KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

KPÖ weist Fischler-Vorstoß zurück

Von KPÖ-Pressedienst (22.9.2008)

"Wer über die Gentechnik spricht, muss auch über die EU und ihre Dogmen von Wettbewerb und Kapitalfreiheiten reden“ meint KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus zum jüngsten Vorstoß von Ex-EU-Kommissar Franz Fischler (ÖVP) für den Einsatz genmanipulierter Pflanzen auch in Österreich. Schon im August hatte Vizekanzler Wilhelm Molterer zur Entwicklung von Biomasse dem Einsatz von Gentechnologie das Wort geredet.

Nach der Aufhebung des österreichischen Gentechnik-Importverbotes für gentechnisch veränderte Maissorten als Lebens- und Futtermittel durch eine Entscheidung der EU-Kommission im Mai 2008 wird offensichtlich nun der nächste Schritt gesetzt, um gegen den Willen einer großen Mehrheit der Bevölkerung die Gentechnik auch in Österreich durchzuboxen. Die KPÖ erinnert daran, dass 1997 das Gentechnik-Volksbegehren von 1,2 Millionen Menschen unterzeichnet wurde. Und erst im Juli 2008 wurde vom Parlament einstimmig ein Entschließungsan­trag der Grünen für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelpro­duktion beschlossen.

Nutznießer dieser Entwicklung sind die großen Agro- und Chemiekonzerne wie Syngenta, Pioneer und BASF welche zunehmend gentechnisch veränderte Produkte auf den Markt bringen wollen. Die von der KPÖ anlässlich der Aufhebung des Importverbotes geäußerte Befürchtung, dass unter Berufung auf die vier Grundfreiheiten der EU auch das Anbauverbot für gentechnisch manipulierte Pflanzen aufgehoben wird mit Fischlers Vorstoß schneller aktuell als erwartet.

Die von der Regierung und insbesondere Umwelt- und Landwirtschaf­tsminister Josef Pröll (ÖVP) hochgejubelte Gentechnikfreiheit Österreichs ist somit das Papier nicht mehr wert, auf dem sie geschrieben steht: „Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die EU als Projekt des Großkapitals über die legitimen Interessen der Menschen zugunsten des Profits drüberfährt“, kritisiert Klaus und betont, dass die KPÖ die Verwendung von Nahrungsmitteln für die Biosprit ablehnt.

Dass den EU-Konzernen das Gentechnik-Verbot ein Dorn im Auge ist, wurde bereits mit der Aufhebung des vom oberösterreichis­chen Landtag flächendeckenden Gentechnik-Verbotes durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahre 2005 deutlich, nachdem bereits im September 2003 die EU-Kommission diesen Antrag abgelehnt hatte.

Der Hintergrund für die Aufhebung des Importverbots und auch die Ablehnung eines flächendeckenden Anbauverbotes ist der Verstoß einer solchen Regelung gegen den „freien Wettbewerb“ und damit verbunden gegen die Freiheit des Kapitals als Fundament der EU überhaupt. Das Gentechnik-Verbot steht im Widerspruch zum Binnenmarkt, einem Fundament der Europäischen Union: „Ökologische Kriterien stehen ganz offensichtlich im krassen Widerspruch zu den Grundlagen der EU – wie etwa die vier Grundfreiheiten des Maastricht-Vertrages, dem Binnenmarkt-Prinzip, dem Dogma des „freien Wettbewerbs“ und auch dem EU-Vertrag“, so Klaus abschließend.

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