KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Melina Klaus: § 115 des Fremdenpolizeigesetzes widerspricht der Menschenrechtskonvention

Von KPÖ-Pressedienst (16.10.2006)

KPÖ-PD (Wien) – Die Bundessprecher der KPÖ, Mag. Melina Klaus und Dr. Mirko Messner, haben einen Internetappell (siehe http://gegenabschiebung.wordpress.com/) unterschrieben, in welchem Menschen bekennen, dass Sie illegalisierten Flüchtlingen helfen werden.

Klaus: „Der §115 des Fremdenpolize­igesetzes, der Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten ahndet, erinnert an die Zeit des Nazifaschismus. Ein Gesetz, welches Menschen, die vor Bürgerkrieg und Verfolgung nach Österreich geflüchtet sind, in die Illegalität zwingt und all jenen mit Strafe droht, die sich dieser Ausgestossenen annehmen, entspricht meiner Meinung nach nicht der Menschenrechstkon­vention.“

Messner und Klaus sind gespannt, „ob Herr Hojac eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einbringen wird.“ Beide sehen einem allfälligen Verfahren gelassen entgegen.

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