POSITIONEN & THEMEN

Von Oliver Jonischkeit (8.4.2010)
Seit Ende der 70er Jahre erleben wir ein ständiges Sinken der Lohnquote. Nicht zuletzt haben jene „maßvollen Lohnabschlüsse der letzten Jahre“ ihren Anteil, für die sich Wirtschaftskammerpräsident Leitl schon einmal im Rahmen einer Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer bei den Gewerkschaften bedankt hat und dafür auch noch Applaus erhielt. Nicht zuletzt deshalb ist die Forderung nach einem gesetzlichen Midestlohn, wie es ihn in etlichen auch mit Österreich vergleichbaren Ländern gibt (Luxemburg 1.610,–-, Irland 1.462,–-, in den Niederlanden, Belgien und Frankreich in ähnlicher Höhe lt. Eurostat), aktueller denn je. Der von den Gewerkschaften über Kollektivverträge angestrebte Mindestlohn von 1.000 bto, netto 848, ist nach wie vor nicht überall durchgesetzt und führt ohnehin geradewegs in die Armutsfalle. Noch dazu gibt es Beschäftigte, die gar keinen Kollektivvertrag haben. Dazu kommt, dass unfreiwillige Teilzeit in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Nicht zuletzt in Niedriglohnbranchen, in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 10 pro Stunde ist einerseits ein konkretes Mittel zur Armutsbekämpfung und stärkt andererseits die Gewerkschaften bei Kollektivvertragsverhandlungen.
Gerade angesichts der ÖGB-Kampagne „fair teilen“ ist es auch für Gewerkschaften an der Zeit, sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns einzusetzen.