KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Eine Forderung der KPÖ findet Gehör

Von KPÖ-Pressedienst (9.1.2009)

Voll bestätigt sieht sich die KPÖ mit ihrer Forderung nach Einführung einer Energiegrundsiche­rung durch die jüngsten Aussagen der Armutskonferenz und der Grünen für diese Idee sowie auch die Streichung der An- und Abschaltgebühren, die eine „echte Armutsfalle“ darstellen. KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus hat bereits beim letzten Parteitag im Dezember 2007 mit dieser Forderung aufhorchen lassen, die durch die aktuelle Entwicklung bei den Strom- und Heizkosten immer mehr Bestätigung findet:

„Gerade die massive Anhebung der Gas- und Strompreise führt dazu, dass die Zahl der Wohnungen die in diesem Winter kalt und finster bleiben enorm zunehmen wird und sich die soziale Kälte immer stärker ausbreitet“, so Klaus. Die Caritas schätzt, dass bundesweit 315.000 Wohnungen zumindest zeitweise kalt bleiben, weil die Menschen die Strom- und Gasrechnungen nicht zahlen können. Laut dem Sozialexperten Martin Schenk sind davon auch 83.000 Kinder betroffen. Je geringer das Einkommen, desto höher der Anteil für Strom und Heizung an den monatlichen Fixkosten.

Ein Armutszeugnis für den „Sozialstaat“ Österreich sind sogenannte Sicherstellun­gszahlungen die von den Energieunternehmen verlangt werden. Wer wiederholt mit den Zahlungen für Strom oder Gas in Verzug gekommen ist muss damit im Voraus bezahlen, wobei eine Rückzahlung oft erst nach zwei Jahren erfolgt, faktisch also Menschen die ohnehin nicht wissen wie sie ihr tägliches Leben finanzieren sollen den Energielieferanten ein Darlehen gewähren müssen.

Laut UNO-Menschenrechtser­klärung ist Wohnen ein Grundrecht für alle. Darauf aufbauend sieht das Konzept der KPÖ für eine Energiegrundsiche­rung vor, jedem Haushalt eine kostenlose Grundversorgung an Energie (Strom und Heizung) entsprechend dem durchschnittlichen Bedarf zur Verfügung zu stellen. Laut Arbeiterkammer sind dies im Jahr etwa 2.200 kWh Strom und 800 Kubikmeter Gas für einen 60-Quadratmeter-Haushalt mit zwei Personen. Der Preis des über den Grundbedarf hinausgehenden Energieverbrauchs soll hingegen progressiv gestaltet werden um der Energieverschwen­dung entgegenzuwirken.

Energiegrundsiche­rung ist das Kontrastprogramm zu Liberalisierung und Belastungen. Sie kann über die Abschöpfung der Extraprofite der Energieunternehmen und eine gerechte Steuerpolitik finanziert werden: „Österreich zählt zu den reichsten Ländern der EU bzw. der OECD, die Finanzierung der Energiegrundsiche­rung ist daher machbar“, so Klaus.

Einkommensschwache Haushalte sitzen in der Energiearmutsfalle, da sie nicht das notwendige Kapital haben um entsprechende energiesparende Investitionen zu tätigen. Daher ist es sinnvoll und notwendig, die soziale Komponente durch Schaffung einer Energiegrundsiche­rung mit der ökologischen Komponente durch Investitionen in Energiesparmaßnah­men zu verbinden und die Betroffenen beim Umstieg auf nachhaltige und auf Dauer günstigere Energieformen sowie bei Maßnahmen für einen geringen Energieverbrauch zu unterstützen: „Wenn die Regierung imstande ist über Nacht Milliarden Euro für die Banken flüssig zu machen, muss es auch möglich sein die Mittel für arbeitsplatzschaf­fende Investitionen in Energiesparmaßnah­men wie Austausch von Öl- und Gasheizungen, Installierung von thermischen Solaranlagen und Wärmedämmungsmaßnah­men aufzubringen“, so Klaus abschließend.

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