POSITIONEN & THEMEN

(5.12.2007)
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer wirft der über eine Zweidrittelmehrheit verfügenden rot-schwarzen Regierungskoalition einen „sehr unverschämten Umgang“ mit der Verfassung vor. Anlass ist vor allem die Schaffung des Asylgerichtshofes.
„Eine ganz üble Sache“
Mayer: „Es wird ein tiefer Eingriff in den Rechtsstaat verfügt, ohne Begutachtungsverfahren, ohne den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zu hören, ohne die Wissenschaft zu hören, ohne sich auseinanderzusetzen mit den Gegenargumenten, es wird mit falschen Zahlen operiert in der Öffentlichkeit. Also das ist ganz sicher eine ganz üble Sache.“
„Fußtritt für den Rechtsstaat“
Und konkret zu den Bestimmungen über den Asylgerichtshof sagt Mayer: „Das Gesetz ist ein gewaltiger Fußtritt für den Rechtsstaat“. Erstmals schaffe man die Möglichkeit ab, dass sich jemand gegen letztinstanzliche Bescheide der Behörden beim Verwaltungsgerichtshof beschweren kann. „Das gab es bisher in Ausnahmefällen, aber nicht ganzen Rechtsbereichen, und schon gar nicht in so existenziellen wie dem Asylrecht.“ Nun müsse man die Auswirkungen abwarten. Mayer befürchtet, dass der „Ballast“, der jetzt beim Bundesasylsenat liegt, dann über das Asylgericht den Verfassungsgerichtshof erreichen und lahmlegen wird. „Spätestens dann wird man sich überlegen müssen, wie man aus dem wieder rauskommt“, so Mayer.
Neue Stücke der „Rechtsunsicherheit“
Die Verankerung der Sozialpartner in der Verfassung habe vor allem symbolischer Bedeutung, um ihnen wieder eine starke Stellung im Staat zu geben. Die Bestimmung habe keine bindende Wirkung, „man kann aber nicht ausschließen, dass doch jemand kommt und sagt, wenn es schon in der Verfassung steht, dann muss es auch etwas bedeuten. Also, man schafft ein Stück Rechtsunsicherheit.“
„Unfug“ für Zukunft verhindern
Die Entrümpelungsaktion ist für den Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist insofern ein großer Wurf, als diese Verfassungsrecht betreffe, „das fast niemand kennt und völlig nutzlos ist und das eine ganz unübersichtliche Rechtslage herbeiführt“. Künftig werde nicht mehr so oft eine versteckte Bestimmung auftauchen, deren Sinn fraglich ist. „Ein noch größerer Wurf wäre es geworden, wenn man derartigen Unfug für die Zukunft verhindert hätte und ein sogenanntes Inkorporationsgebot in die Verfassung aufgenommen hätte“, sagt Mayer. „Sonst sitzen wir in einem Jahr wieder hier und überlegen, wie wir den ganzen Schutt wegbringen.“ Das würde bedeuten, dass man Verfassungsrecht nur durch eine Änderung der Verfassung selbst ändern könnte – und nicht durch Änderungen in anderen Einzelgesetzen wie im Ökostromgesetz oder im Einkommenssteuerrecht.
Quelle: orf-online