KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Geränkesteuer wurde von KonsumentInnen bezahlt

Von KPÖ-Pressedienst (15.1.2008)

Als faulen Deal auf Kosten der Gemeinden und der KonsumentInnen bezeichnet KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner den jetzt geplanten „Kompromiss“ in der seit Jahren anhängigen Causa Getränkesteuer: Die Gemeinden sollen dem Handel 15 Prozent der von 1995 bis 2000 geleisteten Getränkesteuer refundieren, anhängige Prozesse sollen gestoppt werden.

Dieser Deal wurde großkoalitionär zwischen Finanzminister Wilhelm Molterer, Wirtschaftskam­merchef Christoph Leitl und Wiens Finanzstadträtin Renate Brauner ausgeschnapst. Die Belastung der Gemeinden wird von Experten mit 30 Mio. Euro beziffert. Ob der Bund eine vom Städtebund verlangte Kompensation leisten wird, ist jedoch offen.

Beim Beitritt Österreichs zur EU im Jahre 1995 wurde vom damaligen Finanzminister Ferdinand Lacina die Getränkesteuer als EU-konform bezeichnet. Im März 2000 hob der Europäische Gerichtshof jedoch unter Berufung auf die Verbraucherste­uerrichtlinie von 1991 überfallsartig diese Steuer wegen Gemeinschaftswi­drigkeit auf. Für die Gemeinden bedeutete dies einen jährlichen Steuerausfall von 50 bis 70 Millionen Euro.

Handel und Gastronomie verlangten in bundesweit 70.000 Klagen eine Rückzahlung der von 1995 bis 2000 an die Gemeinden abgeführten Steuer: „Die Behauptung, die klagenden Unternehmen hätten die Getränkesteuer nicht – so wie etwa die Mehrwertsteuer – auf den Preis überwälzt, widerspricht dem gesunden Menschenverstand ebenso wie einem elementaren kaufmännischen Denken“, kritisiert KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner.

Der Verfassungsge­richtshof (VfGH) hatte am 14. Dezember 2000 festgestellt, dass die Getränkesteuer eine indirekte Steuer ist, die auf die Letztverbraucher übergewälzt wurde, so dass Gastwirte bzw. Handel bei einer Rückzahlung „eine Bereicherung erfahren" würden. Eine Rückzahlung an die KonsumentInnen ist laut VfGH wiederum „wegen des Zeitablaufes, der Massenhaftigkeit der betroffenen Vorgänge, wegen Beweisschwierig­keiten oder wegen sonstiger Umstände praktisch ausgeschlossen".

Die Länder beschlossen nach der EuGH-Entscheidung von 2000 „Bereicherungsver­bote“, denen zufolge eine Rückzahlung der Getränkesteuer eine Bereicherung von Handel und Gastronomie wäre, weil davon ausgegangen wird, dass diese Steuer auf die EndverbraucherInnen überwälzt wurde. Der Verwaltungsge­richtshofes (VwGH) bestätigte 27. April 2006 eine bereits 2005 getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu einem ähnlichen Fall von Rückzahlungsfor­derungen in Deutschland und wies damit Rückforderungen der Gastronomie ab.

„Es wäre daher völlig unverständlich, wenn jetzt Rückzahlungen an den Handel erfolgen. Die KPÖ hatte sich immer gegen eine Rückzahlung bereits geleisteter Getränkesteuer ausgesprochen. Eine solche würde nämlich einen millionenschweren Betrug an den KonsumentInnen darstellen, da letztlich diese über den Preis die Steuer bezahlt haben und nicht der Handel oder die Gastronomie“, so Furtlehner abschließend.

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