KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Kritik am weltfremden Energieausweis-Gesetz

Von KPÖ-Pressedienst (19.1.2008)

Eine neuerliche „Fleißaufgabe“ in punkto vorauseilendem EU-Gehorsam liefert die österreichische Politik mit dem Energieausweis und will dabei offenbar den ZiviltechnikerInnen satte Geschäfte zuschanzen, kritisiert die KPÖ. Die 2003 in Kraft getretene EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die 27 EU-Mitgliedsländer einen Energieausweis für jedes Gebäude in nationales Recht umzusetzen. Das österreichische Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAV-G) verlangt für neu errichtete Gebäude ab 2008 und für bestehende Objekte ab 2009 einen solchen Energieausweis zu erstellen, der maximal zehn Jahre gültig ist.

Während die EU-Richtlinie einen solchen Energieausweis nur für Neubauten ab einer Fläche von tausend Quadratmeter vorsieht, ist in Österreich jedes Einfamilienhaus und jede Mietwohnung betroffen. Der Haus- und Grundbesitzerbund kritisiert jetzt die hohen Kosten für ein solches von ZiviltechnikerInnen zu erstellendes Gutachten von etwa ein Euro pro Quadratmeter. In Deutschland hingegen genügt ein „Energieausweis light“ der aus dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre errechnet wird und ganze 30 Euro kostet.

KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner befürchtet, dass die hohen Kosten für einen Energieausweis zu einem weiteren Teuerungsschub für die Wohnkosten führen, da nach marktwirtschaf­tlicher Logik die HauseigentümerInnen diese Kosten auf die MieterInnen überwälzen werden. Die KPÖ verlangt daher von Regierung und Parlament, dieses weltfremde Gesetz umgehend aufzuheben oder zumindest im Sinne eines „Energieausweis light“ wie in Deutschland zu reformieren.

„Es ist zu hoffen, dass das Energieausweis-Vorlagegesetz angefochten und im Sinne eines praktischen Umganges so bald als möglich aufgehoben wird“, meint Furtlehner und erinnert daran, dass die Regierung bereits mit ihrer voreiligen Verordnung bis 30. Juni 2006 EU-konforme Hausbriefkästen als Liebesdienst für private Postdienste zu installieren auf die Nase gefallen ist. Diese Verordnung wurde im Mai 2006 vom Verfassungsge­richtshof aufgehoben, geblieben ist davon nur eine völlig überflüssige Zusatzbelastung für zigtausende Haus- und Wohnungseigen­tümerInnen und MieterInnen, denen die Kosten für die bereits installierten Hausbriefkästen aufgeladen wurden.

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