wenn das hauptsächlich für BürgerInnen des entwickelten Kapitalismus der sog. ersten Welt gilt, wenn KünstlerInnen als BotschafterInnen für den Export „nationaler Kulturgüter“ instrumentalisiert werden und nur dadurch Ihre Mobilität gewährleistet wird, wenn Programme und Ressourcen für künstlerische (Arbeits-)Aufenthalte hauptsächlich an Erfolgskarrieren und Staatsbürgerschaft gebunden werden, oder wenn Fremdenpolize­igesetze u. a. Kulturschaffende ohne EU-Pass, die hier leben, in extrem unstabilen Lebensverhältnissen halten, weist dieses auf die Fortführung rassistischer und neokolonialer Herrschaftspraxis in Europa hin, und nicht auf die Freiheit der Kunst oder die Förderung der Kreativität und Internationali­sierung.

Ich bin gespannt, wie die politisch Verantwortlichen mit den Verbesserungsvor­schlägen der Konferenz-Arbeitsgruppe „Mobilität“ umgehen werden. Die KünstlerInnen mit Migrationshin­tergrund jedenfalls versuchen gemeinsam mit solidarischen KollegInnen aus „dem Norden“ im Alltag und durch Ihre Arbeit Kritik und Strategien zu entwickeln, die diese Teilung auflösen und die kreative Arbeitsmöglichkeit für alle gewährleisten können.

Petja Dimitrova lebt seit 1994 in Wien. Sie ist künstlerisch-wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie der Bildenden Künste Wien und Vorstandsmitglied der IG Bildende Kunst (www.igbildendekunst.at).

Hinweise …

… zur Konferenz: „Prekäre Perspektiven? Zur sozialen Lage der Kreativen“ (http://www.bmukk.gv.at/…prekpers.xml)

… zur gesetzlichen Lage und Prekarität der Mobilität: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) § 61 (www.igbildendekunst.at/…e/aufenthalt, u. a. auch Infos für StudentInnen). Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft § 16, sowie Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) § 2 Abs. 2 – rechtmäßige Niederlassung … (www.austria.gv.at/…/24/StbG.doc)

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