POSITIONEN & THEMEN
Von Claudia Krieglsteiner (24.4.2015)
Es gibt viele Gründe und Lebenssituationen, die in Österreich dazu führen arm zu sein. Immer wieder werden Zahlen genannt, die sich im Wesentlichen auch kaum ändern: 400.000 Menschen werden als manifest arm und 1,6 Millionen als armuts bzw. ausgrenzungsgefährdet gesehen.
Und es gibt viele Forderungen und Vorschläge an die Politik, Armut zu bekämpfen. Eine alte Forderung, die vor allem aus der Frauenbewegung kam, ist die nach dem gesetzlichen Mindestlohn. In Wahlkämpfen kann man sie manchmal noch hören, aber es gibt und gab auch immer Kritik sozusagen aus den eigenen Reihen.
Die Führungsgremien des ÖGB wehrten sich jahrelang gegen die gesetzliche Festlegung eines Mindestlohnes, weil sie damit die Tarifautonomie der Sozialpartner gefährdet sahen. Und letztlich Druck auf die höheren Löhnabschlüsse der überwiegend männlichen Metallarbeiter befürchteten. Argumentiert wurde und wird, dass durch die nahezu flächendeckenden Kollektivverträge ohnehin Mindestlöhne festgelegt seien. Die Frauengremien innerhalb des ÖGB sehen das seit langem anders.
Auch wurde durchaus auch in linken Zusammenhängen argumentiert, dass ein Mindestlohn eine überholte, altbackene Forderung sei, die prekär Beschäftigten und neuen Selbständigen nicht nütze und gegen die Armut von Menschen, die gar nicht erwerbsarbeiten sowieso nichts ausrichten könne.
An diesen Bedenken ist sicher etwas dran, bleibt aber die Frage, wann der ÖGB die Kollektivverträge für Reinigungskräfte, Frisörinnen oder Angestellte bei FreiberuflerInnen (wie Ärzten oder Anwälten) auf ein halbwegs armutsfestes Niveau hinauf verhandeln wird oder was prekär Beschäftigte davon haben sollen, dass Putzfrauen auch nicht von ihrer Vollzeit(!)-Arbeit leben können.
Erst im März ergab eine aktuelle Berechnung der Sozialpartner ÖGB und Wirtschaftskammer, dass immer noch an die 300.000 Vollzeitbeschäftigte in Österreich von einem gesetzlichen Mindestlohn von 1.500.- profitieren würden. Und das, obwohl Beschäftigte im Handel, eine der Branchen für die ebenfalls über Jahre über den Mindestlohn verhandelt wurde, schon nicht mehr dabei sind, weil für sie seit Jänner 2015 eben 1.500.- als kollektivvertragliche Untergrenze gilt.
Die Wirtschaft warnt jedenfalls vor katastrophalen Auswirkungen sollte der gesetzliche Mindestlohn beschlossen werden, weil sie die Mehrbelastung von geschätzten 350 Millionen Euro nicht verkraften könnte.
Ich dachte, wenns uns allen (halbwegs) gut geht, gehts auch der Wirtschaft gut?