KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Nikolaus Hamann: Thesen der KRIBIBI zum Bibliothekswesen

(29.10.2012)

Input der KRIBIBI* zum Workshop "Volks- und Weiterbildung", gehalten auf der Bildungskonferenz "Education for a Society of Solidarity", Wien, 19.-20. Oktober 2012. [Download als Pdf: hier]

*Der Arbeitskreis KRIBIBI (Arbeitskreis kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare) ist eine offene Plattform für BibliothekarInnen mit fortschrittlichem politischem Standpunkt und Anspruch und legt größten Wert auf politische Unabhängigkeit.

Informationen über KRIBIBI auf www.kribibi.at:
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KPÖ-Bildungskonferenz 19.-20.10.2012 / Input KRIBIBI

Ich bin Nikolaus Hamann vom Arbeitskreis kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (KRIBIBI). Zur Charakterisierung des Arbeitskreises komme ich noch am Ende.

Ich möchte zwei Thesen an den Beginn meiner Darstellung des österreichischen Bibliothekswesens stellen:

These 1

Eines der zentralen Rechte in einer sozial gerecht sein wollenden Gesellschaft ist das Recht auf Informationsfre­iheit. „Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ So steht es im Art. 5 des deutschen Grundgesetzes – nicht aber in der österreichischen Bundesverfassung. Im österreichischen Bibliotheks-wesen lässt sich dieser Anspruch in unterschiedlichem Ausmaß, insgesamt aber eher wenig befriedigend einlösen.

These 2

Ein noch viel wichtigeres Recht ist jenes auf Arbeit, von der man leben kann. Auch in dieser Hinsicht lässt das österreichische Bibliothekswesen – wieder in unterschiedlichem Ausmaß – sehr zu wünschen übrig.
Eine Begründung für die beiden Thesen werde ich später nachliefern.

Es gibt wahrscheinlich kaum ein weiteres Land, in dem das Bibliotheks-Wesen so zerrissen ist wie in Österreich. Da wäre zuerst einmal die grundsätzliche Unterscheidung in Wissenschaftliche Bibliotheken und Öffentliche Büchereien. Während die Aufgaben der Wissenschaftlichen Bibliotheken wenigstens in der Bundesverfassung erwähnt werden, fehlt für die Öffentlichen Büchereien überhaupt jegliche gesetzliche Grundlage – sie schweben gleichsam im rechtsfreien Raum. Einzig das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus dem Jahr 1973 ermöglicht es dem Bund, Öffentliche Büchereien (nach Maßgabe der Möglichkeiten – also nach freiem Ermessen) zu fördern.

Die rechtliche Situation der Wissenschaftlichen Bibliotheken ist verworren: Die Nationalbibliothek ist aus der Bundesverwaltung ausgegliedert, unterliegt einem eigenen Gesetz und wird nach privatwirtschaf­tlichen Grundsätzen geführt (so hat die Generaldirektorin Rachinger erst kürzlich für Sturm im Blätterwald gesorgt, weil sie angekündigt hat, in Zukunft aus Gründen der Kosteneinsparung nur noch digitale Versionen von Werken sammeln zu wollen).

Die Universitätsbi­bliotheken sind den jeweiligen Rektoraten unterstellt und somit von Budgetzuweisungen der ohnehin finanzmaroden Universitäten abhängig.

Landesbibliotheken sind meist durch eine eigenes Landesgesetz geregelt, und die Bibliotheken der außeruniversitären Forschungsein­richtungen schauen, was Förderungen der Öffentlichen Hand betrifft, seit der Eliminierung der zuständigen Abteilung im Wissenschaftsmi­nisterium völlig durch die Finger.

Und dann gibt es noch die Schulbibliotheken, ebenfalls getrennt nach Allgemein Bildenden Pflichtschulen (Volks- Haupt- und Sonderschulen sowie Polytechnische Schulen und Berufsschulen – bei weitem nicht alle haben eine Bibliothek) und Höheren Schulen. Auch hier gibt es verschiedene Zuständigkeiten: die Gemeinden als Schulerhalter für erstere, das BMUKK für letztere.

Doch nun zu unserem besonderen Sorgenkind, den Öffentlichen Büchereien oder früher Volksbüchereien. Da es kein Gesetz für sie gibt, existiert auch keine Verpflichtung z.B. für die Kommunen, solche einzurichten und zu betreiben. Jede Öffentliche Bücherei in Österreich ist daher eine freiwillige Leistung ihrer Träger und kann jederzeit budgetmäßig beschnitten oder überhaupt zugesperrt werden. Dementsprechend werden auch nur 40% der knapp 1.500 Volksbüche­reien von Gemeinden geführt, etwa 17% betreibt die katholische Kirche, 5,5% AK oder ÖGB (Tendenz seit Jahren sinkend), sonstige (z,B. Vereine, Betriebe) 6%, und 30% sind Kooperationen in der Regel von Pfarre und Gemeinde (was oft bedeutet, dass die Gemeinde zahlt und Pfarrer und Pfarrgemeinderat gemeinsam mit den meist auch katholi-schen MitarbeiterInnen die inhaltliche Linie vorgeben). Doch das ist noch nicht einmal die schlimmste Tatsache, denn die besteht darin, dass es überhaupt nur in 40% aller Gemeinden eine Öffentliche Bücherei gibt.

All das bisher Gesagte zeigt, dass es mit gleichem und ungehindertem Zugang zu Information nicht weit her ist: Ja in den großen Städten (mit WB und ÖB vor Ort), bedingt in größeren, nein in kleineren Gemeinden. Dass es zusätzlich auch ein Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Bundesländern gibt mit Wien und Vorarlberg an der Spitze, Burgenland und Kärnten als Schlusslichter, erhöht die Ungerechtigkeit weiter.

Soweit die Beweisführung zu These 1.

Jetzt zur zweiten Behauptung!

Während im Bereich der Wissenschaftlichen Bibliotheken nach wie vor Normalarbeitsver­hältnisse eher die Regel sind, wiewohl die Zahl der (unfreiwillig) Teilzeitbeschäftig­ten und jene prekärer Arbeitsverhältnisse steigt und damit das ökonomische Überleben und das Erreichen einer ausreichenden Pension schwieriger wird, sind es bei den Öffentlichen Büchereien überhaupt nur 20% der MitarbeiterInnen, die für ihre Arbeit bezahlt werden. Mehr als 80% arbeiten ehrenamtlich für die Bücherei. Und sie tun dies nicht etwa alle freiwillig, wie immer wieder behauptet wird, sondern weil sie keine andere Wahl haben, denn 80% der Träger zahlen einfach nichts, meist nicht einmal eine kleine Entschädigung. Eine Umfrage von KRIBIBI hat ergeben, dass sich 9/10 der Ehrenamtlichen einen bezahlten Arbeitsplatz in der Bücherei wünschen.

Wenn aber Öffentliche Büchereien so stark auf ehrenamtlicher Arbeit fußen, ist es klar, dass sie auch nur wenige Öffnungsstunden pro Woche haben können, was wieder zu These 1 und dem ungehinderten Zugang zu Information zurückführt.

Sowohl die Zunahme von Teilzeitbeschäfti­gung und prekären Arbeits-verhältnisse sowohl in Wissenschaftlichen Bibliotheken als auch bei den wenigen bezahlte Stellen anbietenden Öffentlichen Büchereien (etwa in Wien), besonders aber die beschämende Tatsache der ehrenamtlichen Arbeit in einem für die Informations- und Wissensgesellschaft so wichtigen Bereich wie dem Bibliothekswesen beweisen, dass das Recht auf Arbeit, von der man den Lebensunterhalt zufriedenstellend bestreiten kann, in den österreichischen Bibliotheken nicht gewährleistet ist, womit auch These 2 belegt wäre.

Anhang: Über KRIBIBI

Der Arbeitskreis KRIBIBI ist kein Verein (es gibt daher auch keine Mitgliedschaft), sondern eine offene Plattform für Bibliothekarinnen und Bibliothekare mit fortschrittlichem politischem Standpunkt und Anspruch. Obwohl wir seit der Gründung des Arbeitskreises vor 30 Jahren mit dem Karl-Renner-Institut kooperieren, was Organisation und Finanzierung unserer Veranstaltungen betrifft, legen wir größten Wert auf politische Unabhängigkeit und schauen nicht auf Parteizugehörig­keiten.

KRIBIBI ist die einzige bibliothekarische Organisation in Österreich, die das gesamte Bibliothekswesen im Fokus hat. Dementsprechend treten wir für eine Zusammenführung der verschiedenen Teile des österreichischen Bibliothekswesens ein. Wichtigstes Instrument dazu wäre ein einheitliches österreichisches Bibliothekengesetz, das Öffentliche, Wissenschaftliche und Schulbibliotheken nach internationalen Best-Practice-Beispielen gemeinsam regelt, weshalb es auch an erster Stelle in der Auflistung unserer Ziele steht. Unbedingt darin enthalten müsste eine Verpflichtung der österreichischen Kommunen sein, Öffentliche Büchereien einzurichten und zu führen. Weiters steht natürlich die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse unserer KollegInnen ganz oben auf unserer Agenda. Den gesamten Zielkatalog möchte ich jetzt nicht herunterbeten, ich habe ihn deshalb – in hoffentlich ausreichender Zahl – als Handout vorbereitet.

Unsere Zielsetzungen verfolgen wir einerseits durch einmal im Jahr stattfindende Tagungen, aber auch durch spezielle Aktionen. So haben wir erst vergangenes Wochenende gemeinsam mit den Unabhängigen GewerkschafterInnen in der GÖD vor der Tür der ersten österreichischen Freiwilligenmesse Flugblätter zur Arbeitssituation österreichischer BibliothekarInnen verteilt. Ganz wichtig sind uns auch Kooperationen mit anderen fortschrittlichen Gruppierungen, weshalb ich mit Freude der Einladung zu dieser Bildungskonferenz gefolgt bin. Dafür bedanke ich mich ebenso wie für Eure Aufmerksamkeit!

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