KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Bleibt Gemeinden der „Schwarze Peter“ bei der Getränkesteuer?

Von KPÖ-Pressedienst (13.4.2010)

Verfassungsgerichtshof kippte Ausgleichszahlungen des Bundes

Laut einer Entscheidung des Verfassungsge­richtshofes (VfGH) sind die Ausgleichszahlungen des Bundes an die Gemeinden für die Rückzahlung von Getränkesteuer an den Handel nicht gesetzeskonform.

Der Gesetzgeber kann bis Jahresende eine Neuregelung durchführen oder die Ausgleichszahlungen auslaufen lassen: „In beiden Fällen droht den Gemeinden, dass sie letztlich die Dummen sind und blechen müssen, weil sie auf die Zusagen der Regierung vertraut haben“, befürchtet KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner.

Durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wurde am 9. März 2000 die Getränkesteuer abgeschafft, obwohl diese beim EU-Beitritt 1995 vom damaligen Finanzminister Ferdinand Lacina (SPÖ) ausdrücklich als EU-konform bezeichnet wurde.

„Mit dieser Entscheidung haben die Gemeinden nicht nur einen enormen finanziellen Verlust erlitten, sondern wurden zusätzlich auch mit Rückzahlungsfor­derungen von Gastronomie und Handel konfrontiert, obwohl man davon ausgehen muss, dass die Getränkesteuer im Wege der Preiskalkulation immer auf die KonsumentInnen überwälzt wurde“, so Furtlehner.

Während die Forderungen der Gastronomie durch das „Frankfurter Erkenntnis“ des EuGH abgewiesen wurden, wurde im April 2008 zwischen Städte- und Gemeindebund, Wirtschaftskammer und Regierung eine Rückzahlung von 15 Prozent der im Zeitraum zwischen 1995 und 2000 bezahlter Getränkesteuer in Höhe von 45,8 Millionen Euro vereinbart, wobei der Bund davon 25 Prozent übernommen hat. Dieser vom damaligen Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) zugesagte Beitrag des Bundes wird erst jetzt mit fast zweijähriger Verspätung im Wege einer Bedarfszuweisung über die Länder geleistet.

Weil die – im Verhältnis auf den durchschnittlichen Jahreserträgen der Getränkesteuer in den Jahren 1993 bis 1997 getroffene und mit erheblichen Abweichungen für einzelne Gemeinden verbundene – Vereinbarung unverändert in den laufenden Finanzausgleich für 2008–2013 übernommen wurde, sich aber der erforderliche Ausgleichsbetrag erhöht hat und diese Regelung von der Regierung als Provisorium bezeichnet wurde hat der VfGH sie jetzt aufgehoben.

Die KPÖ hat die Rückzahlung der letztlich immer von den KonsumentInnen bezahlten Getränkesteuer von Anfang an kritisiert und abgelehnt. Laut Beantwortung einer Anfrage von Gemeinderätin Gerlinde Grünn hat beispielsweise die Stadt Linz für den betreffenden Zeitraum 1,4 Millionen Euro Getränkesteuer an den Handel zurückbezahlt. Zur Frage ob er die Rückzahlung für gerechtfertigt halte meinte der Linzer Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ), dass ihm die Motive des Handels nicht bekannt seien, laut Entscheidung des Verwaltungsge­richtshofes jedoch „der Grossteil der Getränkesteuer auf die KonsumentInnen überwälzt“ wurde.

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