KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

KPÖ fordert: Jede Stimme muss gleich viel wert sein

Von KPÖ-Pressedienst (19.1.2008)

Neuerlich zurückgewiesen wird von der KPÖ der – von der SPÖ mit auffallender Zurückhaltung zur Kenntnis genommene – Vorstoß der ÖVP für ein Mehrheitswahlrecht: „Dahinter stehen nicht politische Gegensätze oder grundsätzliche Unterschiede der Großparteien, sondern vielmehr das krampfhafte Bemühen, ihre Austauschbarkeit und die grundlegende Übereinstimmung beim Vollzug neoliberaler Politik zu verschleiern“, meint KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner.

Mit einem Mehrheitswahlrecht, egal in welcher Variante auch immer, würde eine Minderheit regieren können und der Grundsatz, dass jede Stimme gleichviel wert sein soll, mit Füßen getreten wird. Mit der Einführung eines Mehrheitswahlrechtes bleiben in jedem Fall die WählerInnen als Souverän und damit der Artikel 1 der Bundesverfassung auf der Strecke.

Für ein Mehrheitswahlrecht haben sich jetzt neuerlich die Minister Martin Bartenstein und Josef Pröll ausgesprochen. Schon früher äußerten sich in diesem Sinne der EU-Abgeordnete Jörg Leichtfried, die NR-Abgeordneten Elisabeth Grossmann und Christian Füller, Altkanzler Franz Vranitzky und Norbert Leser seitens der SPÖ und WKÖ-Chef Christoph Leitl und Wirtschaftsbund-Generalsekretär Karl-Heinz Kopf seitens der ÖVP.

Leitl hat dabei aus seinem Herzen keine Mördergrube gemacht, wie seine Aussagen „Wirtschaft kommt vor Politik“ (25.7.03) oder „Europe must start to put the economy first and politics second“ (Juni 2005) bezeugen. Im Kern zielt nämlich die Debatte um ein Mehrheitswahlrecht wie schon die Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrates von vier auf fünf Jahre auf einen zunehmend autoritären Staat, der somit dem Wesenszug des neoliberalen Kapitalismus entspricht, welcher mit wirklicher Demokratie nichts am Hut hat.

Faule Argumente wie, dass es „nach der Wahl keine Ausrede“ mehr gäbe (Verfassungsrechtler Heinz Mayer) oder das Versprechen „nach dem Wahltag wäre Schluss: kein Lavieren, kein Taktieren“ (ÖVP-NR-Abgeordneter Karl-Heinz Kopf) werden durch die Regierungskrisen in Ländern mit Mehrheitswahlrecht ad absurdum geführt.

„Je größer das reale Demokratiedefizit, umso lauter werden auch in unserem Staat die Forderungen nach Einführung eines Mehrheitswahlrechts, d. h. nach einer Wahlgesetzgebung, die im Grunde auf ein Zwei-Parteien-System hinausläuft, also auf ein System, das von zwei politisch konkurrierenden, gesellschaftlich jedoch im Grunde gleich oder ähnlich orientierten Parteiblöcken verwaltet wird“, stellte die KPÖ in einer bei ihrem 34. Parteitag im Dezember 2007 beschlossenen Resolution fest.

Im Gegensatz zu den Plänen der Regierungsparteien fordert die KPÖ ein Wahlrecht nach dem Prinzip „Jede Stimme muss gleich viel wert sein“ und damit die Abschaffung der geltenden Grundmandatshürde und der 4-Prozent-Klausel einem Wahlrecht für alle die in Österreich leben, arbeiten sowie Steuern und Abgaben zahlen unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Weiters tritt die KPÖ auch für mehr direkte Demokratie ein. Demnach sollen wichtige Themen – wie etwa eine Änderung des Wahlrechts oder den EU-Reformvertrag – einer Volksabstimmung unterzogen werden, weil damit das Interesse an politischer Auseinandersetzung geweckt wird.

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