KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetz

(5.3.2014)

Resolution der Parteikonferenz der KPÖ vom 1. März 2014

Seit über 100 Jahren ist der Kampf gegen die Kriminalisierung von Frauen, die sich gegen eine ungewollte Schwangerschaft entscheiden, auf der frauenpolitischen Tagesordnung. In Österreich ist der Schwangerschaf­tsabbruch bis heute grundsätzlich verboten und mit Freiheitsstrafe zu ahnden; mit der Strafrechtsreform 1975 wurde er allerdings straffrei, wenn er innerhalb der ersten drei Monate bzw. bei Vorliegen bestimmter Indikationen vorgenommen wird (Fristenregelung). Das gibt den reaktionären Abtreibungsgegnern eine Grundlage für ihre laufenden Angriffe auf das Gesetz.
Die Herausnahme des Schwangerschaf­tsabbruchs aus dem Strafgesetz konnte ebenso wenig durchgesetzt werden wie die Forderungen der Frauenbewegung nach Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse und Durchführung von Schwangerschaf­tsabbrüchen in allen öffentlichen Spitälern, die über eine gynäkologische Ambulanz verfügen. Bis heute gibt es in Tirol und Vorarlberg nach wie vor kein öffentliches Spital, das Abbrüche durchführt, auch keine Ambulatorien. Die Kosten variieren zwischen 450–600 Euro.

Nun verstärkt sich europaweit koordiniert der Druck konservativer Kreise in Richtung Rücknahme liberaler Bestimmungen. Die jüngsten Entwicklungen in Spanien sind nur ein Beispiel dafür. Diesem Druck wollen wir offensiv begegnen. Das freie Recht von Frauen über ihren Körper selber zu bestimmen ist unverzichtbarer Bestandteil der Menschenwürde und der Privatsphäre.

Wir unterstreichen die Forderungen:

  • Kostenfreier Zugang und Beratung zu Verhütungsmitteln
  • Schwangerschaf­tsabbruch raus aus dem Strafgesetz
  • Verpflichtung öffentlicher Krankenanstalten zur Durchführung von Schwangerschaf­tsabbrüchen
  • Kostenübernahme durch die Krankenversiche­rung, Regelung für nicht krankenversicherte Frauen, z.B. Migrantinnen

Resolution der Parteikonferenz der KPÖ vom 1. März 2014

(bei drei Gegenstimmen angenommen)

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