KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Ein toller Erfolg für die hartnäckig aktive Bewegung und ein wichtiger Schritt für zukünftige Klima- und Umweltschutzpolitik!

Der Fall Schwechat – Blaupause für die Klimapolitik?

Von: Michael Gruberbauer (11.2.2017)

Viel diskutiert und leidenschaftliche bekämpft: Die geplante, dritte Landebahn für den Flughafen in Schwechat. Für die künftigen BetreiberInnen und die Politik sollte die neue Piste den Standort attraktiver machen, die lokale Wirtschaft ankurbeln und dadurch auch Arbeitsplätze schaffen – das übliche Argument. Am 9. Februar 2017 gab das Bundesverwaltun­gsgericht (BvwG) allerdings bekannt, dass die zusätzliche Piste nicht gebaut werden darf. Begründung: Die zusätzlichen Emissionen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Klimawandel.

Das ist zweifellos ein Riesenerfolg für die vielen AktivistInnen, die genau auf diese Gefahr in den letzten Monaten aufmerksam gemacht haben. Beleidigt zeigt sich hingegen die Wirtschaftskammer, die das Urteil als „aus standortpolitischer Sicht unverständlich“ bezeichnete. Die BetreiberInnen des Flughafens und andere „Stakeholder“ des Projekts werden natürlich dagegen im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorgehen. Dass dieses Urteil aus ihrer Sicht verhindert werden muss, ist klar.

Es ist aber wohl auch im Interesse der meisten sonstigen Wirtschaftsver­treter, diesen Richterspruch so nicht stehen zu lassen. Er offenbart den Widerspruch zwischen der neoliberalen Standortlogik, der ja viele gesellschaftliche Interessen unterzuordnen wären, und einer langfristigen, nachhaltigen Entwicklung, die auch die rasche, drastische Verringerung der Treibhausgase­missionen zum Ziel haben muss. Damit würde ein Tabu gebrochen, ein Denkverbot aufgehoben und eine Blaupause für den zukünftigen Klimaaktivismus und die zukünftige Klimapolitik geschaffen.

Bisher wurde bei Bauvorhaben, die sich in gewissen Aspekten negativ auf die Umwelt auswirken, höchstens mit direkten und sofortigen Folgen für die Gesundheit von Mensch oder Tier argumentiert. Das Urteil des BVwG hingegen kann radikaler interpretiert werden: Wirtschaftswachstum und Standortpolitik haben sich auch der akuten Bekämpfung des Klimawandels unterzuordnen, profitable Prestigeprojekte für das Jetzt dürfen nicht auf Kosten der nächsten Generationen gehen.

Dass das im konkreten Fall Schwechat nun schlussendlich auch potenzielle Arbeitsplätze kosten soll, kann man den KlimaaktivistInnen und dem BvwG nicht vorwerfen. Das liegt ganz allein in der Verantwortung des gegenwärtigen Wirtschaftssystems, das es anscheinend nicht schafft, allen Menschen ein würdiges Leben zu garantieren ohne ihre Lebensgrundlagen zu zerstören.


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