KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Profit vor Mensch?

Von Josef Stingl (3.5.2010)

ArbeitnehmerIn (57), als Beiköchin in der Kantine des Tiroler Landestheaters beschäftigt, „erlaubte“ sich krank zu werden. Frechheit: nach dem Krankenstand forderte sie auch noch die ihr zustehende Entgeltfortzahlung ein.

In Folge erhält sie die Kündigung im November 2008. Besagte Arbeitnehmerin (übrigens eine Aktivistin des Gewerkschaftlichen Linksblocks „GLB“) ließ das nicht auf sich beruhen. Sie brachte mit Unterstützung der Gewerkschaft beim Innsbrucker Arbeits- und Sozialgericht Klage wegen „Kündigung aus verpönten Gründen und Sozialwidrigke­it“ ein.

Die Firma „Opera Gastronomie OG“ bestritt dies mit der Kündigungsbegründun­g: „Halten des geringen Gewinnergebnisses“. Für dieses Ziel solle in Zukunft nur mehr eine Teilzeitkraft in der Küche beschäftigt werden. (Anm.: Merkwürdigerweise schrieb diese besagte Firma in Folge jedoch über das AMS eine 30 Stunden- bzw. eine Vollzeitstelle aus ).

Im Februar 2010, also 21 Monate später, folgte das, für die Arbeitnehmerin überraschende Urteil: Ihr wurde zwar die von ihr eingebrachte „Sozialwidrigkeit“ bestätigt. Die Klage wurde jedoch dennoch abgewiesen!

Die Begründung des Richters: „Die Abwägung zwischen der Fürsorgepflicht und der unternehmerischen Gestaltungspflicht hat so zu erfolgen, dass die (langfristigen) Interessen des Betriebes nicht gefährdet werden,…“. „Im konkreten Fall führte die Kündigung (…) zu einer betrieblichen Einsparung von € 5.000 bis € 6.000, wobei im Vergleich dazu der erzielte Gewinn lediglich € 7.000 betrug. Es besteht somit (…) eine erhebliche Kostensenkung in Relation zu dem (…) erzielten Gewinn.“ (Anm: Der im gleichen Zeitraum angeschaffte (Luxus)Dienstwagen wurde natürlich nicht berücksichtigt). Das Verfahren geht nun in die zweite Instanz und der Arbeitnehmerin bleibt nichts anderes als abzuwarten.

Mangelnder Kündigungsschutz muss beseitigt werden

Übrigens ist dieses Urteil kein Einzelfall: In der letzten Landesvorstan­dssitzung des ÖGB-Tirol beklagt der ÖGB-Rechtschutzsekretär Gottfried Kostenzer, dass sich die Fälle mit zugestandener „Sozialwidrigkeit“ und gleichzeitiger Abweisung zugunsten „Unternehmerischen Gestaltungsrechts“ in Tirol und bundesweit häufen. Er kritisierte in diesem Zusammenhang den mangelnden Kündigungsschutz, und fordert demgemäß, diesen rasch und effizient auszubauen.

Hoffentlich folgt dem Reden bald das Handeln!

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