KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

„Wer buggelt kann auch entsprechend leben …“

In die Lohn- und Arbeitszeitpolitik muss Bewegung kommen, eine alte Forderung der KPÖ!

Von Josef Stingl (8.11.2011)

Dies gilt schon längst nicht mehr. Die Zahl derer, die trotz Job nicht genug Geld zum Leben haben, steigt gewaltig. Bereits jedeR zehnte Beschäftigte verdient nicht mehr genug zum Leben. Besonders Frauen und hier wieder jüngere Frauen sind armutsgefährdet. Laut der AK Oberösterreich reicht bereits für 16 Prozent der unter 25-jährigen Frauen das Einkommen nicht zum Leben aus, für 46 Prozent reicht es gerade mal so aus. Nicht verwunderlich, zählen doch „die Frauenbranchen“ nach wie vor zum Billiglohnsektor. Stundenlöhne um die sechs Euro – wohlgemerkt brutto – haben keine Seltenheit! Und dass nicht nur für sogenannte Hilfskräfte, sondern auch für FacharbeiterInnen: Eine FriseurIn ver„dient“ laut Kollektivvertrag etwa ab 6,04 Euro, ein FloristIn 6,18 Euro.

Dieser Zustand ist unwürdig. Und trotzdem wehren sich in Österreich Regierungsparteien, FPÖ und BZÖ, aber auch die Gewerkschaften massivst gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Interessant in diesem Zusammenhang, in Deutschland waren auch alle, außer der „Linkspartei“, gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Aber Anfang 2010 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) diese „Anti-Mindestlohn-Front“ verlassen: „Niemand soll weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde verdienen. Das soll vorrangig durch Tarifverträge sichergestellt werden. Wo das nicht möglich ist, muss eine gesetzliche Auffanglinie nach unten zum Tragen kommen“, las sich in der Begründung. Neuestens denkt selbst CDU-Kanzlerin Angela Merkel laut über einen gesetzlichen Mindestlohn nach.

Auch in Österreich ist ein rasches Umdenken dringend notwendig. Wir dürfen nicht länger zulassen, dass jeder zehnte Vollzeitarbeit­splatz netto unterhalb der Armutsgrenze entlohnt wird. Ich halte es daber wie der DIE LINKE-Parteivorsitzende Klaus Ernst, dass wir beim gesetzlichen Mindestlohn endlich klotzen und nicht kleckern müssen. An einem steuerfreien, gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro je Arbeitsstunde darf kein Weg vorbeiführen.

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