KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Läßt die Regierung die Gemeinden im Regen stehen?

Von KPÖ-Pressedienst (13.1.2010)

Rückzahlung von Getränkesteuer ist Betrug an VerbraucherInnen

Gegen die Absicht der Bundesregierung die Nachwirkungen der Abschaffung der Getränkesteuer auf Kosten der zunehmend in eine finanzielle Misere gedrängten Gemeinden zu „lösen“ wendet sich die KPÖ. Laut Mitteilung des Städtebundes ist das Finanzministerium säumig Kostenübernahme von 25 Prozent der vom Handel geforderten Rückzahlung von Getränkesteuer.

Im April 2008 war zwischen Städte- und Gemeindebund, Wirtschaftskammer, Handel und Regierung vereinbart worden, dass dem Handel von den Gemeinden 15 Prozent der im Zeitraum von 1995 bis 2000 bezahlten Getränkesteuer, das sind 45,8 Millionen Euro, bis April 2009 refundiert werden sollte, wobei der Bund 25 Prozent dieser Refundierung übernommen hat.

Vor dem EU-Beitritt 1995 hatte der damalige SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina die Getränkesteuer als EU-konform bezeichnet. Im März 2000 wurde diese Kommunalsteuer jedoch überfallsartig durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aufgehoben. Für die Gemeinden bedeutete dies einen jährlichen Steuerausfall von 50 bis 70 Millionen Euro.

Gastronomie und Handel verlangten in bundesweit 70.000 Klagen die Rückzahlung der zwischen 1995 und 2000 bezahlten Steuer auf alkoholische Getränke in Höhe von 1,2 Milliarden Euro durch die ohnehin immer stärker unter Finanznöten leidenden Gemeinden: „Wenn der Handel behauptet, er hätte die Getränkesteuer nicht auf den Preis überwälzt, so widerspricht das jedem gesunden Menschenverstand ebenso wie dem elementaren kaufmännischen Denken“, meint KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner.

Die Länder beschlossen nach der EuGH-Entscheidung von 2000 „Bereicherungsver­bote“, denen zufolge eine Rückzahlung der Getränkesteuer eine Bereicherung von Handel und Gastronomie wäre, weil davon ausgegangen wird, dass diese Steuer auf die EndverbraucherInnen überwälzt wurde. Die Gastronomie war 2005 mit ihrer Forderung jedoch abgeblitzt, nachdem der EuGH mit der „Frankfurter Erkenntnis“ festgestellt hatte, dass die Besteuerung von alkoholischen Getränken in der Gastro-Szene doch zulässig sei, weil hier eine Dienstleistung besteuert wird.

„Die schon fast unendliche Geschichte Getränkesteuer wurde letztlich auf Kosten der Konsumenten und der Gemeinden und als Liebesdienst für den Handel abgeschlossen“, kritisiert Furtlehner. Als Draufgabe drückt sich der Bund von seiner übernommenen Verpflichtung. Es wäre angebracht, wenn die Gemeinden die geschlossene Vereinbarung als null und nichtig betrachten und die Forderungen des Handels als gegenstandslos betrachten. Denn letztlich sind sie nichts anderes als ein gezieltes Abzocken der KonsumentInnen, die eigentlich mit dem Preis auch die Getränkesteuer bezahlt haben.

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