KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Kommunale Bautätigkeit ist finanzierbar!

Von Roland Steixner (3.3.2012)

„Die Betriebskosten der Kinderspitäler decken die Steuern aus den Fussballspielen, die Betriebskosten der Schulzahnkliniken liefern die vier grössten Wiener Konditoreien, Demel, Gerstner, Sluka und Lehmann. Die Schulärzte zahlt die Nahrungs- und Genussmittelabgabe des Sacher. Die gleiche Abgabe vom Grand-Hotel, Hotel Bristol und Imperial liefert die Aufwendungen für die Kinderfreibäder. Das städtische Entbindungsheim wurde aus den Steuern der Stundenhotels erbaut und seine Betriebskosten deckt der Jockey-Klub mit den Steuern aus den Pferderennen.“

So hat Stadtrat Hugo Breitner dereinst die Steuerpolitik des Roten Wien beschrieben. Dies mag zwar überspitzt formuliert sein, doch in den Grundzügen ist ersichtlich, dass sich diese Finanzpolitik erheblich von der derzeit üblichen unterscheidet. Breitner verzichtete völlig auf die Einhebung von Massensteuern, wohingegen auf Vermögen, Luxus und Grundbesitz entsprechend hohe Steuern entfielen. Die Bautätigkeit im Roten Wien wurde finanziert durch eine Wohnbausteuer, d.h. aus Einnahmen, welche Besitzer privater Miethäuser an die Stadt Wien zu entrichten hatten. Durch die radikal progressive Besteuerung wurde die Ausbeutung von Wohnraum unrentabel, sodass binnen kurzer Zeit der private Immobilienmarkt zusammenbrach. Die Folge war, dass die Grundstückpreise sanken und die Gemeinde Wien billig Baugrund für den kommunalen Wohnbau erstehen konnte. Interessant dabei ist, dass die Investitionen der Gemeinde direkt aus Steuereinnahmen finanziert wurde und nicht aus Krediten, sodass die Stadt unabhängig von Kreditgebern blieb und das Budget nicht durch Schuldenzinsen belastet wurde.

Wir sehen also, dass kommunaler Wohnbau nicht notwendigerweise das Budget belasten muss. Es kommt darauf an, wie er gegenfinanziert wird. Dabei könnten bei entsprechendem politischen Willen auf kommunaler Ebene gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Aus Immobilienbesitz, der über den Wohnbedarf des Eigentümers und seiner Angehörigen hinausgeht, könnte eine Wohnbausteuer erhoben werden. Gleichzeitig müssen verbindliche Mietzinsobergrenzen eingeführt werden, sodass den Gewinnen aus Mieteinnahmen Grenzen gesetzt werden. Aus den Einnahmen dieser Wohnbausteuer könnte dann kommunale Bautätigkeit finanziert werden, die weiteren Wohnraum schafft. Neben dem kommunalen Wohnbau sollte dann noch der Genossenschaf­tssektor bestehen, der sich aus den Mieteinnahmen und Genossenschaf­tsbeiträgen seiner Mitglieder finanziert, jedoch unter der Auflage, dass er sämtliche Einnahmen in die Instandhaltung und in den Neubau von Wohnanlagen investiert, steuerlich begünstigt ist. Mit diesen Maßnahmen würde für alle Menschen leistbarer Wohnraum geschaffen.

Derzeit hat allerdings die herrschende Politik wenig Interesse, billigen Wohnraum zu schaffen. Zu viele Politiker profitieren ja selbst von den überteuerten Mieten, die Mensch zahlt, wenn er/sie nicht gerade Switak heißt. Durch die Gewährung der Mietzinsbeihilfe in großem Unfang wird allerdings Wasser in ein Fass ohne Boden gefüllt. Vordergründig hilft sie den MieterInnen, über die Runden zu kommen, letztlich füllt sie die Kassen der Vermieter. Wohnungen werden zu höheren Preisen angemietet und die öffentliche Hand zahlt einen Teil der Miete.

Bei den Innsbrucker Gemeinderatswahlen tritt die KPÖ an, um Alternativen zur derzeitigen Wohnungspolitik der Stadt aufzuzeigen. Gerade hier ist Wohnraum extrem teuer, sodass akuter Handlungsbedarf besteht. Auf Landes und Bundesebene ist zu fordern, dass den Kommunen durch eine zweckgebundene Wohnbausteuer und verbindliche Mietzinsobergrenzen die Mittel dafür in die Hand gegeben werden. Dafür könnte sich die Stadt Innsbruck jedenfalls einsetzen. Das wird die KPÖ jedenfalls im Innsbrucker Gemeinderat einfordern, wenn die WählerInnen sie damit beauftragen.

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