KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Klares Bekenntnis zum NS-Verbotsgesetz

Von KPÖ-Kommunal (25.4.2010)

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grüne und KPÖ und bei Stimmenthaltung von FPÖ und BZÖ beschloß der Linzer Gemeinderat am 22. April 2010 eine Resolution an die Bundesregierung betreffend das NS-Verbotsgesetz.

Die Resolution im Wortlaut: „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz fordert anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung Österreichs vom Faschismus und Gründung der 2. Republik die Bundesregierung auf, jede Infragestellung des NS-Verbotsgesetzes strikt zurückzuweisen und dieses Gesetz konsequent gegen alle Bestrebungen die Verbrechen des NS-Regimes zu leugnen oder zu relativieren bzw. gegen neonazistische Aktivitäten aller Art anzuwenden.“

Zur Bedeutung des Verbotsgesetzes

KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn führte als Antragstellerin in der Begründung an, dass eine der ersten Maßnahmen der von den drei antifaschistischen Gründerparteien ÖVP, SPÖ und KPÖ gebildeten provisorischen Regierung nach der Befreiung Österreichs vom NS-Faschismus und Proklamation der 2. Republik am 27. April 1945 das NS-Verbotsgesetz war.

Damit wurden nicht nur alle Naziorganisationen verboten, sondern sollte auch auf Dauer gesichert werden, dass diese nicht in anderer Form neu entstehen und – seit der Novelle 1992 -die Leugnung von Verbrechen des NS-Regimes wie etwa die Existenz von Gaskammern oder Massenvernichtungen unter Strafe gestellt sind.

Gemeinsam mit dem 1955 abgeschlos­senen Staatsvertrag bildet das mehrfach angepasste Verbotsgesetz die Grundlage des antifaschistischen Verfassungsau­ftrages der 2. Republik und ist laut einem Urteil des Verfassungsge­richtshofes von 1986 auch bei der Überprüfung von Wahlvorschlägen durch die zuständigen Wahlbehörden zugrunde zu legen.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass gerade jene politischen Kräfte, welche die demokratische Republik Österreich in ihrer nach 1945 entwickelten Form in Frage stellen und autoritäre, rechtsextreme und neofaschistische Entwicklungen forcieren insbesondere die Beseitigung des NS-Verbotsgesetzes verlangen. Neben Gruppierungen und Personen aus der offen rechtsextremen Szene treten wiederholt auch PolitikerInnen der FPÖ für die Aufhebung des Verbotsgesetzes e­in.

Apropos Meinungsfreiheit

Von den GegnerInnen des Verbotsgesetzes wird durchwegs ins Treffen geführt, dass durch dieses Gesetz die Meinungsfreiheit eingeschränkt oder unterbunden wurde. Nach gängiger juristischer Auffassung und auch durch die Rechtsprechung ist jedoch unbestritten, dass für nazistische Äußerungen und Betätigungen kein Schutz durch die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung oder Freiheit der Wissenschaft besteht. Eine solche Einschränkung ist auch explizit im Artikel 13 Staatsgrun­dgesetz verankert.

Wie der bekannte Wiener Rechtsanwalt Alfred Noll zum Thema „Ist das Verbotsgesetz noch zeitgemäß?“ beim Jahrestreffen des OÖ Netzwerkes gegen Rassismus und Rechtsextremismus 2007 in Wels referierte, ersetzen Gesetze nicht den antifaschistischen Kampf. Eine Abschaffung des Verbotsgesetzes – wie auch von liberalen Journalisten gelegentlich verlangt – wäre jedoch ein Verzicht auf ein wichtiges Instrument.

Eine Aufhebung wäre laut Noll eine Delegitimierung des antifaschistischen Kampfes und seine Reduzierung auf eine Privatangelegen­heit. Das Verbotsgesetz schränkt laut Noll die Meinungsfreiheit „nicht über Gebühr“ ein. Diese Beschneidung der Meinungsfreiheit unter Bezug auf die Menschenrechtskon­vention ist vergleichbar mit Beleidigungen oder Verleumdungen, die ja auch nicht unter Verweis auf die Meinungsfreiheit straflos erfolgen können.

FPÖ-Politiker kontra Verbotsgesetz

Nicht verwunderlich ist, dass insbesondere offen rechtsextreme Gruppierungen die Aufhebung des Verbotsgesetzes fordern, schränkt doch gerade dieses Gesetz ihre Betätigung entschieden ein. So fordert etwa eine vom Rechtsextremisten Robert Faller gegründete Initiative Stop 3G aus dem Dunstkreis der Nationalen Volkspartei die Aufhebung dieses Gesetzes.

Beschränkte sich die Agitation gegen das Verbotsgesetz früher weitgehend auf Neonazis, so wird diese in den letzten Jahren auch von der FPÖ-Jugendorganisation Ring Freiheitlicher Jugend forciert. Gegenüber der Tageszeitung Österreich (21. 9. 07) behauptete der FPÖ- Landtagabgeordnete Johann Gudenus, das NS-Verbotsgesetz sei „kritisch zu hinterfragen, weil es mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht im Einklang“ stünde.

Bereits am 26. Februar 2007 forderte der RFJ Linz-Land die Abschaffung des Verbotsgesetzes. Dieses würde es Personen untersagen „gegen den aktuellen Zeitgeist eine kritische Meinung“ zu haben. Am 25. April 2007 forderte auch der RFJ Deutschlandsberg in einer Presseaussendung die Abschaffung des Verbotsgesetzes.

Aber auch innerhalb der FPÖ selbst gibt es Beispiele dafür, wie von bestimmten ExponentInnen die Aufhebung des Verbotsgesetzes verlangen:

Auf die Frage, wie er zum NS-Verbotsgesetz stehe, antwortet Heinz Christian Strache (Vorarlberger Nachrichten, 23.2.2007) wie folgt: „Die Meinungsfreiheit ist ein entscheidendes Gut. Gerade wir als freiheitliche Partei erleben heute, dass diese Freiheit in vielen Bereichen insofern in Gefahr ist, als Menschen, die ihre Meinung äußern, mit Diffamierungen und Kampagnen kriminalisiert und in eine Ecke gedrängt werden, in die sie nicht gehören. (…) Eine demokratische Gesellschaft muss auch verrückte und dumme Meinungen aushalten. Man sollte daher darüber nachdenken, ob dieses Verbotsgesetz seinem Anspruch überhaupt noch gerecht wird. (…) Ich bin für eine offene Diskussion darüber, ob dieses Gesetz überhaupt noch zweckdienlich ist. Auch Experten und Universitätspro­fessoren bezweifeln dies.“

Auch Stadtrat Detlef Wimmer stellte in einem Interview das NS-Verbotsgesetz in Frage und meinte „Man muss Teile davon … prüfen, ob sie dem Geist der österreichischen Verfassung entsprechen“ (OÖN, 31.7.2009). Und Gemeinderat Michael Raml relativierte die Verbrechen des NS-Regimes mit der Aussage: „Bitte, nicht alles, was damals war, war schlecht“ (OÖN, 18.5.2007).

Alarmierend ist, wenn hochrangige PolitikerInnen ein gestörtes oder ambivalentes Verhältnis zum Verbotsgesetz haben. Daran können auch eidesstattliche Erklärungen als Reaktion auf massive öffentliche Kritik wie im Fall des 3. Parlamentspräsi­denten Martin Graf oder der Bundespräsiden­tschaftskandi­datin Barbara Rosenkranz nichts ändern, sind doch solche Erklärungen politisch wie juristisch ohne jede Bedeutung.

FPÖ-Stadtrat Wimmer versuchte den KPÖ-Antrag durch Ausflüge in juristische Auslegungen zu zerreden und meinte, Ziel des Antrages sei ein Angriff auf die FPÖ wenige Tage vor der Bundespräsiden­tenwahl. Grünn wies im Schlußwort mit einem Zitat des Journalisten Hans Rauscher auf die Notwendigkeit des Verbotsgesetzes hin.

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