KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

„Soll ich essen oder heizen?“

Von KPÖ-Pressedienst (7.12.2010)

KPÖ-Konzept der Energiegrundsicherung ist höchst aktuell

Laut Statistik Austria können es sich 330.000 Menschen in Österreich nicht mehr leisten, ihre Wohnung angemessen warm zu halten und müssen sich immer öfter die Frage stellen „Soll ich essen oder heizen?“. Gleichzeitig zahlen die Ärmsten der Gesellschaft bedingt durch Sockelbeträge bei der Tarifgestaltung sowie Mahnspesen und Kosten für das Ab- und Einschalten von Strom oder Gas um 30 bis 40 Prozent mehr für Energie.

„Diese Personengruppe sitzt damit in einer „Energie-Armutsfalle“, obwohl sie weniger für den Klimawandel verantwortlich sind als Personen mit hohen Einkommen, weil sie keine Flugreisen unternehmen, in kleinen Wohnungen wohnen und weniger konsumieren“ meint KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus. Sie sieht in diesen Fakten einmal mehr eine Bestätigung für die Notwendigkeit einer Energiegrundsiche­rung, wie sie von der KPÖ seit längerer Zeit gefordert wird. Die Debatte über diese Forderung, die mittlerweile auch von anderen Organisationen aufgegriffen wurde, hat aber schon erste Reaktionen erwirkt.

So sind seit Juni 2010 in Wien 16 zu EnergieberaterInnen umgeschulte Langzeitarbeitslose tätig und führen 500 Gratisbera­tungen pro Jahr durch. Da für die betroffenen Haushalte aufwendige Wärmedämmungen oder der Austausch von Heizgeräten aus finanziellen Gründen kaum in Frage kommt soll vor allem auf ein besseres Nutzungsverhalten bei Licht und Wärme eingewirkt werden, wobei man sich Einsparungen von bis zu 36 Euro monatlich erhofft.

Auch die mit der letzten Novelle des Elektrizitätswir­tschafts-Organisationsge­setzes (ElWOG) erfolgte Reduzierung des Höchstpreises für Abschaltungen von 70 auf 30 Euro und die Reduzierung der Vorauszahlungen von maximal drei auf eine Monatsrate sind Ergebnis dieser Debatte: „Allerdings sind das nur die berühmten Tropfen auf den heißen Stein und ändern am Grundproblem der Energiearmut selbst kaum etwas“, so Klaus.

Die länderweise unterschiedlich hohen Heizkostenzuschüsse werden zu einem beträchtlichen Teil aber aus Unwissenheit, Scham oder wegen bürokratischer Hürden (ähnlich wie Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Jahresausgleich…) nicht beansprucht: „Daher vertritt die KPÖ das Konzept einer Energiegrundsiche­rung, durch welche der Grundbedarf von Energie für eine Wohnung kostenlos gewährt, dafür aber der Preis des darüber hinaus gehenden Bezuges progressiv nach dem Verbrauch gestaltet wird“, so Klaus.

Laut UNO-Menschenrechtser­klärung ist Wohnen ein Grundrecht für alle. Darauf aufbauend sieht das Konzept der KPÖ für eine Energiegrundsiche­rung vor, jedem Haushalt eine kostenlose Grundversorgung an Energie (Strom und Heizung) entsprechend dem durchschnittlichen Bedarf zur Verfügung zu stellen. Laut Arbeiterkammer sind dies im Jahr etwa 2.200 kWh Strom und 800 Kubikmeter Gas für einen 60-Quadratmeter-Haushalt mit zwei Personen.

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