KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

SPÖ auf der Seite der Geldsäcke und Steuerhinterzieher

Von KPÖ-Pressedienst (24.4.2009)

EU-Abgeordneter Ettl in einer Front mit FPÖ und BZÖ

„Zum Krenreiben ist die SPÖ-Fraktion im Europaparlament, wenn sie dort ihre oberste Aufgabe darin sieht, das österreichische Bankgeheimnis mit Zähnen und Klauen zu verteidigen“ meint KPÖ-Wirtschaftssprecher Michael Graber zur „Erfolgsmeldung“ des Abgeordneten Harald Ettl. Die SPÖ macht damit die Unernsthaftigkeit ihrer Vermögensbeste­uerungsdebatte deutlich und stellt sich konträr zu ihren Phrasen von einem „sozialen Europa“ klar auf die Seite der Steuerhinterzieher und Geldsäcke.

Neben Österreich beharren nur noch Belgien und Luxemburg auf der Verteidigung der Geheimhaltung von Geldanlegern und begnügen sich mit einer gleichmacherischen Quellensteuer die kleine Sparer mit den Millionenanlegern über einen Kamm schert. Nun hat das EU-Parlament mit klarer Mehrheit dem Bankgeheimnis eine deutliche Absage erteilt. Die Zinsbesteuerun­gsrichtlinie sieht eine automatische Auskunftserteilung über die Auszahlung von Zinsen auf Konten und Sparbücher für ausländische AnlegerInnen und die Abschaffung des Quellensteuer­systems bis 2014 vor. Bezeichnenderweise hofften Ettl und Konsorten jetzt auf ein österreichisches Veto im EU-Rat, der in Steuerangelegen­heiten nur einstimmige Beschlüsse fassen kann.

In der Causa Bankgeheimnis haben bereits die Rechtsparteien FPÖ und BZÖ dokumentiert, dass sie sich zwar in ihren Sonntagsreden als die Partei des „kleinen Mannes“ darstellen, wochentags aber fest auf der Seite der Millionenanleger stehen. So befürchten FPÖ-Finanzsprecher Lutz Weinzinger und BZÖ-Europasprecher Ewald Stadler unisono eine „massive Schwächung des Finanzstandortes Österreich“ und lamentieren sogar über eine „Kriegserklärung“ der EU gegenüber Österreich

Auch Ettl rührt es offensichtlich nicht, dass deutsche und andere ausländische MilliardärInnen ihr Vermögen in Österreich anlegen oder gar die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen um sich der Steuerpflicht in ihren Herkunftsländern zu entziehen. Ein jüngstes Beispiel ist der deutsche Milliardär Reinhold Würth: Gegen den Schraubenkönig wurde in Deutschland wegen Steuerhinterziehung ermittelt, er musste 3,5 Millionen Euro nachzahlen. Würth imponiert die österreichische Steuergesetzgebung und die Abschaffung der Erbschaftssteuer so sehr, dass er jetzt Österreicher werden will.

Möglich gemacht wurde dies durch die Abschaffung der Kapitalverkehrs-, Vermögens- und Erbschaftssteuer und die Schaffung steuerschonender Privatstiftungen. Damit ist Österreich zum Steuerparadies innerhalb der EU mit der niedrigsten Vermögensbeste­uerung verkommen. So wie einst bei der Aufhebung der anonymen Sparbücher die kleinen Sparer und aktuell bei der Vermögenssteu­erdebatte die Häuselbauer und Autobesitzer werden auch beim Bankgeheimnis die Besitzerinnen kleiner Sparguthaben von den Geldsäcken und ihren politischen Sprachrohren in politische Geiselhaft genommen.

Nachdem Österreich erst 1996 die anonymen Wertpapierkonten und 2000 die anonymen Sparbücher – mit einer Übergangsfrist bis 2002 – unter massiven internationalen Druck aufgegeben hat, bleibt das Bankgeheimnis ebenso wie die 1993 vom damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina geschaffenen steuerschonenden Privatstiftungen ein wesentliches Element für Veranlagungen in Österreich. Schätzungen zufolge haben ausländische Anleger bei österreichischen Banken bis zu 70 Milliarden Euro deponiert.

Die KPÖ lehnt entschieden ab, dass unter dem Vorwand des Schutzes der „Privatsphäre“ kleine SparerInnen für die Interessen der großen Anleger gezielt für Steuerflucht und Verschleierung instrumentalisiert werden. Gleichzeitig fordert die KPÖ die Besteuerung von Zinseinkommen mit der Einkommensteuer bis zum Höchststeuersatz: „Es ist höchst unsozial, wenn für ein Sparbuch mit hundert Euro ebenso 25 Prozent Kapitalertrag­ssteuer zu zahlen sind wie für ein Millionenvermögen“, so Graber. Neuerlich fordert die KPÖ auch die Abschaffung der steuerbegünstigten Privatstiftungen und Besteuerung der dort veranlagten Erträge mit der Einkommensteuer.

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