POSITIONEN & THEMEN
(26.7.2013)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Übertragung der Kompetenz für die Einhebung von Studiengebührern an die Universitäten als verfassungswidrig beurteilt – so ORF-Online.
Jenni Zach, Listenerste von KSV-Linke Liste an der Uni Wien bei der letzten ÖH-Wahl und Kandidatin der KPÖ für die kommende NR-Wahl, zeigt sich über diese Entscheidung erfreut.
Jenni Zach: „Bildung ist für uns ein Grundrecht und daher sind wir immer gegen Studiengebühren aufgetreten. Ich freue mich, dass das Verfassungsgericht nun Klarheit geschaffen hat. Zugleich wird unser Kampf gegen Studiengebühren für so genannte Dritt-Staatsangehörige weiter gehen, denn die Möglichkeit zum Zugang zu höherer Bildung soll nicht vom richtigen oder falschen Reisepass abhängig sein.“