KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Migration in neoliberalen Europa

Von Pedro Marset (21.2.2008)

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in Europa zwei unterschiedliche Migrationsmodelle. Das erste wurde in den 50er und 60er Jahren umgesetzt, als überall in Westeuropa der Sozialstaat aufgebaut wurde, und stand unter dem Schirm der Menschenrechtsver­teidigung durch die Gewerkschaften und Linksparteien in ganz Europa. Das zweite, aktuelle Modell gilt seit dem Vertrag von Maastricht (1992) und begleitet den Prozess des Aufbaus der Europäischen Union mit völlig anderen sozialökonomischen Vorgaben, dem Neoliberalismus, dessen Leitprinzip die Demontage des Sozialstaates mit dem Ziel der Erhöhung der Renditen ist und dessen Nebenwirkungen sich in den Nachbarländern in Form von massiven, nach Europa drängenden Migrantenströmen bemerkbar machen. Dieser jüngste Prozess läuft mit Billigung der drei politischen Hauptkräfte in der Europäischen Union ab – der Sozialisten, Konservativen und Liberalen. In der Zeit zwischen dem Entstehen der beiden Modelle haben sich dramatische Veränderungen abgespielt: das doppelte Scheitern zunächst einmal des sozialdemokra­tischen Modells 1973 („Die Finanzkrise des Staates“, James O'Connor) und dann des kommunistischen Modells in den 90er Jahren. Beide Niederlagen haben dem neoliberalen Modell einer uneingeschränkten Marktwirtschaft Impulse gegeben, da von den Linksparteien keine reale Alternative angeboten wurde, denn der sogenannte „Dritte Weg“ ist lediglich ein verschleierter neoliberaler Ansatz.

Migration in der Wirtschaft von Sozialstaaten.

Der Aufbau von Sozialstaaten in Westeuropa nach Keynesianischen Prinzipien bedeutete, dass der Staat die führende Rolle bei den öffentlichen Investitionen, den öffentlichen Ausgaben und den öffentlichen Dienstleistungen spielte. Das öffentliche Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystem bot Leistungen mit wichtigen und positiven Konsequenzen nicht nur den Bürgern Europas, sondern auch den Arbeitsmigranten an. Das war entscheidend für die Herstellung von Vollbeschäftigung. Hinzukam die Hilfe durch den Marshallplan (1948 51) in Höhe von 12 Mrd. Dollar und die Unterzeichnung der Römischen Verträge (1957), die den Handel in den sechs Erstunterzeichner­staaten und zunehmend auch in ganz Europa förderten. Der Erfolg des Sozialstaates in Westeuropa erforderte immer mehr Arbeiter aus Südeuropa, vor allem aus Italien, Spanien, Griechenland, Portugal und der Türkei, aber auch aus ehemaligen Kolonien wie Marokko, Algerien, Indonesien oder Ländern des Commonwealth, von wo von Anfang der 60er bis Mitte der 70er Jahre mehr als 14 Millionen Zuwanderer kamen. Erwähnenswert ist, dass um 1970 mehr als ein Drittel der Arbeiterschaft in Westeuropa Migranten waren (56 % in Frankreich, 31 % in Deutschland, 42 % in Belgien usw.). Auch sollte daran erinnert werden, dass damals der Beitrag der Migranten zum Wachstum des Bruttoinlandspro­dukts beträchtlich war, was gleichermaßen auch auf das Bevölkerungswachstum zutraf, da unsere Geburtenrate sank.

Das nachzuahmende Modell war das deutsche; die deutschen Behörden behandelten die Arbeitsmigranten als „Gastarbeiter“ in der Annahme, dass sie nur zeitlich befristet gebraucht und in ihre Heimatländer zurückkehren würden, wenn an dieser Ressource (Ware) kein Bedarf mehr besteht. Aber wie Max Frisch damals in Bezug auf die Gesetze in der Schweiz klar formulierte: „Wir wollten Arbeiter, und es kamen Menschen.“ Nach den Prinzipien des Keynesianischen Modells und unter dem Druck der klassenbewussten Gewerkschaften und Linksparteien wurden den Migranten schrittweise Menschenrechte und Sozialleistungen gewährt. Inzwischen jedoch schwand der Erfolg des Modells, und es bestand kein Bedarf mehr an immer neuen Arbeitsmigranten. Trotz aller restriktiven Gesetze konnte die Zuwanderung jedoch nicht mehr gestoppt werden, denn die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern verschlechterten sich derart, dass die Rückkehr stark erschwert wurde; außerdem waren die Gesetze zur Familienzusam­menführung erfolgreich.

Scheitern der progressiven Modelle (1973–1990).

In den Jahren des Aufbaus des Sozialstaates war der Drang zur Steigerung der Produktivität durch höhere Arbeitsleistung aufgrund technischer Innovationen äußerst wichtig, um zwei Forderungen zu erfüllen: erstens, das Streben nach Sozialleistungen und, zweitens, der ständige Anstieg der Löhne aufgrund des Drucks der Gewerkschaften. Das Endergebnis dieser Tendenz jedoch war das unerwartete Auftreten struktureller Arbeitslosigkeit, und zwar gerade in dem Moment, als die Geburtenrate in Europa ebenfalls sank. Mit dem Ausbruch der Finanzkrise (1973) zusammen mit der Energiekrise wurden die Stimmen, die das Ende des Keynesianischen Modells und die Übernahme eines liberalen Modells forderten, immer lauter. Die Profitrate begann zu sinken, und mangels alternativer Ideen seitens der progressiven Kräfte wurde vorgeschlagen, die Steuerbelastung zu mindern und außerdem die Arbeitskosten zu senken. Das Auftreten struktureller Arbeitslosigkeit bedeutete, dass die öffentlichen Ressourcen (das Steueraufkommen) angesichts des wachsensen Anteils Älterer an der Bevölkerung immer weniger mit den steigenden Sozialausgaben und staatlichen Kompromissen (Renten, öffentliche Dienstleistungen, öffentliches Personal usw.) Schritt halten konnten und nur noch proportional zur Verfügung standen. Ergebnis einer derartigen Beschränkung öffentlicher Ausgaben war, dass 1976 in Großbritannien, einem der führenden Länder Westeuropas, Premierminister Callaghan von der Labour Party, ein Darlehen des Internationalen Währungsfonds beantragen und folglich ein Strukturanpas­sungsprogramm verabschieden musste, um es zu erhalten. Die Folge war Unruhe in der Bevölkerung aufgrund der aus den sozialen Kürzungen resultierenden schwierigen Bedingungen, was letztendlich 1979 zum Sieg von Margaret Thatchers Konservativer Partei führte. Mit ihr begannen die Demontage des Sozialstaates und die Umsetzung des neoliberalen Modells.

Das neoliberale Modell.

Wenn wir den Kern des neoliberalen Modells (Petrella, 1995) genauer ansehen, lässt sich die aktuelle Situation vom Arbeitsmigranten in der Europäischen Union besser verstehen. Der große Unterschied zwischen dem Phänomen der Migration in den 60er und 70er Jahren und der Gegenwart wird markiert durch die Umsetzung dieses neoliberalen Modells und den Aufbauprozess der Europäischen Union gemäß dem Vertrag von Maastricht (1992) und später unter dem Druck des Gipfels von Lissabon (2000), auf dem größere Anstrengungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähig­keit in der internationalen Arena gefordert wurden. Vereinfacht lassen sich drei Hauptaspekte des neoliberalen Modells ausmachen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lage der Arbeitsmigranten stehen: erstens, das Prinzip der Vermeidung öffentlicher Haushaltsdefizite, ja sogar der Drang, Haushaltsüber­schüsse zu erwirtschaften, zweitens, das Prinzip der Freiheit des Kapitalverkehrs, also die grenzüberschre­itende Bewegung des Kapitals an jeden Ort, wo maximaler Nutzen aufgrund niedriger Löhne möglich ist, und, drittens, das Prinzip der Deregulierung der Arbeiterschaft zwecks Kostensenkung.

Das erste Prinzip erfordert, alle öffentlichen Haushalte zu kontrollieren und einzuschränken, um Defizite zu vermeiden, vor allem bei den öffentlichen Dienstleistungen und den Strukturen des Sozialstaates. Die wichtigste Konsequenz dieser Maßnahme für ausländische Arbeiter besteht darin, dass sie nicht mehr von den Menschenrechten profitieren wie noch in den 60er Jahren. Weder der Staat noch die regionalen oder lokalen Verwaltungen bieten öffentliche Dienstleistungen an, die bei der Lösung der enormen Probleme von Arbeitsmigranten helfen, z. B. beim Zugang zu Bildung, der Verteidigung von Arbeitnehmerrechten, der Gesundheitsfürsor­ge, multikulturellen Fragen usw. Mit der Verschlechterung der sozialen Landschaft angesichts steigender Zuwandererzahlen wurde es recht einfach, seitens der rechten und ultrarechten Parteien innerhalb der Arbeiterklasse populistische und fremdenfeindliche Haltungen zu fördern, da es keinerlei kohärente und globale Alternative gab.

Das zweite Prinzip geht Hand in Hand mit der Globalisierung. Investitionen, Unternehmen oder Finanzkapital – nichts bleibt dort, wo es einmal entstanden ist, sondern sucht sich bessere Profitbedingungen anderswo. Es werden sogar Regeln zur Erleichterung des freien Kapitalverkehrs durchgesetzt, vor allem seit 1994, als die Welthandelsor­ganisation mit der Regulierung der Handelsbeziehungen begann. Europa folgte diesem Trend mit der Umsetzung von Freihandels- oder Partnerschaftsab­kommen mit Nachbarländern in Afrika, Osteuropa, Lateinamerika und anderswo, was zur Verarmung ihrer Wirtschaft und zum Anschwellen der Migrantenströme führte. Die Verlagerung von Kapital hat weitere Auswirkungen in den Bereichen Arbeit und Soziales, wenn Investitionen in einem Land zu „Rationalisie­rungen“ im Bestand der Arbeitskräfte führen. Dies geschieht in vielen afrikanischen Ländern, wenn die Landwirtschaft von ihren traditionellen auf „moderne“ kapitalistische Methoden umgestellt wird, die Arbeitskräfte und Anbaufläche viel effizienter nutzen, so dass nunmehr wesentlich weniger Arbeiter benötigt werden. Andererseits führen Handelspartner­schaften oder Freihandelsverträge dazu, dass unsere Industrieprodukte diese Länder überschwemmen und die dortige fragile industrielle Struktur zerstören. Der Abbau von Investitionen in Europa hat dazu geführt, dass weniger Arbeitsplätze geschaffen wurden und sich die Lebensbedingungen der Gesellschaft insgesamt verschlechter­t haben.

Und dann gibt es schließlich noch ein drittes Prinzip, das für Migranten die schlimmsten Folgen hat: das Prinzip der Deregulierung der Arbeitsbedingungen. Klar ist, dass das Ziel des neoliberalen Modells darin besteht, die Arbeitskosten zu senken. Um dies möglich zu machen, gibt es an verschiedenen Fronten eine breit angelegte Strategie: Spaltung der Einheit der Arbeiter und ihrer Gewerkschaften durch Zersplitterung der Arbeiterschaft, Einführung von Teilzeitstellen, Prekarisierung der Arbeitsbedingungen, schrittweise Abschaffung des Tarifverhandlun­gsrechts und schließlich Einschleusung von Arbeitsmigranten, vor allem auf illegalem Wege, denen bei immer weniger Rechts¬schutz immer weniger gezahlt wird. Damit haben wir dann das Bild von Arbeits¬migranten, die vor allem in schmutzigen, gefährlichen und schwierigen Jobs arbeiten. All diese Trends haben letztendlich die „Flexicurity“ in der Arbeiterschaft zum Ziel, um die bestmöglichen Verwertungsbe­dingungen zu sichern.

Man kann sich vorstellen, dass mangels einer globalen und kohärenten progressiven Alternative die Aussichten für die Gesellschaft insgesamt, aber vor allem für die junge Generation, recht düster sind.

Migration in Europa nach dem neoliberalen Modell von Maastricht.

Es ist völlig offensichtlich, dass das Ziel des neoliberalen Modells im Hinblick auf die Arbeits¬migranten darin besteht, die Arbeitskosten zu senken, die Preise zu kontrollieren und die Arbeiterschaft unter Beseitigung des bisherigen Rechtsschutzes zu flexibilisieren. Unter diesen Umständen ist klar, wie die Mehrzahl der Migranten isoliert wird, da sie in die Schattenwirtschaft abwandern, diskriminiert werden und nur unter Schwierigkeiten Rechtsschutz erhalten. Schätzungen zur Schattenwirtschaft gehen davon aus, dass in Ländern wie Spanien, Griechenland, Italien, Portugal oder Belgien der Schwarzmarkt für Arbeitsmigranten 20 % oder mehr ausmacht. Für Länder wie Deutschland, Irland oder Frankreich liegen die Schätzungen zwischen 15 und 20 % und für Länder wie die Niederlande, Großbritannien oder Österreich unter 15 %. Andererseits wurde jedoch ermittelt, dass jedes Prozent Bevölkerungswachstum durch die Migranten eine 1,5-prozentige Zunahme des Bruttosozialpro­dukts bedeutet.

Mit Abschluss des Vertrages von Maastricht als Hauptrahmen für die europäische Wirtschaft mit seinen fünf Säulen (Begrenzung des Haushaltsdefizits, der Zinsen, der Inflation, der öffentlichen Verschuldung und Mitgliedschaft im Europäischen Währungssystem) zur Einführung des Euro und des Stabilitätspakts wurde klar, dass zusammen mit anderen Maßnahmen ein Bedarf an Arbeitsmigranten besteht. Gleichzeitig jedoch wurden die europäischen Grenzkontrollen immer strenger gemäß dem Vertrag von Amsterdam von 1997, was Konsequenzen für die Anwendung der Regeln des Schengen-Raumes von 1985 hatte.

Auf dem Gipfel von Tampere (1999) erkannte die EU erstmalig die „Migrationsfrage“ und ihre Dimension als europäisches „Problem“ an, für das nicht nur die einzelnen Mitgliedsstaaten verantwortlich sind. Es wurde argumentiert, dass der Beitrag der Arbeitsmigranten zur Wirtschaft Europas aus zwei Gründen wesentlich sei: erstens zur Sicherung der Überlebensfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme (Renten usw.) aufgrund der sinkenden Geburtenrate (die mit 1,6 unter der Ersatzrate von 2,1 liegt) und des sich daraus ergebenden Rückgangs der Zahl einheimischer Arbeiter genau zu einer Zeit, da der Anteil der älteren Bürger schnell ansteigt (2025 werden 23 % der Bevölkerung Europas älter als 65 sein, aber vier aktive Berufstätige sind erforderlich, um eine Rente zu erwirtschaften) und zweitens zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftswachstums dank der niedrigen Arbeitskosten von Arbeitsmigranten.

Der Gipfel von Tampere schlug vor, eine Gemeinsame Europäische Migrationspolitik und ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem ins Leben zu rufen. Dies erwies sich jedoch als schwierig, weshalb es weiterhin jedem betroffenen Land selbst überlassen bleibt, wie es damit umgeht. Die drei Hauptpunkte von Tampere waren: erstens Partnerschaften mit den Herkunftsländern, zweitens Maßnahmen zur Sicherung einer fairen Behandlung von Bürgern aus Drittstaaten und drittens Steuerung der Migrationsströme.

Als im folgenden Jahr (2000) die Strategie von Lissabon verabschiedet wurde, mit der die EU zur wettbewerbsfähig­sten Region weltweit werden will, wurde die Rolle der Arbeitsmigranten ebenfalls behandelt. Mit dem 11. September 2001 kam jedoch ein neuer Faktor ins Spiel: der Kampf gegen den „Terrorismus“. Fast alle Migranten wurden nunmehr automatisch zu Verdächtigen. Das Haager Programm von 2004 mit dem Titel „Globale Herangehensweise an die Migration“ führte zu verstärkten Grenzkontrollen (Frontex), einem System der Forderung nach qualifizierten Zuwanderern (was zum ersten Male so formuliert wurde), einem Richtlinienentwurf über Sanktionen für Arbeitgeber, die illegale Arbeiter beschäftigen, der Zusage der Ausarbeitung von Partnerschaftsab­kommen mit den Herkunftsländern der Migranten sowie der für 2008 vorgesehenen Entwicklung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (CEAS). Das Unvermögen der EU, eine gemeinsame Migrationspolitik zu vereinbaren, hat mit den Schwierigkeiten bei der Entwicklung einer tatsächlichen europäischen Staatsbürgerschaft zu tun, neben den Vorteilen, die sich bieten, wenn Migranten in ihren schwierigen Lebensumständen belassen werden.

Aktuelle Lage der Migranten in der Europäischen Union.

Es gibt mehrere Tatsachen, die sich aus der aktuellen Situation der Migration in der Europäischen Union ergeben. Die erste und vielleicht wichtigste ist, dass der Zustrom nicht abnehmen wird. Zwischen 1994 und 2006 war das Bevölkerungswachstum in der Europäischen Union tatsächlich zu 80 % auf Migration zurückzuführen; in den 90er Jahren kamen mehr als 1 Million Menschen jährlich, die Hälfte davon als sogenannte „Illegale“. Aufgrund der sich verschärfenden Bedingungen in den Heimatländern, die Menschen auf die Suche nach einem besseren Leben treibt, wird sich der Zustrom eher verstärken. Man muss daran erinnern, dass die vom IWF seit 1980 erzwungene Umsetzung sogenannter Strukturanpas­sungsprogramme in unseren Nachbarländern bedeutet, dass Millionen von Arbeitern in ihren Heimatländern keine Arbeit finden und gezwungenermaßen emigrieren. Wir müssen erkennen, dass es gerade das neoliberale Modell ist, das die Lebensbedingungen in den Nachbarländern ursächlich untergräbt, weil unser Umgang mit ihnen auf vier Faktoren beruht: erstens Energie, zweitens Freihandel für den Absatz unserer Waren, drittens Investitionsfre­iheit für unser überschüssiges Kapital und viertens Arbeitskräfte, sowohl qualifizierte als auch ungelernte, die unsere sinkende Geburtenrate ausgleichen müssen. Diese vier Faktoren im Verbund mit neoliberalen Rahmenbedingungen führen zu einem Ungleichgewicht zwischen Europa und den betreffenden Ländern, in dessen Ergebnis zahlreiche junge Menschen auf der verzweifelten Suche nach irgendeiner Arbeit sind. Gemäß einer Studie der Universität Mohammed V. in Rabat wollen 60 % der Studenten auswandern, und ähnliches gilt für junge Menschen in den osteuropäischen Ländern.

In einem Bericht der United Nations Population Division, der UNO-Bevölkerungs¬ab­teilung, aus dem Jahr 2002 ist davon die Rede, dass die 15 EU-Staaten 47 Millionen Migranten benötigen, um ihre Bevölkerungszahlen bis 2050 aufrechtzu­erhalten, 79 Millionen, um die arbeitsfähige Bevölkerung zwischen 15 und 64 stabil zu halten, und 674 Millionen, um die alternde Bevölkerung versorgen zu können. 2050 beträgt der Arbeitskräftemangel 38 Millionen bei einer Produktivität von 2,5; sinkt die Produktivität auf 2,0, fehlen 88 Millionen. Anders ausgedrückt: Wenn das aktuelle Renteneintrit­tsalter beibehalten wird, brauchen wir 388 Millionen Migranten; wird das Renteneintrit­tsalter auf 65 erhöht, benötigen wir 112 Millionen Migranten.

Da die Migration in der Europäischen Union zunimmt, besteht die Antwort vor allem im Ausbau der Kontrollen. 1998 wurde geschätzt, dass 4 % der Arbeitskräfte Migranten sind; seit 2005 hat sich in einigen europäischen Staaten dieser Anteil sehr rasch auf 17 % erhöht, wie z. B. in Spanien, wo es 2007 bei einer Bevölkerung von 44 Millionen mehr als 4,5 Millionen Migranten gibt.

Aufgrund der Lage der Arbeitsmigranten in Europa wirft Human Rights Watch der Europäischen Union vor, Nachbarstaaten zu drängen, mehr Verantwortung für die Migration zu übernehmen. „Wenn die EU möchte, dass sich andere Länder stärker für die Migration verantwortlich fühlen, muss sie zunächst einmal sicherstellen, dass sie dieser Aufgabe auch gewachsen sind“, sagte Holly Cartner. „Und sie muss selbst ein Vorbild sein und ihre Verpflichtungen gegenüber Migranten und Asylbewerbern erfüllen.“

Die überaus umstrittene Dimension der Externalisierun­gsagenda der EU – die Antragsprüfung von Asylsuchenden außerhalb der EU – ist offensichtlich vom Tisch. Allerdings ist die Europäische Union nach wie vor entschlossen, sowohl die Steuerung der Migration als auch die Asylentscheidung „auszulagern“. Gegenwärtig gehören dazu folgende Überlegungen:

• Verweigerung der Einreise für Asylsuchende aus Ländern, die als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft wurden oder der Durchreise durch Länder, die als „sichere Drittländer“ gelten;

• Abfangen von Personen auf See, die versuchen, EU-Territorium zu erreichen;

• Abschluss von „Rückübernahme­vereinbarungen“ mit Nicht-EU-Ländern, worin die Länder einer Rückkehr von Migranten und Asylsuchenden zustimmen, die auf dem Weg in die EU durch diese Länder gereist sind;

• Unterstützung benachbarter Transitländer beim Grenzschutz und der Bereitstellung von Aufnahmekapazitäten.

Mehrere europäische Menschenrechtsor­ganisationen sind angesichts der Ziele der gemeinsamen Migrationspolitik zutiefst beunruhigt. Sie argumentieren, dass das Hauptziel nicht die Verbesserung der wirtschaftlichen und demografischen Situation der Mitgliedsstaaten, sondern der Arbeitsmigranten sein sollte. SOLIDAR, das Europäische Soziale Netzwerk für soziale und ökonomische Gerechtigkeit, ruft dazu auf, die bereits ohne Papiere in der Europäischen Union lebenden und arbeitenden Arbeitsmigranten zu berücksichtigen. „Die Politik muss so angelegt sein, dass der Zugang zu den Grundrechten (einschließlich ziviler, politischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte) für alle gesichert ist.“ Das Grünbuch stellt sich der Frage der Grundrechte und -probleme der Migranten bei der Ausübung ihrer Rechte nur ungenügend.

Die Konföderation Europäischer Gewerkschaften (ETUC) zeigte sich „enttäuscht“, dass das Grünbuch die ökonomischen und praktischen Aspekte des Problems in den Mittelpunkt rückt. „Es fehlt eine Perspektive für Arbeitsmigranten. Die Politik der Regierungen kann den Strom der Arbeitsmigranten nicht erfolgreich steuern, wenn die Politik deren Interessen und Perspektiven nicht in Betracht zieht.“

Die Europäische Plattform für die Rechte von Arbeitsmigranten erklärt, dass „die Rechte des Einzelnen und die Sorgen der Entwicklungsländer gleich nach der ökonomischen Motivation der EU ausreichend berücksichtigt werden sollten“.

Die Fruchtlosigkeit aller Anstrengungen (?) seitens der Europäischen Union in der Migrationspolitik seit Maastricht einschließlich des Programms von Den Haag und der Erklärung von Tripoli im November 2006 wurden auf der letzten Hochrangigen Konferenz zur legalen Migration in Lissabon deutlich, als Franco Frattini, Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, in seiner Rede „Erhöhung der Mobilität, energische Strategie und Null-Toleranz bei illegaler Beschäftigung: ein dynamischer Ansatz für Europas Einwanderungspo­litik“ am 13. September 2007 seine Haltung darlegte. Zunächst einmal erkannte er an, dass Migration ein komplexes Thema und eine der am deutlichsten sichtbaren Herausforderungen der Globalisierung ist. „Wir müssen Einwanderung als Bereicherung und unvermeidliches Phänomen betrachten. Wir sollten uns die Statistik ansehen: 85 % der ungelernten Arbeiter gehen in die EU und lediglich 5 % in die USA, hingegen gehen 55 % der Fachkräfte in die USA und nur 5 % in die EU. Europa steht mit Australien, Kanada und den USA in Konkurrenz.“ Diese Einleitung stimmt nur auf die richtige Antwort ein: „Heute wird Beschäftigung vor allem von Technologie und Information bestimmt. Dies bedeutet, dass die künftige Struktur des europäischen Arbeitsmarktes vom technologischen Wandel abhängt.“

Die europäische Linke und die Migration.

Im Oktober 2006 veranstaltete die Europäische Linkspartei in Zusammenarbeit mit der Kommunistischen Partei Spaniens und der Vereinigten Linken Spaniens in Madrid eine Veranstaltung über Migration, an der Genossen der verschiedenen Mitgliedsparteien der Europäischen Linken teilnahmen. Die wichtigsten Schlussfolgerungen der Debatte wurden in drei Themenkreisen zusammengefasst:

  1. Hinwirken auf ein neues Konzept der europäischen Staatsbürgerschaft,
  2. Schaffung eines Europas der Solidarität und gegen den Neokolonialismus,
  3. Mittel zur Verbesserung und Umgestaltung.

1. Hinwirken auf ein neues Konzept der europäischen Staatsbürgerschaft

Alle in Europa lebenden Menschen müssen alle Bürgerrechte haben. Zu diesen Rechten gehört auch das Wahlrecht. Wir stehen für eine europäische Staatsbürgerschaft, die nicht an die Nationalität geknüpft ist. Weiterhin muss Europa eine Migrationspolitik verfolgen, die allen gleiche Menschenrechte garantiert. Wir brauchen ein generelles Verfahren, jederzeit die Lage der Migranten zu „regeln“ (Ausstellung von Papieren). Wir lehnen die Ausweisung von Migranten in ihre Heimat- oder Drittländer ab. Wir verurteilen, dass sie wie Kriminelle behandelt werden. Wir lehnen Zwangs¬aufenthal­tszentren sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas ab. Europa muss zu einem Ort des Asyls und der Hoffnung für alle Arbeiter werden.

2. Schaffung eines Europas der Solidarität und gegen den Neokolonialismus

Wir fordern die unverzügliche Begleichung der „historischen Schuld“, die wir, die ehemaligen Kolonialmächte der Dritten Welt, auf uns geladen haben, als wir zu ihrer Verarmung beitrugen. Diese Schuld sollte über internationale Organisationen wie die UNCTAD beglichen werden. Wir lehnen den Verkauf von Waffen an Länder ab, die von einer Diktatur regiert oder wo Menschenrechte verletzt werden. Wir lehnen die europäische Politik der „Externalisierung“ der Grenzen ab, bei der die Migrantenströme mit Hilfe von Auffanglagern außerhalb Europas gesteuert werden sollen. Wir lehnen auch die Politik der Ausweisung von Menschen in Länder ab, wo die Einhaltung der Menschenrechte nicht garantiert ist. Beim Abschluss von Partnerschaftsab­kommen mit der EU darf das Recht jedes Landes auf Entwicklung weder ignoriert, noch die Aufnahme ausgewiesener Migranten erzwungen werden. Wir lehnen weiterhin den europäischen Protektionismus gegenüber der Dritten Welt ab. Europa braucht ganz offensichtlich ein neues sozialökonomisches Modell, da das derzeitige neoliberale Modell mit den Forderungen nach Menschenrechten innerhalb Europas und mit der Entwicklung von Drittländern nicht vereinbar ist. Anstelle von Vereinbarungen über Freihandelszonen brauchen wir gemeinsame Entwicklungsab­kommen, die den ungleichen Handel beseitigen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Ländern fördern.

3. Mittel zur Verbesserung und Umgestaltung

Alle politischen, sozialen und Nichtregierun­gsorganisatio­nen Europas, die sich als Teil der progressiven Kräfte oder direkt als Bestandteil der Linken betrachten, sind aufgerufen, aktiv an einer Bewusstseinsverände­rung der Öffentlichkeit in dieser Frage mitzuwirken. Die Europäische Linke wird ihre Rolle nur spielen können, wenn sie Alternativvor­schläge entwickelt und sich gemeinsam mit den sozialen Netzwerken dem Thema stellt. Zwischen lokalen Gruppen und Vertretern der Organisationen muss eine zügige und flüssige Kommunikation gewährleistet sein, um gemeinsame politische Aktionen durchzuführen. Hier ist die Position der Gewerkschaften von entscheidender Bedeutung.

Der Autor ist Mitglied der Exekutive des Zentralkomitees der KP-Spaniens, PCE

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