POSITIONEN & THEMEN
(5.3.2014)
Seit über 100 Jahren ist der Kampf gegen die Kriminalisierung von Frauen,
die sich gegen eine ungewollte Schwangerschaft entscheiden, auf der
frauenpolitischen Tagesordnung. In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch
bis heute grundsätzlich verboten und mit Freiheitsstrafe zu ahnden; mit der
Strafrechtsreform 1975 wurde er allerdings straffrei, wenn er innerhalb der
ersten drei Monate bzw. bei Vorliegen bestimmter Indikationen vorgenommen wird
(Fristenregelung). Das gibt den reaktionären Abtreibungsgegnern eine Grundlage
für ihre laufenden Angriffe auf das Gesetz.
Die Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetz konnte ebenso
wenig durchgesetzt werden wie die Forderungen der Frauenbewegung nach Übernahme
der Kosten durch die Krankenkasse und Durchführung von
Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Spitälern, die über eine
gynäkologische Ambulanz verfügen. Bis heute gibt es in Tirol und Vorarlberg
nach wie vor kein öffentliches Spital, das Abbrüche durchführt, auch keine
Ambulatorien. Die Kosten variieren zwischen 450–600 Euro.
Nun verstärkt sich europaweit koordiniert der Druck konservativer Kreise in Richtung Rücknahme liberaler Bestimmungen. Die jüngsten Entwicklungen in Spanien sind nur ein Beispiel dafür. Diesem Druck wollen wir offensiv begegnen. Das freie Recht von Frauen über ihren Körper selber zu bestimmen ist unverzichtbarer Bestandteil der Menschenwürde und der Privatsphäre.
Wir unterstreichen die Forderungen:
Resolution der Parteikonferenz der KPÖ vom 1. März 2014
(bei drei Gegenstimmen angenommen)