POSITIONEN & THEMEN
Strache hetzt, die Regierung sorgt für rassistische GesetzeVon Didi Zach (13.4.2009)
Die Methode der rechten Hetzer ist alt und bekannt, wenn gleich die Methode vom NS-Schreckensregime perfektioniert wurde: Wähle eine Minderheit aus und präsentiere diese als Ursache für alles Übel, welches existiert.
FP-Chef Strache, der schon mal „nicht wissentlich“ an einer „Wehrsport-Übung“ des strafrechtlich verurteilten Neo-Nazi Gottfried Küssel teilnimmt, meint, „die Ausländer“ mißbrauchen den Sozialstaat und nehmen „unseren Leuten“ Arbeitsplätze weg. In Inseraten fordert Strache die „Rückführung von Dauergastarbeitslosen“.
Im 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 hieß es: „Wir fordern, daß sich der Staat verpflichtet, in erster Linie für die Erwerbs- und Lebensmöglichkeit der Bürger zu sorgen. Wenn es nicht möglich ist, die Gesamtbevölkerung des Staates zu ernähren, so sind die Angehörigen fremden Nationen (Nicht-Staatsbürger) aus dem Reiche auszuweisen.“
„Die Ausländer“ gibt es natürlich nicht. Genau so wenig wie es „die Österreicher“, „die Wiener“ oder „die Steierer“ gibt. Es gibt auch bei Ausländern – d.h. bei Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft – Männer und Frauen, es gibt Junge und Alte. Es gibt arme und reiche „Ausländer“, es gibt religiöse und nicht-religiöse Menschen uswusf.
Was aber macht Herr Strache, der Wählerstimmen um jeden Preis gewinnen will? Er wirft zuerst alle in „einen Topf“, obwohl rassistische Gesetze „Ausländer“ ohnedies bereits mit gänzlich unterschiedlichen Rechten versehen haben. Zwischen Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die einen migrantischen Hintergrund haben, „Ausländern“ ohne Staatsbürgerschaft, die seit Jahren oder Jahrzehnten in Österreich arbeiten, wohnen und leben, EU- und EWR-„Ausländern“ sowie „EU-Ausländern“ aus osteuropäischen Staaten, Saisonnarbeitern, die vollkommen rechtlos fast jeder Willkür ausgeliefert sind, anerkannten Flüchtlingen gemäß der Genfer Konvention und Asylsuchenden, deren Verfahren noch läuft, und „sonstigen Ausländern“ bestehen riesige juristische und damit höchst praktische Unterschiede. Doch die Zusammenfassung unter „die Ausländer“ ist notwendig, damit Herr Strache anschließend am „Klavier der Vorurteile“ spielen kann. Strache: „Da bereits klar ist, dass wir erst am Anfang der Wirtschaftskrise stehen und diese sich im Laufe der Zeit weiter auswachsen wird, muss alles getan werden, um die heimische Bevölkerung zu unterstützen und sie durch diese schwere Zeit zu führen. Langzeitarbeitslose Ausländer können daher nicht weiter vom Steuerzahler finanziert werden.(…) Ausländer, die über längere Zeit ohne Beschäftigung sind und auch keine Arbeitswilligkeit an den Tag legen, (müssen) in ihre Heimat zurückkehren.“
Strache sollte mal das so genannte Ausländerbeschäftigungsgesetz lesen – dort ist nämlich festgeschrieben, dass die meisten „Ausländer“, die in Österreich arbeiten wollen, eine Aufenthaltsberechtigung und eine Arbeitsgenehmigung brauchen. Strache ignoriert dies jedoch vorsätzlich und absichtlich, um gegen `die Ausländer´ hetzen zu können.
Nicht-StaatsbürgerInnen, die jedoch eine aufrechte Aufenthaltungs- und Arbeitsbewilligung haben, dürfen – so ist das Gesetz, Herr Strache – in Österreich leben und ihr Glück versuchen. Beim Arbeitslosengeld handelt es sich zudem nicht um einen Gnadenakt des Staates (Langzeitarbeitslose werden nicht vom Steuerzahler finanziert), sondern um ein Recht all jener, die in den Topf eingezahlt haben – so wie dies auch bei der Pension der Fall ist. Fakt ist zugleich, dass ausländische Arbeitskräfte, die eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung besitzen, so wie jeder andere berufstätige Mensch in Österreich Sozialabgaben leisten, zugleich aber wie alle Statistiken zeigen weniger an Sozialleistungen beanspruchen als ÖsterreicherInnen.
Fakt ist leider weiters, dass der Nationalrat erst kürzlich eine Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes beschlossen hat (diese ist mit 1. April 2009 in Kraft getreten), die für über 160.000 in Österreich lebende `Ausländer´, die ihre Aufenthaltsbewilligung regelmäßig verlängern lassen müssen, ganz im Sinne von Strache neue bürokratische Hemmnisse schafft. Bis jetzt war die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung im Normalfall ein Formalakt. Bis jetzt wurde nur eine Verwaltungsstrafe fällig, wenn eine Frist verabsäumt wurde. Wer jedoch nun die Frist versäumt, verliert dadurch sein Aufenthaltsrecht in Österreich und muss ausreisen. Ein neuer Antrag darf dann erst wieder aus dem Ausland gestellt werden. Und es kann nun auch passieren, dass aufgrund des Quotensystems bei der Zuwanderung die neue Aufenthaltsbewilligung erst nach ein paar Jahren wieder erteilt wird – Integration a la Fekter, Pröll und Faymann.
Abschließend kann also festgehalten werden: Der Populist und Rassist Strache versucht, den Unmut über untragbare Zustände, die der kapitalistischen Profitlogik geschuldet sind, zu instrumentalisieren, um Geld und Macht für sich und seine Jünger zu ergattern. Die staatstragenden Regierungsparteien beschließen Gesetze, die „zum Kotzen“ sind und reden nicht viel drüber, von der „Schotter-Mizzi“ und ihren Sagern mal abgesehen. HC wird, da bin ich sehr optimistisch, genau so tief stürzen wie sein geistiger Ziehvater, der mit 1,8 Promille und 140 km/h die Orientierung verloren hat. Doch zugleich ist leider zu befürchten, dass die rassistischen Gesetze der Republik noch ziemlich lange bestehen werden.