KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Arbeit macht krank!

Wieder ein Stück Existenzsicherheit, das den Lohnabhängigen Massen genommen wird. Gleichzeitig bleiben die Euromillionäre weiter unbelastet!

Von Josef Stingl (17.12.2012)

Im Jahr 1970 wurden 57.000 Arbeite­rInnen und Angestellten die Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähig­keitspension zugestanden; 2007 waren es 87.600 Personen. Glaubt man der Darstellung seitens der Politik, sei dies ein vermeintlich „dramatischer“ Anstieg. Doch weit gefehlt! Faktisch blieben die Invaliditäts-Pensionsanteile über den Zeitraum von fast 40 Jahren annähernd konstant, nämlich bei rund 26 Prozent! Das heißt im Klartext, dass die Erklärung für diese steigenden Zahlen eigentlich bloß darin liegt, dass in Österreich gemäß dem gestiegenen Anteil an Arbeitskräften, immer mehr Personen eben auch einen Pensionsanspruch erwerben.

Sind nun die Gründe dieser Pensionszugänge tatsächliche, medizinisch belegte(!), Arbeitsunfähigkeit, oder sind viele von ihnen doch nur sogenannte „Krankfeierer, die sich mit Lug und Trug ihre I-Pension erschlichen haben“? Die Ablehnungsquote von 51 Prozent (bei Männern) bzw. 58 Prozent (bei Frauen) widerlegt solche untergriffigen Ansinnen. Dramatisch erscheint in diesem Zusammenhang allerdings die Frage nach den jeweiligen Arbeitsbedingungen, denn warum wohl sonst wird fast die Hälfte aller Lohnabhängigen so krank, dass sie vorzeitig das Handtuch werfen will?!

Sozialminister Hundstorfer will der Invaliditätspension den Garaus machen. Wer jetzt im Sinne einer human-sozialistischen Idee an verbesserte Arbeitsbedingungen denkt, dem gehört ein lautes „Guten Morgen“ entgegengerufen! Die I-Pension sollen künftig nur diejenigen erhalten, die „100 Prozentig“(?) nicht mehr für den Arbeitsmarkt aktivierbar sind. Alle(!) anderen sollen laut SPÖ(!) und ÖVP entweder rehabilitiert oder umgeschult werden. Für die Betroffenen gibt es Reha-Geld oder Umschulungsgeld. Das Reha-Geld gibt’s zwölf Mal jährlich in Höhe des Krankengelds, und das Umschulungsgeld entspricht dem Arbeitslosengeld plus 22 Prozent.

Klingt im ersten Moment vernünftig und wunderschön. Nur, der Teufel liegt wieder einmal im Detail: Jenen, die einen ungerechtfertigten Rehab- bzw. Umschulungsbescheid gerichtlich beeinspruchen wollen, wird ab nun jegliche finanzielle Leistung sofort und komplett gestrichen! Bedenkt man dabei das Arbeitstempo der ohnehin überlasteten Sozialgerichte … Wer kann sich denn angesichts der ohnehin immer mehr steigenden Lebenskosten ein solches Nulleinkommen bis zu St. Nimmerleinstag leisten?

Statt das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit und gesunde Lebensverhältnisse zu erfüllen, wird der Druck auf die Opfer neoliberaler Wirtschaftspolitik noch erhöht. Und das Ganze unter der Fahne einer „sozialdemokra­tischen“ und „christlichen“ Verantwortung!

Nach der Umsetzung einer repressiven Mindestsicherung erweist sich die „Reform der I-Pension“ als nahtloser nächster Bestandteil der über Jahrzehnte hinweg vollzogenen Fortschreibung eines Finanz-Totalitarismus, dem jeglicher Respekt vorm Menschen abhanden gekommen ist!

PS.: Der Begriff „Unzumutbarkeit“ ist leider seit der glorreichen Ära Schüssel und Gefolgschaft aus dem Arbeitsleben gestrichen und durch dem Leitsatz „Vogel friss oder stirb!“ ersetzt worden. Der „Geldadel“ läßt seitdem ungeniert die „Puppen tanzen“ … und wenn dabei eine dieser „Puppen“ kaputt wird, schmeißt man sie eben weg … damit erübrigen sich, wie man sieht, die „komplizierten“ Fragen nach psychischer und physischer Gesundheit, wie auch die nach dem Recht auf Berufsschutz …

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