POSITIONEN & THEMEN

Von Claudia Krieglsteiner (17.1.2014)
Bereits 2007 sind Bulgarien und Rumänien bei der sechsten Erweiterung der EU der Europäische Union beigetreten. Damit haben die Regierungen dieser Länder viele Vorgaben der EU übernommen, um den freien Verkehr von Waren und Kapital zu gewährleisten. Die sogenannte Freizügigkeit für die BürgerInnen beider Länder – insbesondere als ArbeitnehmerInnen – wurde aber weitere sieben Jahre eingeschränkt.
Nun ist es soweit – wie in den Märchen, in denen jemand von Hexen, Stiefmüttern oder auch einmal von einem bösen König verflucht wurde, gingen diese sieben Jahre ins Land und der Fluch, pardon: die Frist hat ihre Wirksamkeit mit dem ersten Tag des Neuen Jahres verloren.
Auch RumänInnen und BulgarInnen dürfen nun in jedem EU-Land arbeiten, dort wohnen und auch nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses dort bleiben. Einen Arbeitsplatz zu finden bleibt aber die Aufgabe die diese Menschen lösen müssen, bevor sie sich in einem anderen EU-Land ansiedeln können.
Dennoch versuchten die bösesten unter den Stiefpersonen, nämlich die InnenministerInnen von Großbritannien, Deutschland, der Niederlande und Österreich das war auch damals schon Frau Johanna Mikl-Leitner (falls sich jemand nicht erinnern kann) mit einem Brief an den Großkönig einen neuen Fluch zu erreichen, nämlich den, einzelne Menschen aus Bulgarien oder Rumänien, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren, doch wieder weg schicken zu können.
Nun sind aber in Österreich die Bestimmungen ohnehin schon so restriktiv, dass auch EU-BürgerInnen bereits ausgewiesen wurden!
Drei Monate können alle Leute aus allen EU-Ländern ohne besondere Formalitäten in Österreich leben. Wer länger bleiben will, braucht eine Anmeldebescheinigung und dafür muss eine Krankenversicherung und ein Mindesteinkommen nachgewiesen werden, das über Erwerbsarbeit oder Vermögen – nicht aus einer Sozialleistung stammt. Das ist aber eine Aufgabe, die für sehr, sehr viele Menschen nicht lösbar ist.
Dennoch gibt es weiterhin öffentliche Debatten deren rassistische Färbung vor allem Roma und Sinti trifft, dass der Sozialstaat durch Missbrauch gefährdet sei.
Also zu den Fakten:
EU-BürgerInnen sind in Österreich zunächst nicht berechtigt Leistungen des AMS oder Mindestsicherung zu beziehen. Ansprüche an das AMS entstehen erst nachdem man zumindest 52 Wochen innerhalb von 2 Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, also mehr als geringfügig beschäftigt war. Mindestsicherung kann man erst beziehen, wenn man einen verfestigten Aufenthalt nachweisen kann und als ArbeitnehmerIn anerkannt ist, weil ein Anspruch auf Mindestsicherung auch für österreichische StaatsbürgerInnen (im Gegensatz zur alten Sozialhilfe) nur für arbeitswillige und arbeitsfähige Personen besteht, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alle Auflagen des AMS erfüllen. Ausdrücklich ist im Gesetz ausgeschlossen, dass jemand Mindestsicherung beziehen kann, der zum Zweck dieses Bezugs nach Österreich gekommen ist. Die Beurteilung, ob dies so sei, hängt hauptsächlich wieder davon ab, ob man in Österreich erwerbstätig war. Studierende und Asylwerbende haben prinzipiell keinen Anspruch auf Mindestsicherung.
Letztes Jahr arbeiteten ca. 45.000 Menschen aus Rumänien und 4000 aus Bulgarien in Österreich. Davon waren 24.000 unselbständig und damit sozialversichert beschäftigt, ca. 20.000 rumänische Frauen arbeiten als selbständige (!) Pflegerinnen in Österreich und erwerben also keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung!
Auch für den Bezug der Familienbeihilfe, die grundsätzlich jedem Kind zusteht, das dauerhaft in Österreich lebt, müssen Eltern, die keinen österreichischen Pass besitzen, aber berechtigt sind, in Österreich zu leben, zunächst die Anmeldebescheinigung haben und dafür eben das Einkommen von mehr als 857.- Euro nachweisen.
Die Debatten um den angeblichen oder drohenden Sozialmissbrauch sind also Phantomdebatten und können in allen 4 besorgten Ländern nicht über Fakten, sondern über anecdotal evidence (also über Gschichtln, dass wer wen kennt, der wen kennt) belegt werden.
Sie sollen offensichtlich nur davon ablenken, dass tatsächlich Gefahr für den Sozialstaat besteht.
Die Aushöhlung und Unterminierung durch die Politik der letzten Jahrzehnte, enorme Summen öffentlicher Gelder für Bankenrettungen und Schuldendienste und neoliberale Privatisierung der Systeme der sozialen Sicherheit sind die wahren Bedrohungen des Sozialstaates.
Und die Untätigkeit der Gewerkschaften! Weder gegen diesen Kahlschlag, noch gegen das Anwachsen der Erwerbsarbeitslosigkeit über jedes Nachkriegsausmaß hinaus, regt sich Widerstand. Ohne drastische Arbeitszeitverkürzung (wöchentlich, monatlich, jährlich) und (Re-)Regulierung des Arbeitsmarktes nach den Interessen der Beschäftigten, befindet sich der Sozialstaat aber auf einer schiefen Ebene und die Talfahrt wird immer schneller.