KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Koalition: Schnellschuss für Banken, sozial auf der Bremse

Von KPÖ-Pressedienst (16.3.2009)

Der unsoziale Charakter der Regierungspolitik wird daran deutlich, dass SPÖ und ÖVP zwar in der Lage sind über Nacht und erst mit nachträglicher Befassung durch das Parlament Milliarden-Rettungspakete für die Banken zu schnüren, die seit 2006 angekündigte Bedarfsorientierte Mindestsicherung trotz über einer Million Armutsgefährdeten – davon 459.000 akut arme Menschen – neuerlich auf das Abstellgleis geschoben wird.

Das stellt KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus zur Debatte um die Mindestsicherung fest. Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist auch, dass Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) die dringliche Umverteilungsdis­kussion auf die „wirtschaftliche Lage nach der Krise“ hinausschiebt. Im Zusammenhang mit der Mindestsicherung – die faktisch ohnehin nicht mehr ist als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein – wird einmal mehr deutlich, wie sich der maßlose Föderalismus auf Kosten sozialer Ansprüche auswirkt.

Die Blockierung der Mindestsicherung durch das BZÖ-regierte Kärnten – weil damit die derzeitige Almosenverteilung wegfallen würde – wird von der Bundesregierung als Vorwand genommen, die Realisierung dieser Maßnahme einmal mehr aufzuschieben. Es ist daher Zynismus pur, wenn die BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner zur Armutsbekämpfung lautstark 1.300 Euro Mindestlohn fordert.

Wie namhafte Vertreter von Armutsnetzwerk, Volkshilfe und Diakonie kritisieren ist die Mindestsicherung „im Wesentlichen die alte Sozialhilfe“ und damit ein Etikettenschwindel, wobei es weiterhin neun verschiedene Länderregelungen geben soll. Kritisiert wird auch, dass wesentliche Leistungen wie etwa eine Abdeckung der tatsächlichen Wohn- und Heizkosten oder die Hilfe in besonderen Lebenslagen auch weiterhin nur Kann-Bestimmungen ohne Rechtsanspruch sin­d.

Damit wird ein wesentliches Ziel der Mindestsicherung, nämlich Armutsfestigkeit zu erreichen klar verfehlt. Der Regress soll zwar bei Ende des Sozialhilfebezuges wegfallen, ein Rückgriff auf das Vermögen von Angehörigen oder LebensgefährtInnen bei Antragsstellung bleibt aber weiter bestehen.

Der zentrale Kritikpunkt an der Mindestsicherung ist, dass sie an der Höhe des Ausgleichszula­genrichtsatzes (2009: 772,40 Euro) bemessen wird und damit unter der offiziellen Armutsgrenze von derzeit 900 Euro monatlich liegt. Dadurch wird sie etwa nach den Worten von Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer zur „Minisicherung“. Das gilt auch für den von Hundstorfer hochgejubelten Mindestlohn von tausend Euro, der netto bei Vollzeitarbeit magere 820 Euro im Monat bedeutet.

Die KPÖ fordert als wirksame Gegensteuerung einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde sowie armutsfeste Mindestsicherungen durch entsprechende Arbeitslosengelder, Notstandshilfen, Sozialhilfen und Pensionen: „Als dringendste Maßnahme muss erreicht werden, dass niemand mit weniger als 900 Euro im Monat leben muss“, meint Klaus abschließend und verweist auf die mögliche Gegenfinanzierung durch höhere Steuern auf die Riesenprofite der Konzerne und Banken und die gewachsene Zahl der Millionenvermögen in Österreich.

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