KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

EU-Wasserrichtlinie als Einstiegsdroge für Privatisierung

Von KPÖ-Pressedienst (25.1.2013)

Daseinsvorsorge muss von Liberalisierung ausgenommen werden

Nichts anderes als eine Einstiegsdroge zur Privatisierung der Wasserversorgung stellt nach Meinung der KPÖ die Richtlinie der EU-Kommission dar, die jetzt vom zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz mit 28 gegen zehn Stimmen bei zwei Enthaltungen befürwortet wurde. Nunmehr stellt sich für die EU-Abgeordneten die Gretchenfrage wie sie es mit der Daseinsvorsorge halten, wenn Mitte März im EU-Parlament über die Richtlinie abgestimmt wird.

Den Beteuerungen von Bundeskanzler Werner Faymann und den Parlamentsparteien, untermauert durch demonstrative Resolutionen von Landtagen und Gemeinderäten, dass von der Richtlinie kein Druck auf die Wasserversorgung durch die öffentliche Hand, sei es durch Gemeinden oder Stadtwerke und kommunale Zweckverbände entsteht ist kein Glaube zu schenken, stellt KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner fest. Schließlich hat Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) nach anfänglicher Gegenwehr beim Rat am 10. Dezember 2012 der EU-Richtline zugestimmt. Und die Landespolitike­rInnen haben mit der Teilprivatisierung wichtiger Versorgungsun­ternehmen für Strom und andere Bereiche oder deren Auslieferung durch dubiose Cross-Border-Leasing-Geschäfte an den Finanzmarkt ihre wahre Haltung gezeigt.

Die Absicht der Richtlinie, dass bei einer externen Vergabe der Wasserversorgung ab einem Vertragsvolumen von mehr als fünf Millionen Euro für die gesamte Laufzeit eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss gilt auch bei einer Vergabe an ausgegliederte öffentliche Unternehmen. Die KPÖ sieht sich in ihrer Ablehnung von Ausgliederung öffentlicher Aufgaben in eigene Unternehmen damit bestätigt.

„Die Richtlinie ist daher nur der berühmte erste Schritt. Dahinter steht die Absicht, die öffentliche Daseinsvorsorge generell zu öffnen und privaten Profitinteressen zugänglich zu machen“, so Furtlehner. Das entspricht schließlich den vier Grundfreiheiten der EU und allen bisherigen Liberalisierun­gsbestrebungen, wie sie etwa bei Post, Telekom, Bahn, Pensionsvorsorge und anderen wesentlichen Bereichen der Daseinsvorsorge erfolgt sind.

Wie alle bisherigen Erfahrungen mit solchen Privatisierungen hinreichend bewiesen haben, profitiert davon eine winzige Minderheit von AktionärInnen, während die Beschäftigten durch Arbeitsplatzver­nichtung sowie Lohn- und Sozialdumping, die Allgemeinheit durch Tariferhöhungen, Qualitätsverschlechte­rungen und unsichere Versorgung und die politischen Gremien durch Verlust von Gestaltungsmöglichke­iten dabei die VerliererInnen sind. Einer Studie des Verbands der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) zufolge belebt jeder Euro der in kommunalen Infrastrukturun­ternehmen erwirtschaftet wird, die regionale Wirtschaft mit weiteren rund 1,7 Euro und jeder Arbeitsplatz in einem der kommunalen Betriebe erhält weitere 1,8 Arbeitsplätze in der Region.

Hinter jeder derartigen EU-Richtlinie stehen konkrete Profitinteressen die über ihre Lobbys Marke Strasser ihren Einfluss auf die politischen Entscheidungsgre­mien geltend machen. Im Falle der Wasserliberali­sierung sind es Konzerne wie Suez, RWE und Veolia, die mit Wasser Milliardenprofite scheffeln. Wenn also die Liberalisierung nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird, kann von einer wirkungsvollen Verteidigung der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht die Rede sein.

Insbesondere als Folge des EU-weiten Sparzwanges, untermauert durch Maastricht-Kriterien, Stabilitätspakt, Six-Pack, Fiskalpakt und ähnliche Instrumente, steigt der Druck auf die finanziell ausgedörrten Gemeinden wesentliche Teile ihrer Infrastruktur auszugliedern oder zu verkaufen. Die aktuelle EU-Richtlinie soll den Weg dazu ebnen, als erste sind wohl Krisenländer wie Griechenland, Portugal oder Spanien davon betroffen.

„Die Wasserversorgung darf aber ebenso wie die gesamte öffentliche Infrastruktur keine Spielwiese für Konzerne und ihnen hörige PolitikerInnen sein. Wasser und andere öffentliche Dienstleistungen sind keine Handelsware, sondern ein grundlegendes Bedürfnis für alle“ meint Furtlehner. Die KPÖ lehnt daher jegliche Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen strikt ab und tritt für die Rückführung bereits privatisierter Bereiche der Daseinsvorsorge in öffentliches Eigentum ein.

Nach einem Plan von EU-Binnenmarktkom­missar Michel Barnier, der ganz unverhüllt den „Markt neu ordnen“ will, sollen die Kommunen ihre Konzessionen für Dienstleistungen wie zum Beispiel Wasser, Energie, Abfall, Gesundheitsdienste oder öffentlicher Verkehr generell EU-weit ausschreiben. Mit dieser Liberalisierung droht ein genereller Ausverkauf aller Leistungen der Daseinsvorsorge, warnen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in der EU, die als Zeichen des Widerstandes eine Europäische Bürgerinitiative zum Schutz der Wasserversorgung (www.right2water.eu) initiiert haben, die auch von der KPÖ unterstützt wird.

Im Sinne einer solidarischen Gesellschaft, deren wesentlicher Bestandteil auch eine funktionierende Daseinsvorsorge gehört, lehnt die KPÖ eine Gleichstellung der öffentlichen Infrastruktur mit privaten Unternehmen grundsätzlich ab und lehnt daher alle Liberalisierun­gsbestrebungen für diesen Bereich ab: „Die politischen Gestaltungsmöglichke­iten für diesen enorm wichtigen Sektor, wozu etwa Spielräume für Modernisierung und Effektivierung, die Tarifgestaltung und kommunale Kooperationen gehören, müssen erhalten und ausgebaut werden und dürfen nicht durch die leicht durchschaubare Absicht diesen Sektor für überschüssiges Kapital und dessen Profitinteressen zu öffnen unterlaufen werden“, fordert Furtlehner abschließend.

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