KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Wohnrechtsnovelle 2009 – Ausbleiben grundlegender Änderungen

Von Doris Schlager (18.3.2009)

Auch wenn die Inflation ein wenig zurückgegangen ist, steigen die Mieten weiterhin überdurchschnit­tlich, berichtet die Arbeiterkammer. Dabei sind die Mieten ohnehin auf höchstem Niveau. Insofern ist die Wohnrechtsnovelle 2009, die jetzt im Nationalrat beschlossen wurde, in mehrfacher Hinsicht eine vertane Chance.

Zum zweiten Mal beschließt die Regierung ein Gesetz, mit dem das Unmögliche erreicht werden soll: gleichzeitig die Mietensteigerung zu bekämpfen ohne an dem Prinzip der Wertsicherung der Mieten rütteln zu wollen. Zwar fällt die Indexanpassung der Richtwertmieten heuer aus, sie wird dafür nächstes Jahr um so happiger ausfallen.

Das eigentliche Problem – seit 1994 bestehen gesetzliche Mietzinsobergrenzen nur noch theoretisch, sind in der Praxis jedoch ohne Bedeutung – besteht unverändert. Es fehlt ebenfalls die dringend notwendige Klarstellung des Gesetzgebers bezüglich der Instandhaltun­gspflichten im Innern der Wohnung.

Dass die Rückforderung unzulässig einbehaltener Kautionen in Zukunft im außerstreitigen Verfahren gelten gemacht werden soll, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Durch die im Jahr 2005 von der schwarzblauen Regierung eingeführten Kostenpflicht im Außerstreitver­fahren verkommt dies jedoch zur reinen Augenauswischerei.

Trotzdem sprechen die freiheitlichen Gewerbetreibenden im Zusammenhang zur Wohnrechtsnovelle von einem „Kuschelkurs“ Prölls gegenüber der SPÖ. Das lässt erahnen, wohin die Reise ihrer Meinung nach gehen soll. Und lässt die Forderung Straches nach einer einseitigen Mietzinssenkung für Wiener Gemeindebaumi­eterInnen in einem völlig anderen Licht dastehen. In Wirklichkeit handelt es sich dabei um einen Angriff auf den gemeinwirtschaf­tlichen Sektor, der auf diese Weise unfinanzbar gemacht werden soll. Dessen Zerschlagung soll den Weg für die hemmungslose Profitmacherei privater VermieterInnen frei machen.

Nicht das Aushungern des öffentlichen Wohnbaus, sondern die Einkommensste­igerung der MieterInnen ist das Gebot der Stunde. Im Gegensatz dazu würde die kompromisslose Rückkehr zum MieterInnenschutz auch für den privaten Wohnungsmarkt nicht nur eine effektive Bekämpfung der Inflation sein. Es würde auch der Spekulation durch Immobilienfonds einen Riegel vorschieben und damit der Stabilisierung der Wirtschaft dienen – ganz ohne das Budget zu belasten.

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